Gewerbeschein bei verkauf von Bastelarbeiten

Hallo  zusammen.
Ich hätte gerne gewußt ob man ein Gewerbe angemeldet haben muß wenn man Bastelarbeiten im Internet verkaufen will.Wir reden hier von kleinen Mengen auf Bestellung.Was geschieht mit der Mehrwertsteuer usw …Kleingewerbe…??

Hallo Teerteufel,Sobald du regelmäig (also geschäftsmäßig) verkaufst und dabei einen Gewinn erziehlst (also mehr als die Herstellungskosten verlangst) musst du ein Gewerbe anmelden. So ein Kleingewerbe ist aber nicht viel Papierkram und kostet auch nicht viel, also informier dich am besten mal ein bisschen. Da du ja sicherlich unter 17.500€ im Jahr einnimmst, brauchst du dann nicht mal Buch zu führen oder Umsatzsteuer zu bezahlen, lediglich Einkommenssteuer wird veranschlagt und du kannst sogar noch einiges absetzen, wie die Herstellungskosten usw.Wenn du nur ab und zu was verkaufst, schau dich doch ansonsten mal bei Dawanda.com oder ähnlichen Seiten um, die genau so einen Service anbieten. Ebay geht natürlich auch.Mit freundlichen Grüßen,Marvin

Hallo Marvin!

Da du ja sicherlich unter 17.500€ im Jahr einnimmst,
brauchst du dann nicht mal Buch zu führen oder Umsatzsteuer zu
bezahlen…

Wie soll jemand ohne Buchführung dem Finanzamt verklickern, wie viel oder wenig er umsetzt? Ohne Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle - also Buchführung - geht es nicht.

Umsatzsteuer: Im Regelfall muß ein Unternehmer Umsatzsteuer ausweisen und die Differenz zu gezahlter Umsatzsteuer (enthalten in Einkäufen, Standmiete, Fahrzeugkosten) ans Finanzamt abführen. Will ein Selbständiger statt dessen die Kleinunternehmerregelung in Anspruch und bei der Umsatzsteuer wie ein Privatmensch behandelt werden (also Umsatzsteuer nicht ausweisen und Vorsteuer nicht abziehen), muß er das dem FA sagen. Sonst gilt nämlich unabhängig vom Umsatz der Regelfall.

Gruß
Wolfgang

Hallo Teerteufel, ich schließe mich dem Geschriebenen von mp1010 bis auf zwei Punkte an. Ein Gewerbe anzumelden ist hier leider unumgänglich. Allerdings wenn Du Dein Gewerbe als Kleinunternehmer/in anmeldest darfst du auch keine Mehrwertsteuer abrechnen (manche Kunden wünschen Rechnung mit MwSt).  
Hier nun der Punkt Nummer Eins, an dem ich nicht einer Meinung mit mp1010 bin: führe Buch. Du kaufst Material ein, was du beim Finanzamt geltend machen kannst. Papierkram wird nicht zu umgehen sein, da Du auch Rechnungen schreibst und Büromaterial/ Briefmarken/ Druckerzubehör usw. verbrauchst. Je besser Du Buch führst, desto einfacher ist die Jahresabrechnung mit dem Finanzamt. Solltest Du nach ein bis zwei Jahren feststellen, dass Buch führen für Dich doch nicht relevant ist kannst es immer noch lassen.
Punkt Nummer Zwei: Du wirst Umsatzsteuer bezahlen müssen, und zwar im ersten Jahr monatlich als Vorsteuer. Wird aber am Jahresende gegen gerechnet. MfG Jens