Hallo, vielleicht kann mir hier jemand weiter helfen. Ich wohne in Österreich. Mache eine Ausbildung zur Fachpraktikerin (Massage, Wellness) in Deutschland. Möchte in Deutschland ein Gewerbe anmelden (da in Österreich die Ausbildung nicht anerkannt wird). Hätte in Deutschland eine Postadresse (für steuern etc) die Räumlichkeiten für meine Praxis wären aber in Österreich. Wäre das möglich? Vielen Dank schon mal.
Spielt denn dann der Wohnsitz eine Rolle ? Du übst den Massagedienst doch in Österreich aus, also wird es den dortigen Auflagen unterliegen.
Braucht man dafür eine bestimmte Ausbildung, dann kommst Du doch so nicht drumherum
Oder verstehe ich da was falsch ?
Es geht mir darum dass ich dann in Lindau nicht extra eine Praxis anmieten muss sondern zuhause arbeiten könnte.
Das ist mir klar, aber warum sagst Du nichts zu meiner Frage ?
Wird die deutsche Ausbildung in Österreich anerkannt, kann also z.B. ein Deutscher mit der Ausbildung in Österreich so eine Massagepraxis eröffnen ?
Soweit ich weiss musst du dein Gewerbe bei der Gemeinde deines Wohnorts anmelden. Wenn du also keinen gemeldet Wohnsitz in Deutschland hat funktioniert das mein ich nicht. Frag doch einfach mal beim Gewerbeamt in Lindau nach.
Ich habe schon überall telefoniert. So richtig kennt sich niemand aus. Würde immer woandershin geschickt. Würde auch lieber in Österreich anmelden aber soweit ich weiß gibt es in Österreich kein Gewerbe nur für Wellness und wohlfühlmassagen?! Nur mit medizinischer Ausbildung.
Dann hat sich der Fall für Dich doch erledigt und kann nicht mit deutscher Gewerbeanmeldung umgangen werden. Wenn Du in AT den Dienst ausüben willst.
Hallo JaniB,
ich persönlich würde zunächst bei uns in Österreich nachfragen, ob deine Ausbildung in Deutschland hier in Österreich anerkannt wird - Thema Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Kannst du hier etwas dazu nachlesen?
http://www.bmgf.gv.at/home/Gesundheit/Berufe/Anerkennung/Informationen_zur_Nostrifikation
Hier gibt es etwas zum Nachlesen, nämlich die Gesamte Rechtsvorschrift für Massage-Verordnung - Zugangsvoraussetzungen, Fassung vom 18.11.2016
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20002472&ShowPrintPreview=True
Dazu noch einige Links:
https://www.wko.at/Content.Node/branchen/oe/Hotellerie/Service/090529_Massagedienstleistung_kurz_cw.pdf
Ich wünsche dir viel Erfolg für deine Gewerbeanmeldung!
Gruß
dafy
Wie wäre es, sich in einem Wellnessbereich zu bewerben, also angestellt und somit vorerst finanziell so lange abgesichert, bis du dich selbständig machen kannst?
Natürlich geht das nicht.
In D. hat die Gewerbeanmeldung dort (Stadt/Gemeinde) zu erfolgen, wo das stehende* Gewerbe ausgeübt wird.
Das ist vom Wohnort des Gewerbetreibenden völlig unabhängig.
(*) im Gegensatz zum Reisegewerbe
Gruß
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Vielen Dank für die Hilfe, ich werde mich mal durchlesen. Lg
Dann weißt Du falsch.
musst du dein Gewerbe bei der Gemeinde deines Wohnorts anmelden.
Nein.
Nach dt. Recht am Gewerbeort.
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