Hallo,
Gegengenfragen:
Sollte es zu einem Handel zwischen Verbraucher und gewerblichen Händler kommen, welche Position nimmt dabei der Admin der Gruppe ein?
Sollte es zu „Problemen“ beim Handel kommen (Stichworte Widerrufsrecht oder Sachmangelhaftung) welche Position hat dabei der Admin der Gruppe?
Oder anders gefragt: siehst Du irgendwo im BGB oder im HGB für eine Regelung, dass einen Admin auf einer Plattform für die Anbahnung von Geschäften eine besondere Rolle zukommt?
Spoiler: ich als Rechtslaie sehe da keine Verantwortung.
Aber. Natürlich kann es ein Qualitätsmerkmal sein, wenn der Admin die Einsicht in den Gewerbeschein fordern würde und entsprechende Mitglieder der Gruppe besonders markieren könnte.
Die Sache könnte etwas anders liegen, wenn die Händler an den Admin zum Beispiel eine Provision bezahlen würden und der Admin diese Tätigkeit als selbständige Arbeit gemäß HGB zum Besipiel im Rahmen eines Handelsvertreters durchführen würde. Sicher bin ich mir da nicht. Allerdings halte ich es für sehr unwahrscheinlich, dass es solche Verträge zwischen Admin und seinen Händlern gibt.
Grüße
Pierre