Gewerbl. Verkäufer räumt keine Rückgabe ein

Hallo,

habe bei einem gewerblich bei Ebay gemeldeten Verkäufer etwas gekauft und per Überweisung gezahlt.
In der Beschreibung schrieb er, es handle sich um einen Privatverkauf ohne Gewährleistung, aber direkt darunter folgten die üblichen Widerrufsbedingungen, eine entsprechende Mail von Ebay habe ich nat. auch erhalten.
Nun will ich den Artikel zurückgeben, aber der VK meint, es sei ein Privatverkauf gewesen - ist nat. Quatsch, das geht unter gewerblicher Anmeldung nicht.
M.E. kann er damit rechtlich nicht durchkommen, aber wie gehe ich am besten vor?
Anwalt ist eine Möglichkeit, aber den muss erstmal ich zahlen und ob vom VK etwas zurück zu bekommen ist, kann ich nicht einschätzen. Wenn der schlicht nichts hat, nutzt mir auch das Recht nichts.

Kann ich z.B. ohne Anwalt direkt bei der Staatsanwaltschaft oder Polizei eine Anzeige einreichen oder bringt es mehr, das Gewerbeaufsichtsamt einzuschalten? Sonstige Möglichkeiten?

Ebay ist nat. inzwischen eingeschaltet, aber die können ja nicht wirklich Druck machen.

Dankbar für gute Tips, Paran

Hallo!

Was sollen denn Polizei,Staatsanwaltschaft oder Gewerbeaufsicht dabei helfen ?
Anzeige wegen was ,Betrug ?

Es ist ein rein privatrechtliches Problem,was man auch so angehen muss.
Evtl. könnte die Einschaltung einer Verbraucherberatung helfen,weil die den Verkäufer auch abmahnen dürften.

Da Du schon befürchtest,auf vorgestreckten Kosten sitzen zu bleiben,was soll da sonst helfen ?
Manchmal wäre einfach vergessen das Beste. Man hat ja die Ware und kann die evtl. noch zu Geld machen.

MfG
duck313

Hallo,

die Verpflichtung zur Rücknahme ist soweit ich weiß gesetzlich geregelt. Ein Händler, der dies unterläuft, verstößt damit gegen die gesetzlichen Bestimmungen - oder was sehe ich da falsch?

Und was das Vergessen und die Ware angeht: die ist mehr oder weniger wertlos. Angaben in der Beschreibung waren nicht ganz richtig, so dass ein falscher Eindruck entstand. Und es geht um über 250.- Euro - die vergisst man nicht gar so leicht.
Außerdem kann man so jemanden ja nicht guten Gewissens auf die Art weitermachen lassen.

Werde halt meinen Anwalt fragen.

Gruß, Paran

Hallo

In einem Einschreibbrief (aus Papier, mit der Hand unterschrieben) genau schreiben, was man erwartet, und vor allem einen Termin setzen, bis wann man was erwartet, z. B. die Rückzahlung. Zwei Wochen Frist ist eigentlich meistens gut. - Wenn die Beschreibung nicht stimmte, sollte das vorsichtshalber auch erwähnt werden, denn dann muss man ja auch als Privatverkäufer das Teil zurücknehmen, egal ob Gewährleistung oder was auch immer ausgeschlossen wurde.

Ansonsten würde ich im Rahmen des Widerrufsbescheids das Teil versichert zurückschicken und das Porto dafür mit auf die Rechnung setzen.

Als Schlusssatz würde ich höflich aber bestimmt darauf hinweisen, dass man die Sache sonst seinem Anwalt übergibt.

Vorher würde ich noch bei Ebay in den Hilfeseiten für gewerbliche Verkäufer gucken, ob da steht, ob man als gewerblich gemeldeter Verkäufer im gleichen Account Privatverkäufe tätigen kann. Ich glaube nämlich eher, dass man dann einen anderen Account eröffnen müsste.

Viele Grüße

Ansonsten würde ich im Rahmen des Widerrufsbescheids das Teil versichert zurückschicken und das Porto dafür mit auf die Rechnung setzen.

Ach so, vielleicht am besten von einem unabhängigen Zeugen angucken und mit der Beschreibung vergleichen lassen. Am besten guckt der auch, wie man das Paket wieder einpackt und zur Post bringt.

Außerdem kann man das Teil von allein Seiten fotographieren.

Viele Grüße

Kann ich z.B. ohne Anwalt direkt bei der Staatsanwaltschaft
oder Polizei eine Anzeige einreichen oder bringt es mehr, das
Gewerbeaufsichtsamt einzuschalten? Sonstige Möglichkeiten?

wenn du schriftlich hast, dass er zu einer rückabwicklung nicht bereit ist, kannst du ihn direkt beim amtsgericht wegen betrug verklagen.

das ist die einzige sprache, die solche typen verstehen.

hab ich auch schonmal in einem etwas anders gelagerten fall gemacht. der denkt, du hast die nummer akzeptiert und ein paar tage später kommt eine mitteilung vom gericht, dass er zu einer klage stellung nehmen soll.

spätestens dann wird er sich auf die zu bewegen…

gruß inder