Meine Frage bezieht sich auf folgende Situation:
Jemand hat gerade sein Examen gemacht und züchtet Hobbymäßig neben seinem Aufbaustudium Goldhamster. Auch wenn derjenige natürlich extrem viel Zeit in dieses Hobby investiert, verdient er an dieser Tätigkeit natürlich nicht viel Geld. Allein die Stallungen, der Tierarzt, Anschaffungskosten für neue Zuchttiere, Trocken- und Frischfutter, Laufräder und Einstreu etc. können vom Verkauf der Hamster kaum aufgefangen werden. Derjenige macht also eher Verluste, als Gewinn!
Dennoch macht sich derjenige nun seit einiger Zeit Gedanken, inwieweit er seine Zucht anmelden muss. Er hat aus diesem Grund beim Finanzamt angerufen, doch so richtig weiterhelfen konnte man ihm da irgendwie nicht. Wenn man mit der Zucht weniger als 24 000 Euro Gewinn im Jahr machen würde, müsse man sich keine Sorgen machen. Anmelden könne jedoch nie schaden…
Diese Auskunft hat den Züchter aber nicht wirklich beruhigt. Zwar macht er im Leben nicht 24 000 Euro Gewinn (nicht einmal Umsatz!) aber dennoch scheint ihm der Rat etwas ausbaufähig. Kann er Probleme bekommen, wenn er es NICHT anmeldet?
Es ist nämlich so, dass er für die Zucht natürlich auch eine Homepage führt und dort auch (allerdings in sehr kleinen Mengen) auch mal sporadisch Zubehör für die Tiere anbietet. Zum Beispiel bauet er ab und an mal mehrere Holzhäuschen für die Hamster und bietet den Abnehmern dann mal an, dass sie bei Abholung ihres Hamsters auch gleich so ein Häuschen erstehen können. Oder er gibt für einen kleinen Betrag noch seine Spezial-Futtermischung ab. Könnte er damit Probleme bekommen? Wenn man es ganz genau betrachtet, ist das ja eigentlich gewerblich, oder? Er bietet schließlich eine Ware für einen bestimmten Betrag an…
Allerdings kommt das wirklich nicht häufig vor und wie gesagt: GEWINN macht er damit nicht!
Er hat also trotzdem mal darüber nachgedacht für die Zucht ein Kleingewerbe anzumelden. Eigentlich keine große Sache - da er locker unter der Einkommensgrenze bleibt, muss er ja ohnehin keine Umsatzsteuer ausweisen.
Dennoch spricht Einiges dagegen:
- Es ist ein zusätzlicher bürokratischer und finanzieller Aufwand (Anmeldung, Bearbeitungsgebühr, Steuererklärung), den er sich (sofern möglich) gerne sparen würde
- Auch wenn es vielleicht für manch einen „seriöser“ erscheinen mag, wenn eine Zucht eine Steuernummer hat und nicht als „Hobbyzucht“ betitelt wird, so wird es auf einige Abnehmer sicher negativ wirken, wenn er plötzlich als Gewerbetreibender auftritt. Das Familiäre an seiner Hobbyzucht soll erhalten bleiben und er möchte nicht den Eindruck vermitteln, mit seinen Tieren Geld verdienen zu wollen (darum geht es ihm nämlich nicht)!
Was mich aber besonders beschäftigt: DARF er denn überhaupt ein Kleingewerbe als Züchter anmelden? Muss er dafür eine bestimmte Eignung nachweisen? Meines Wissens braucht es eine Berechtigung, um Wirbeltiere in Deutschland gewerblich zu züchten.
Allerdings weiß ich eben nicht, ab wann es als „gewerblich“ definiert ist. In der Regel sagt man ja, wenn man im Jahr unter 300 Tieren bleibt, gilt es als Hobby und nicht als Gewerbe.
Aber was, wenn man eben auch mal eine Packung Futter, oder ein Holzhäuschen dazu verkauft???
Es wäre super, wenn mir jemand weiterhelfen könnte…
Bedanke mich schonmal!