Angenommen
Herr Muster,
ist Leitender Ausbilder Mediengestalter Digital und Print FR Gestaltung u. Technik in einer Werbeagentur.
Er meldet sich ein Kleingewerbe als Werbeagentur zusatzlich an.
Da Herr Muster durch seinen Beruf an die Fotografie gekommen ist und Privat gerne Fotografiert, würde er auch gerne Hochzeiten Fotografieren und es in seinem Kleingewerbe mit anbieten.
Er beginnt sich zu informieren und findet zwei Varianten Gewerbliche und Freiberufliche Fotografie. Hochzeitsfotografie soll angeblich nur Gewerblich möglich sein, mit Eintrag in der Handwerkskammer. Bei Freiberuflicher Tätigkeit darf er auf keinen Fall den schein erwecken auf Visitenkarten und co als Hätte er es gelernt.
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Darf Herr Muster einfach Hochzeiten anbieten mit Nachtrag Fotografie in seinem Gewerbeschein? Ohne sich bei der Handwerkskammer anzumelden ? Da er in seinem Gewerbe 1. Eh der Handelskammer angehört und 2. es anfangs bei der Handelskammer auch nicht eintragen musste als Kleinunternehmer.
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Er hat zwar nicht den reinen Gesellenbrief als Fotograf gemacht, ABER wurde in seiner Ausbildung zum Mediengestalter gleichwärtig ausgebildet und hatte sogar in der Gesellenprüfung Fotografen Bezogene Fragen. Darf er also doch den Anschein bei werbemitteln erwäcken dass er es Gelernt hat?
Wie soll er es nun am besten anstellen ?