hallo liebe Fachleute,
ein Einzelselbständiger (zB 55Jahre alt) möchte sein Gewerbe beenden und will sich anstellen lassen.
Eine diesbezügliche Anfrage bei den privaten Rentenversicherern, wie mit den beiden Privatrenten üblicherweise dann umgegangen werden sollte, wird wie folgt beanwortet:
„private Rentenverträge haben mit der Selbständigkeit nichts zu tun und würden unverändert weiterbestehen incl. Zahlung der Beiträge, unabhängig von einer Angestelltentätigkeit und Wiedereintritt in die gesetzliche Altersvorsorge“
Stimmt das so?
Muss der ehemals selbständige dann wieder gesetzliche Rentenbeiträge zahlen?
Kann er die privaten Rentenverträge in irgendeiner Form beitragsfrei stellen bzw. ruhen lassen?
Welches Vorgehen wäre in dem Fall üblich oder empfehlenswert für ihn?
Welche Fehler sollte er dabei vermeiden?
liebe Grüße und Dank für freundliche fachliche Antworten