Guten Abend,
ich möchte mich die nächsten Wochen selbständig machen, nur ich möchte keine Fehler machen bei der Anmeldung um Probleme zu vermeiden. Im Internet steht einfach zu viel und überall auch etwas anderes.
Ich habe vor einen Montageservice anzumelden. (Ich bin gelernter Tischler)
Meine Tätigkeit fällt allerdings offizell unter ‚‚zulassungspflichtige Handwerke‘‘
Ich werde im Innenausbau tätig sein.
Meine Fragen:
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prüft später jemand die angemeldete Tätigkeit (Steuerprüfung oder jemand anderes) die ich in der Gewerbeanmeldung eigetragen habe?
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welche Tätigkeiten kann ich noch ausführen unter ‚‚montage von genormten Baufertigteilen‘‘
außer Türen, Fenster usw. -
dekorative Wandelemente und Möbel darf ich dann offizell nicht montieren oder?
Alle Möbelstücke, Wandelemente und Deckenteile kommen vorgefertigt aus einem Werk.
Ich stelle Rohwände und die genannten Teile nach AUTOCAD Zeichnungen auf und montiere sie.
Schönen Abend noch.