Hallo liebe Gemeinde,
Mal einen fiktiven Fall angenommen:
A hat von B einen Laden zur Zubereitung und zum Verkauf von Lebensmitteln gemietet.
In dem gemieteten Laden bemerkt A einige Mängel die am Anfang der Mietzeit (vor knapp 4 Jahren) noch nicht auftraten.
Ein gutes Beispiel hierfür wäre z.B. eine inzwischen nicht mehr ganz so dicht schließende Eingangstür, oder beschlagende Fenster (Einfachverglasung) oder auch eine inzwischen nicht mehr funktionieren Abluftanlage.
Welche dieser Mängel muss der Vermieter beseitigen?
Und mit welchen Paragraphen sollte A bei einem engeren Gespräch zur Beseitigung dieser Mängel mit B unbedingt bereithalten?
Danke für die Hilfe,
Marcus