Gewerbesteuer buchen

Hi,

bin trotz langer Recherche immer noch nicht sicher wie man die Gewerbesteuer 2008 nun buchhalterisch behandeln muss.

Einerseits heißt es, sie sei keine Betriebsausgabe mehr, andererseits soll eine Rückstellung gebildet werden.

Also hoffe ich nun auf eine konkrete Aussage…

Bucht man nun:
nicht abzugsfähige Betriebsausgabe an Gewerbesteuerrückstellung

oder läßt man die Gewerbesteuerbuchung komplett weg und bucht bei Zahlung der Steuer eine Privatentnahme

oder bucht man Gewerbesteuer an Gewerbesteuerrückstellung und rechnet den Gewerbesteuerbetrag hinzu bei der Eintragung des Gewerbeertrages in der Steuererklärung?

Danke schon mal im Voraus!

Handelsbilanz vs. Steuerbilanz
Hi !

Die einzige Frage, die zu beantworten ist: Wird eine Handels- oder eine Steuerbilanz erstellt?

In eine Steuerbilanz gehören diese Beträge nicht mehr rein. Wird eine Handelsbilanz erstellt, sind diese „Betriebssteuern“ betrieblich veranlasst und es ist eine Rückstellung zu bilden. Erst bei der Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage sind diese Beträge dann wieder hinzuzurechnen.

BARUL76

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es handelt sich um ein Einzelunternehmen`(Gewerbebetrieb). Woher weiß man welche Bilanz zu erstellen ist?

Buchführungspflicht nach HGB
Hi !

Die Handelsbilanz ist im HGB geregelt. Das HGB gilt für Kaufleute. Daher gilt der Grundsatz: wer im Handelsregister eingetragen ist, gilt als Kaufmann und muss handelsrechtliche Abschlüsse erstellen.

Ein Einzelunternehmer müßte dann den Zusatz „eingetragener Kaufmann“, „e.K.“, „e.Kfm.“, „e.Kfr.“ oder ähnliches in seiner Firma führen.

Ist der Einzelunternehmer nicht ins Handelsregister eingetragen, wird er seinen Abschluss wohl ausschließlich nach den steuerlichen Regelungen zu erstellen haben.

BARUL76

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Du meinst, in einer Steuerbilanz sei keine GewSt-Rückstellung zu bilden, weil die Gewerbesteuer nicht mehr abzugsfähig ist???

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