Gewerbeanmeldung ruhen lassen - später erkennbar?

Hallo zusammen,

ich möchte gerne ein Gewerbe anmelden,
leider arbeiten die meisten Großhändler auf die ich angewiesen wäre nur mit
Gewerbetreibenden zusammen, deren Gewerbe mind. 2 Jahre alt ist.
(Gründe vermutlich: Sersiösitäts-Kriterium…)
Mein Plan ist es also „heute“ ein Gewerbe anzumelden, dass ich jedoch erst in 2 Jahren
ausüben werde (kann).
Um Steuererklärungen usw. bzw. Anfragen des FA wegen Liebhaberrei etc. nicht bearbeiten zu müssen,
wäre es das Einfachste das angemeldete Gewerbe nach kurzer Zeit für 2 Jahre „ruhen“ zu lassen.

Nun zum Kern meiner Frage,
wird dieses „Ruhen“ auf der Gewerbeanmeldung vermerkt? d.h. könnte ein zukünftiger Geschäftspartner aus einer Gewerbeanmeldung heraus erkennen, dass das Gewerbe z.b. 2,5 Jahre besteht - davon jedoch 2 Jahre geruht hat?
Vielen Dank für die Antworten…

Servus,

die Gewerbeanmeldung findet zu einem Zeitpunkt statt, wo niemand außer dem Gewerbetreibenden etwas von einem „Ruhen“ bekannt ist - somit kann dort nichts davon vermerkt werden.

Aber das hier:

kann unter Umständen zu einer Mitteilung des FA an die Gemeinde und dann zur Abmeldung des Gewerbes von Amts wegen führen.

Schöne Grüße

MM