Hallo Forum,
mal angenommen, der liebe A hat auf ebay.de (Deutschland) bei einem Händler, der Aachen als Standort angibt einen Artikel ersteigert und per paypal bezahlt. Firmensitz ist aber Belgien.
Da der Artikel nicht geliefert wird fragt A nach und erhält als Antwort: „Artikel defekt, wollen Sie Ihr Geld zurück?“. „Ok, kann ja mal passieren“ denkt A und bietet an, dass der Artikel,„so wie er ist, also defekt“ geliefert werden soll. Der Händler verweigert dies und will auf eigene Rechnung reparieren lassen. A vermutet, dass der Händler nach Ablauf der ebay-Fristen einfach das Geld zurücksenden möchte und den anscheinend zu günstig über die ebay-Theke gegangenen Artikel behalten möchte. Nach 1 Woche des Schweigens fragt sich A, was er nun tun kann. Er möchte definitiv den Artikel und nicht das Geld zurück.
Vom Einschalten ebay glaubt A nur eine finanzielle Rückabwicklung erwarten zu dürfen und denkt, dass dieser Schritt nicht zielführend ist.
Fragen:
Wo ist Gerichtsstand? Deutschland (Aachen) oder Belgien ?
Wie sollte A juristisch korrekt weiter vorgehen? Eingeschr. Brief mit Fristsetzung?
Andere Ideen?
es grüßt gaaanz herzlich
irgendwieundsowieso