Gewerbesteuer eine Gewinnsteuer?

Hallo mekne frage ist gehört die gewerbesteuer auch zur Gewinnsteuer wie zb die körperschaftssteuer??

vielen dank für eure Antworten :smile:

Hallo,
nein, trotzdem fällt gewerbesteuer nur an wenn ein Gewinn erwirtschaftet wird.
ist aber keine gewinnsteuer
lg Franbzilein

Servus,

kann es sein, dass Du da ein Skript von 1997 ausgegraben hast?

Seit 1.1.1998 gibt es keine Gewerbekapitalsteuer mehr. Und was bleibt dann?

Fragt sich

MM

Antwort: J A !!!

Nun muß ich noch auf achtzig Zeichen kommen, weil sonst die Antwort nicht verschickt werden kann.

Beste Grüße
maasterp

Hallo,

Gewerbesteuer ist bei Enzel- oder Personengesellschaften immer ab einem GEWINN von € 24.500 fällig.
Bei anderen Formen schon ab € 3.900.
Alles, was über diesem Freibetrag als Gewinn liegt, wird mit 3,5 multipliziert und dann mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde in der der Gewerbebetrieb gemeldet ist mulipliziert.

Seit 1.1.1998 gibt es keine Gewerbekapitalsteuer mehr.

wieso habe ich dann letzte Woche einen Bescheid über Gewerbekapital vom Finanzamt erhalten?

4 Like

Servus,

jetzt setz Dich halt nochemol hi und lies, was auf dem Bescheid oben dran steht.

„Bescheide über Gewerbekapital“ hat noch kein Finanzamt in D jemals erlassen, auch Deines nicht.

Sonsch kannsch Du jo au emol gugge, was im GewStG steht.

Schöne Grüße

MM

Servus,

Lernende und Studierende soll man durch solche „Vereinfachungen“ nicht verwirren: Da setzt sich die arme Sonnenblume hin und paukt mühsam alle Schritte vom Gewinn zum Gewerbeertrag, und dann behauptest Du, die beiden wären dasselbe. Nicht nett.

Schöne Grüße

MM

Die Gewerbesteuer (Abkürzung: GewSt) wird als Gewerbeertragsteuer auf die objektive Ertragskraft eines Gewerbebetriebes erhoben. Bis einschließlich 1997 wurde mit der Gewerbekapitalsteuer auch die Substanz des Gewerbebetriebs besteuert. Seit dem 1. Januar 1998 zeigt sich eine ertragsunabhängige Besteuerung noch in den Gewinnhinzurechnungen, die bestimmte Finanzierungskosten in die gewerbesteuerliche Bemessungsgrundlage einbeziehen. Mit der Unternehmensteuerreform 2008 wurde diese substanzbesteuernde Komponente ausgeweitet, um das Gewerbesteueraufkommen zu verstetigen. Die Gewerbesteuer ist die wichtigste originäre Einnahmequelle der Gemeinden in Deutschland.[2] Sie ist – aus unterschiedlichen Gründen – eine deutsche Ausnahmeerscheinung und im Ausland in vergleichbarer Form nicht anzutreffen.[3] Es handelt sich nach § 3 Abs. 2 Abgabenordnung um eine Realsteuer oder Sachsteuer, auch wenn diese Einordnung nach der Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer und der Lohnsummensteuer umstritten ist. Die Gewerbesteuer zählt zu den Gemeindesteuern und den Objektsteuern. Rechtsgrundlage ist das Gewerbesteuergesetz (GewStG), die Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung sowie als allgemeine Verwaltungsvorschriften die Gewerbesteuer-Richtlinien.

Servus,

(1) zitieren ohne Quellenangabe gleich pfui. Insbesondere dann, wenn man den zitierten Text nicht verstanden hat, denn

(2) dein abgekupferter Text enthält zur vorgelegten Frage genau einen Nebensatz ("…, auch wenn…").

Und jetzt kommst Du: Begründe bitte, warum Du an der historischen Einordnung als Real- oder Sachsteuer festhältst, obwohl durch die GewSt ausschließlich der Gewerbeertrag besteuert wird.

Ich höre.

Schöne Grüße

MM