Gewerbeleasing bei PV-Gewerbe?

Hallo zusammen,

ich habe mir dieses Jahr eine 14,4kWp PV-Anlage aufs Dach installiert. Die Anlage habe ich beim Finanzamt angemeldet und verkaufe jeden Monat den überschüssigen Strom an den Netzbetreiber. Da ich steuerlich gesehen, ein Unternehmer bin und monatliche Geldeinnahmen habe, müsste ich doch eigentlich auch ein Fahrzeug über Gewerbeleasing abschließen können. Ist das möglich, oder wird das Finanzamt das Fahrzeug nicht anerkennen?

Servus,

hierzu empfehle ich die Lektüre von § 4 Abs 3 und 4 EStG. Die Antwort ist zu banal, als dass man sie Dir vorkauen müsste.

Beiläufig: Der Begriff des Unternehmers stammt aus dem UStG. Ob Du mit der Anlage Einkünfte im Sinn von § 2 Abs 1 Nr. 2 EStG erzielst oder Liebhaberei betreibst, ist davon ganz unabhängig. Es gibt haufenweise Photovoltaik-Betreiber, bei denen Unternehmereigenschaft und Liebhaberei zusammentreffen.

Schöne Grüße

MM

Falls das Fahrzeug überhaupt ansetzbar ist, kannst die Kosten nur anteilsmäßig an/absetzen. Das setzt ein Fahrtenbuch voraus. Aber wieviel Fahrkilometer wendet man für eine PV-Anlage auf dem Dach auf???

Warum sollte es das denn sein?

Schöne Grüße

MM

Du hast natürlich recht. Genau das wollte ich mit dem 2. + 3. Satz ausdrücken.

Danke, jetzt seh ich das auch.

Schöne Grüße

MM

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Und wenn es nur 20% sind. Das Finanzamt stuft einen ja als Unternehmen ein. Wenn ich einen Vorteil aus der PV-Anlage habe (Verbrauch selbst erzeugter PV-Strom) muss ich dafür Steuern bezahlen. Kaufe ich aber 5 Tomatenpflanzen und ernte 50 Tomaten im Jahr, muss ich nicht für jede einzelne Tomate steuern bezahlen… Wo ist da der Unterscheid…?

Ich könnte doch mit meiner Frau zusammen eine GbR gründen und wir halten zweimal wöchentlich eine Gesellschaftsversammlung ab. Hier besprechen wir Themen wie „Ist die PV-Anlage noch wirtschaftlich“ „Macht es Sinn, einen Speicher zu kaufen“ " Wie wirtschaftlich sind andere PV-Anlagen" Was bringt die Zukunft, welche investitionen würde unsere GbR weiter vorantreiben.
Das müsste das Finanzamt doch genauso akzeptieren, wie ich die Versteuerung des selbst erzeugten Stroms akzeptieren muss.

Wo sind sie denn, die 20%? Lies doch mal nach, was Betriebsausgaben sind. Ich find es ziemlich plöt, dass man Dir erklärt, worum es geht, und es ist Dir scheißegal.

Auch hier übrigens:

NEIN! NEIN! NEINEINSELF!

Du bist als Photovoltaikbetreiber Unternehmer im Sinn von § 1 Abs 1 Nr. 1 UStG. Es geht also um einen Begriff aus dem Umsatzsteuerrecht. Dass Du Unternehmer bist und auf Deinen Eigenverbrauch USt abführen musst, hat überhaupt gar keinen Einfluss darauf, ob Du mit der Anlage Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielst oder einer Liebhaberei nachgehst. Das sind nämlich Begriffe aus dem Einkommensteuerrecht und werden nach den maßgeblichen Vorschriften des EStG beurteilt.

gibt es überhaupt nicht. Jetzt rück mal damit rüber, ob Du nur USt abführst oder ob Du mit Einkünften aus Gewerbebetrieb zur ESt veranlagt wirst.

Wenn das der Fall ist, ermittelst Du Deinen Gewinn gem. § 4 Abs 3 EStG, den zu lesen Du Dich weigerst. Und das, was Du da von den Einnahmen abziehen kannst, steht in § 4 Abs 4 EStG, den zu lesen Du Dich weigerst.

Selbstverständlich erhöht der Eigenverbrauch Deine Einkünfte aus LuF, wenn Du den Tomatenanbau nicht als Liebhaberei betreibst.

Lieber Speedy, ich versuche Dir nahezubringen, wie Du den Betrieb Deiner Anlage steuerlich systematisch beurteilen kannst. Das hat mit irgendwelcher „Einstufung als Unternehmen“ und mit Gründung einer GbR oder sonst irgendwelchen akrobatischen Klimmzügen nichts, aber auch gar nichts zu tun.

So, und jetzt erzählst Du mal bitte, ob und wie der Betrieb der PV-Anlage im letzten ESt-Bescheid berücksichtigt worden ist.

Schöne Grüße

MM

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