Gewerbeanmeldung wegen Autokauf

Hallo zusammen.
Das Thema gab es zwar hier schon ein paar mal, aber leider nie mit diesen „Bedingungen“

Ich möchte mir ein Neuwagen bei einem Händler kaufen. Ist übrigens kein kleiner „1-Mann-Händler“, sondern ein richtig Großer mit mehreren Filialen.

Angebot des Autos für Gewerbetreibenden = 38.000€
Als Privatperson würde das Fahrzeug = 42.000€ kosten.

Ich habe mir schriftlich bestätigen lassen, dass es kein Unterschied bei der Garantieleistung des Herstellers geben wird. Einzig die Rabatthöhe unterscheidet sich.

Der Händler verlangt keinen Nachweis, dass ich das Gewerbe schon länger haben muss oder dass ich es danach länger angemeldet haben müsste.

Ganz Naiv wollte ich ein Gewerbe anmelden, das Auto kaufen und dann das Gewerbe wieder abmelden.
Aber wenn das so einfach wäre, würde es ja jeder machen… Wo ist die „Falle“???

Für jeden Ratschlag freu ich mich

Grüße
Michael

Bei einem B2B-Geschäft kann (und wird wohl auch) der Verkäufer die Sachmangelhaftung ausschließen. Die hat mit der Garantie des Herstellers nichts zu tun - diese kann alles mögliche an Einschränkungen beinhalten.

Abgesehen von der Gewährleistung interessiert sich auf jeden Fall das Finanzamt für deine gewerbliche Tätigkeit. Und die verschicken dann nette Fragebögen, die auszufüllen sind, es sind Erträge aus selbständiger Arbeit zu erklären, es muss auf jeden Fall eine Geschäftsaufgaberklärung abgegeben werden und dann geht dein Fahrzeug einkommensteuerpflichtig ins Privatvermögen zurück (ist übrigens immer mal wieder eine nette Falle für Leute, die meinen, dass ein Firmenfahrzeug unbedingt ein mind. Audi A6 sein muss), von einer fehlenden Gewinnerzielungsabsicht ganz zu schweigen.

Warte einfach mal ein paar Wochen ab. Die Herstelller sind gerade ein bisschen verzweifelt und winken ständig mit neuen Zugaben oder Prozenten.

Soon

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Wenn man dem Händler die Gewerbeanmeldung vorlegt, kann das Auto dennoch aus dem Privatvermögen bezahlt und ins Privatvermögen übernommen werden.

Eine Frage stellt sich mir da:
Wenn mich eine Rechnung an „Firma Vorname Nachname“ erreicht, etwa weil ich ein sonst für gewerbliche Einkäufe genutztes Kundenkonto benutzt habe, aber die Rechnung nur privat genutzte Artikel umfasst, vom Privatkonto bezahlt wird und auch sonst den gewerblichen Teil nicht beeinflusst (etwa durch eine Jahresbonus-Vereinbarung), bin ich dann trotzdem verpflichtet, diese durch die Buchhaltung laufen zu lassen? Unterliegt sie nur auf Grund der Einschätzung des Verkäufers der Aufbewahrungspflicht?

Nö, nur weil da dein Firmenname draufsteht, muss das nicht durch die Bücher.

Natürlich, aber eine Gewerbeanmeldung zieht einen Rattenschwanz an Folgen nach sich, das wollte ich damit sagen.

Und diese Weisheit hast du wo her?

Ich kenne die Gesetze.

Kannst du auch lernen, einfach mal fleißig hier mitlesen.

Btw.: wenn du zitierst, worauf du dich beziehst, kann man deine Postings unter Umständen sogar verstehen.

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Was für ein Unsinn!
Entscheidend ist immer noch was für ein Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer abgeschlossen wurde!
Wenn du schon schreibst, dass du die Gesetze kennst, dann würde ich dir empfehlen dazu zu schreiben, auf welche Gesetze und §§ du dich beziehst. Dann besteht die Möglichkeit, dass man deine Kommentare deuten kann.

Oh, ein selbsternannter Experte. Der nur leider nicht lesen kann. Und leider auch nicht mal versteht, worauf es ankommt. Vielleicht begreifst du beim zweiten Versuch, dass ich gar nichts anderes behauptet habe als du? Vielleicht versuchst du sogar beim dritten Versuch den entscheidenden Unterschied zwischen deiner und meiner Aussage zu erkennen? Sie sind nämlich tatsächlich unterschiedlich, nur leider an ganz anderer Stelle als du hier rumkrakelst.

Nö. Wie ich schon schrieb, darfst du das ganz allein versuchen. Hier geht es nämlich gar nicht um dich und deine Bequemlichkeit. Hättest du höflich gefragt wäre das was anderes, bei Trampeltieren fehlt mir die Lust.

Ich verweise auf §476 BGB.

Damit bestätigst du genau die Aussage von @anon45458312, die du zuvor als Unsinn verunglimpft hast.

Ich nehme daher an, ihr redet hier gerade aneinander vorbei.

Fakt ist:
Wenn Autohaus Müller GmbH und Teppichhändler Meier e.K. einen Vertrag über die Lieferung eines KFZ schließen, dann kann dort die Sachmängelhaftung nach Belieben erweitert, eingeengt oder ausgeschlossen werden.
Üblich ist das allerdings nach meiner Erfahrung nicht - zumindest nicht beim Neuwagenkauf.