Gewerbeanmeldung (welche angemeldeteTätigkeit eintragen)

Guten Abend,
ich möchte mich die nächsten Wochen selbständig machen, nur ich möchte keine Fehler machen bei der Anmeldung um Probleme zu vermeiden. Im Internet steht einfach zu viel und überall auch etwas anderes.

Ich habe vor einen Montageservice anzumelden. (Ich bin gelernter Tischler)
Meine Tätigkeit fällt allerdings offizell unter ‚‚zulassungspflichtige Handwerke‘‘
Ich werde im Innenausbau tätig sein.

Meine Fragen:

  1. prüft später jemand die angemeldete Tätigkeit (Steuerprüfung oder jemand anderes) die ich in der Gewerbeanmeldung eigetragen habe?

  2. welche Tätigkeiten kann ich noch ausführen unter ‚‚montage von genormten Baufertigteilen‘‘
    außer Türen, Fenster usw.

  3. dekorative Wandelemente und Möbel darf ich dann offizell nicht montieren oder?

Alle Möbelstücke, Wandelemente und Deckenteile kommen vorgefertigt aus einem Werk.
Ich stelle Rohwände und die genannten Teile nach AUTOCAD Zeichnungen auf und montiere sie.

Schönen Abend noch.

Hallo,

bei unserem Finanzamt (und ich nehme an, das gilt für die meisten) gibt es einen Sachbearbeiter, der einem gern und kompetent bei diesen Dingen berät.

Grüße
Siboniwe

Die Beratung der Steuerpflichtigen ist keine Aufgabe des Finanzamts. Das war früher mal anders, jetzt ist es aber so, dass man natrürlich mal anrufen kann, aber es dann schon sehr darauf ankommt, wen man gerade erwischt. In einer handwerksrechtlichen Frage wissen die im Übrigen ohnehin nicht Bescheid, das interessiert das Finanzamt auch nicht.

Du darfst alles montieren, was vorgefertigt ist, einschließlich Anpassung (Kürzen, Abschrägen, Hinterlattung bauen etc.). Und natürlich darfst du auch Einbauschränke, Einbauküchen und Badezimmermöbel montieren, ebenso wie „dekorative Wandelemente“, obwohl sich mir persönlich nicht gleich erschließt, was das sein soll.

Inhaltlich überprüfen tut das niemand, aber es kann natürlich später Ärger mit Wettbewerbern oder Kammern geben, wenn du in Bereichen tätig wirst, wo du einen Meisterbrief bräuchtest. Außerdem kann eine Tätigkeit in solchen Bereichen dir später einmal Probleme bereiten, wenn es um Versicherungsschutz geht.

Dem Finanzamt ist die Art des Gewerbes völlig schnuppe, die wollen nur, dass du deine Betriebseinnahmen ordentlich erfasst.

Hallo,

ich wurde sehr ausführlich beraten.

Grüße
Siboniwe

Hallo und danke für eure Antworten

@RotAlge
Das hört sich ja sehr gut an. Wollte halt wissen wie weit ich das ausbreiten darf mit dem montieren. Dass es sich um keine Tätigkeit handeln darf wo ich einen Meisterbrief brauche habe ich auch schon gelesen und das wird auch nicht vorkommen.

Ich werde den Innenausbau auf Luxusyachten machen deshalb die Dekorativen Teile, da es dort sehr hochwertige vorgefertige Materialien und Bauteile verbaut werden, also keine Sperrholzplatten und Rohbaumaterialen.

Beim Versicherungsschutz habe ich mich bei anderen Informiert, Sie meinten das Ich eine Betriebshaftpflicht inkl. Schiffsbau o.ä. bis zu 1.000.000 € Haftung abschließen soll.

Gruß und schönen Abend noch

Luxusjachten und Betriebshaftpflicht über 1 Mio € erscheint mir schon auf den ersten Blick zu knapp !