Gewerbeeinstellung, Rentenversicherungen?

hallo liebe Fachleute,
ein Einzelselbständiger (zB 55Jahre alt) möchte sein Gewerbe beenden und will sich anstellen lassen.
Eine diesbezügliche Anfrage bei den privaten Rentenversicherern, wie mit den beiden Privatrenten üblicherweise dann umgegangen werden sollte, wird wie folgt beanwortet:
„private Rentenverträge haben mit der Selbständigkeit nichts zu tun und würden unverändert weiterbestehen incl. Zahlung der Beiträge, unabhängig von einer Angestelltentätigkeit und Wiedereintritt in die gesetzliche Altersvorsorge“

Stimmt das so?

Muss der ehemals selbständige dann wieder gesetzliche Rentenbeiträge zahlen?
Kann er die privaten Rentenverträge in irgendeiner Form beitragsfrei stellen bzw. ruhen lassen?
Welches Vorgehen wäre in dem Fall üblich oder empfehlenswert für ihn?
Welche Fehler sollte er dabei vermeiden?

liebe Grüße und Dank für freundliche fachliche Antworten

Hallo!

grundsätzlich haben private Rentenversicherungen (wie auch Lebensversicherung) nichts mit der Gesetzlichen Rentenversicherung zu tun.
Es sind 2 Systeme.

Man kann die privaten ruhen lassen. genaue Bedingen und Nachteile muss man klären.

Und ja, mit einer nicht-selbstständigen Arbeit im Bereich der Pflichtversicherung muss man Beiträge zahlen, erwirbt aber auch Rentenansprüche.

Wenn man 55 J. alt ist kommt man aber nicht in die Gesetzliche Krankenkasse zurück, es ei denn Du warst als Selbstständiger freiwillig gesetzlich krankenversichert geblieben.
Allerdings gibt es einen Zuschuss zur privaten KK.

MfG
duck313

Es gibt haufenweise Leute, für die das nicht stimmt. Einige ehemalige Selbständige zum Beispiel. Oder im Ausland gewesene. Es kommt nämlich drauf an, wie lange sie eingezahlt haben.

Unter Umständen können sie sich dann später die Beiträge wieder auszahlen lassen. Nicht verzinst übrigens. Hatten wir neulich, so eine Frage. Sonst wüsste ich als Laie nämlich nichts davon.