Hallo Ihr lieben Allwissenden,
folgende Annahme:
Eine Firma mietet Büroräume in einem Business Park auf einer Gemeinschaftsbürofläche an. Hierbei handele es sich um 3 Gemeinschaftsbüros auf einer Etage (ein zentraler Eingang) mit gemeinsam genutzter offener Küche mit Esstisch, Sanitäranlagen und Flur. Von diesem offenen Bereich aus gehen die einzelnen Büroräume, die in verschiedener Anzahl von den 3 Parteien angemietet sind.
Wer aufs Klo geht, seinen Kollegen im anderen Büro besucht oder sich nen Kaffee holen will, muss das in der Mitte befindliche Gemeinschaftsareal betreten.
Nun nehmen wir an, 2 Parteien haben ihren Mietvertrag gekündigt, der verbleibenden Partei wird vom Vermieter gekündigt, weil dieser die gesamte Fläche an einen einzigen Großmieter vermieten kann.
Die bereits durch die beiden selbstkündigenden Parteien Räume stehen ab bspw. 01.07. leer, Partei 3 hat ihren Mietvertrag noch bis 30.09. laufen und arbeitet weiterhin.
Zum 01.07. sollte nun der Bautrupp anrücken, um dem Nachmieter ein schönes neues Büro zu erschaffen. Hierfür werden Wände rückgebaut, neue eingezogen, Küche und Sanitär rausgerissen und neu gestaltet werden.
Die Baustelle betrifft für die verbleibende Partei somit den Gemeinschaftsraum mit offener Küche und Essbereich, den Flurbereich und die Sanitärraume.
Räumliche Einschränkungen sind somit ganz klar angesagt. Baulärm wird das konzentrierte Arbeit sowie Telefonate und häufig stattfindende Videokonferenzen erheblich erschweren.
Welche Möglichkeiten der Mietminderung hätte der verbleibende Mieter, der ja auch nicht von der sanierten Bürofläche profitiert sondern nur seine Restmietdauer absitzt?
Müsste er ein Dixie-Klo akzeptieren (Sanitär soll komplett neu gemacht werden)? Müsste er den Wegfall der Ess-/Sitzgelegenheit und den Wegfall der Küchenzeile anderweitig selbst kompensieren?
Bin gespannt auf die Antworten zu diesem fiktiven Fall!
Danke + Grüße,
Sonja