Ich habe vor, in meinem Hobbyraum (Kellergeschoss 24qm groß) eine kleine PC-Schule mit 5 Arbeitsplätzen einzurichten. Die „Schule“ möchte ich im Nebenerwerb betreiben. Die wöchentliche Kurszeit beträgt ca. 2-3 Std. in den Wintermonaten.
Wie es sich für einen ordentlichen Bundesbürger geziemt, habe ich deshalb im Aug. 2003 ein Gewerbe angemeldet. (Anmerkung: Was vermutl. ein Fehler war!!)
Im Jan. 2004 kontaktierte mich auch das zust. Baurechtsamt. Die wollen mir nun das Gewerbe untersagen.
Begründung:
1.) Der 2. erforderliche Rettungsweg fehlt. (Fenster 60x120 cm vorhanden)
2.) Vorhandene Fenster: Brüstung nicht 1,30 m unter der Decke
3.) Ausreichende Belichtung fehlt § 4 Abs. 2 LBO BW
Hat jemand einen Tipp?