Wo sind sie denn, die 20%? Lies doch mal nach, was Betriebsausgaben sind. Ich find es ziemlich plöt, dass man Dir erklärt, worum es geht, und es ist Dir scheißegal.
Auch hier übrigens:
NEIN! NEIN! NEINEINSELF!
Du bist als Photovoltaikbetreiber Unternehmer im Sinn von § 1 Abs 1 Nr. 1 UStG. Es geht also um einen Begriff aus dem Umsatzsteuerrecht. Dass Du Unternehmer bist und auf Deinen Eigenverbrauch USt abführen musst, hat überhaupt gar keinen Einfluss darauf, ob Du mit der Anlage Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielst oder einer Liebhaberei nachgehst. Das sind nämlich Begriffe aus dem Einkommensteuerrecht und werden nach den maßgeblichen Vorschriften des EStG beurteilt.
gibt es überhaupt nicht. Jetzt rück mal damit rüber, ob Du nur USt abführst oder ob Du mit Einkünften aus Gewerbebetrieb zur ESt veranlagt wirst.
Wenn das der Fall ist, ermittelst Du Deinen Gewinn gem. § 4 Abs 3 EStG, den zu lesen Du Dich weigerst. Und das, was Du da von den Einnahmen abziehen kannst, steht in § 4 Abs 4 EStG, den zu lesen Du Dich weigerst.
Selbstverständlich erhöht der Eigenverbrauch Deine Einkünfte aus LuF, wenn Du den Tomatenanbau nicht als Liebhaberei betreibst.
Lieber Speedy, ich versuche Dir nahezubringen, wie Du den Betrieb Deiner Anlage steuerlich systematisch beurteilen kannst. Das hat mit irgendwelcher „Einstufung als Unternehmen“ und mit Gründung einer GbR oder sonst irgendwelchen akrobatischen Klimmzügen nichts, aber auch gar nichts zu tun.
So, und jetzt erzählst Du mal bitte, ob und wie der Betrieb der PV-Anlage im letzten ESt-Bescheid berücksichtigt worden ist.
Schöne Grüße
MM