Der liebe A kauft vor drei Monaten einen Gegenstand via ebay bei Händler B und zahlt per paypal. Der Verkäufer windet sich wie ein Aal und möchte unbedingt den deal rückabwickeln, da der Artikel zu günstig wegging.
A besteht auf Vertragserfüllung, gibt aber B Zeit den defekten Artikel zu reparieren…
Als Lieferdatum wurde der 07.01 festgeschrieben. Kam natürlich keine Ware, sondern das Geld via paypal zurück… A setzte heute via ebay meassage system eine Frist (16 Tage) zur Lieferung und erklärt nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist einen Rechtsbeistand zu konsultieren. B’s Reaktion: „Viel Glück beim Bezahlen Deines Anwalts, lieber A !“
A ist etwas verunsichert: Hat B wirklich eine Chance aus dem Vertrag herauszukommen?
Sollte A die Fristsetzung in einem eingschriebenen Brief wiederholen?
Was muss A mit dem von B zurückgezahlten Geld machen?
Problem:Was wäre, wenn B behauptet, der Artikel ist mittlerweile verloren gegangen? Was bekäme A erstattet? Den Kaufpreis oder den tatsächlich höheren Wert des Artikels? A möchte keinen Anwalt ins Rennen schicken, der Kosten verursacht und am Ende erhält A
nicht den Gegenstand sondern nur den Kaufpreis.
Achtung: Händler ist bei ebay mit Wohnort Aachen gelistet, Geschäftssitz der Firma ist Belgien!
dankeeee,
irgendwieundsowieso