Gewerbliche Weiterverarbeitung von Textilien

Liebe Experten,

ich hoffe, Sie können mir auf meine Frage eine Antwort geben.

Ich möchte gerne Taschen nähen und diese anschließend im Internet verkaufen. Die Stoffe, Innenfutter etc. für diese Tasche wollte ich u. a. im Internet oder auch bei Ikea kaufen. Darf ich diese dann einfach weiterverarbeiten und verkaufen oder bedarf es einer gesonderten Genehmigung des Geschäfts, bei dem ich den Stoff kaufe.
Wenn der Laden, bei dem ich den Stoff kaufe, diesen von einem bestimmten Hersteller bezogen hat, muss ich bei diesem dann gesondert um Erlaubnis fragen?
Wie schaut es aus, wenn auf dem Stoff bekannte Figuren abgebildet sind, z. B. Micky Maus oder Hello Kitty?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Beste Grüße,
Stratokles

Hallo stratokles,

Stoffe vom schwedischen Möbelhaus oder aus dem Stoffgeschäft weiter zu verarbeiten ist kein Problem.

Wie es sich mit Stoffmustern verhält, die z.B. bekannte Comicfiguren oder (wenn auch nachgemachte) Labelnamen tragen, bin ich überfragt.

LG
~B

kann ich leider nicht beantworten.

Hallo Stratokles
Im gewerblichen Rechtsschutz (Patente, Urheberrecht, Geschmacksmuster, Marke, Wettbewerbsrecht etc.) gilt der „Erschöpfungsgrundsatz“, d.h. ein vom Rechtsinhaber legal verkauftes individuelles Produkt kann frei gebraucht werden.
Problematisch ist aber die Weiterverarbeitung zu einem neuen Produkt. Hierdurch können Rechte verletzt werden.
An Mikey Maus zb. das Urheberrecht. An Soffmustern könnte auch ein Geschmacksmusterrecht bestehen. Es hängt also entscheidend davon ab, ob an dem Soff irgendwelche Rechte bestehen. Das muss durch eine Recherche ermittelt werden. Die Rechte liegen meistens beim Hersteller oder einem Lizenzgeber und nur selten beim Händler (wie Ikea).
Gruß
Oriolis

Hallo Stratokles,

dazu habe ich leider keine fundierte Meinung

Enrico

Hallo,
wird der Stoff mit Wissen und Wollen des Rechtsinhabers einer Marke (für Stoffe registriert) oder eines technischen Schutzrechts (Gebrauchsmuster, Patent) in den Handel gebracht, tritt Erschöpfung ein. Das bedeutet: Insoweit ist keine Erlaubnis für den Weiterverkauf, Verwendung oder Handel mit diesem Artikel notwendig.
ABER:
Schutzrechte für eine Tasche in Deutschland oder in der Europäischen Gemeinschaft (=EU-Marke) können durch den daraus hergestellten Artikel (=aus Stoff wird etwas Anderes) verletzt werden, egal woher nun der Stoff stammt. Im Übrigen sind die Figuren meist ebenfalls markenrechtlich geschützt und häufig auch für die Ware „Taschen“ eingetragen. Schließlich besteht die Gefahr von Herkunftstäuschung durch den Einsatz solcher Motive auf den Taschen: Ein Verbraucher könnte meinen, die Tasche mit dieser Gestaltung oder Aufmachung (=mit Maus oder Kitty Abbildung) stamme vom Rechtsinhaber. Somit nicht nur Gefahr von Verwechslung (=Markenverletzung) sondern zusätzlich noch Irreführung, Rufausbeutung berühmter Marken (Walt Disney Corp.). Besser ausschließlich nur „eigene“ Marke oder Logo verwenden.
Gruß patmade

Wozu, wenn nicht um daraus Sachen zu nähen, würde man sonst Stoffe kaufen?

Muss ein Handwerker, der im Baumarkt Schrauben kauft um diese beim Kunden zu verarbeiten, vorher den Baumarkt um Erlaubnis fragen?

Selbstverständlich nicht.

Gruß

S.J.

Servus,

Liebe Experten,

ich hoffe, Sie können mir auf meine Frage eine Antwort geben.

Ich möchte gerne Taschen nähen und diese anschließend im
Internet verkaufen. Die Stoffe, Innenfutter etc. für diese
Tasche wollte ich u. a. im Internet oder auch bei Ikea kaufen.
Darf ich diese dann einfach weiterverarbeiten und verkaufen
oder bedarf es einer gesonderten Genehmigung des Geschäfts,
bei dem ich den Stoff kaufe.
Wenn der Laden, bei dem ich den Stoff kaufe, diesen von einem
bestimmten Hersteller bezogen hat, muss ich bei diesem dann
gesondert um Erlaubnis fragen?
Wie schaut es aus, wenn auf dem Stoff bekannte Figuren
abgebildet sind, z. B. Micky Maus oder Hello Kitty?

Für die private Nutzung ist alles erlaubt.

Für die gewerbliche Nutzung muss man unterscheiden, dass zwar der Stoffmuster-Schutz einer so genannten Erschöpfung unterliegt, d.h. der Schutz erlischt, wenn ein Stoff im freien Handel verkauft wird.

Problematisch ist es jedoch bei Abbildungen, die noch über andere Schutzrechtsarten: Marke, Geschmacksmuster, Urheberrecht, etc. geschützt ist. Dies wäre z.B. bei Micky Maus der Fall, da diese z.B. über das Urherberrecht (und wahrscheinlich auch als Marke) geschützt ist.

Hier müsste man sich vom Markeninhaber (z.B. Walt Disney - Konzern) die Erlaubnis einholen, da man ja die Abbildung der Micky Maus nutzt um einen „Mehrwert“ für die Tasche zu schaffen, der eigentlich dem Schöpfer der Maus zusteht.

Dies ist IMHO auch gerechtfertigt, da ein Käufer eher primär die „Micky-Maus“-Tasche wegen der Micky-Maus-Abbildung darauf kaufen wird, und nicht wegen des Taschendesigns an sich.

Gruß,
Sax

Ich weiß nicht ob eine antwort nach so langer zeit noch erwünscht ist aber nach der suche wo ich lizenzen kaufen kann bin ich auf diese frage gestoßen. Alles was berühmt ist darfst du davon ausgehen, besitzt urheberrechte die du als lizenz zum einer gewissen art der verarbeitung kaufen kannst. Denn logisch ist zum beispiel: frozen ist zur zeit super beliebt das heißt die anfrage auf hosen oder kleidern aus einem solchen stoff sowie kostüme sind hoch gefragt. Dadruch könntest du also jede menge geld verdienen. Aber: diese figur ist eigentum des erfinders der will dafür einen anteil haben das du seine idee für deine nutzt also gibt es lizenzen. Es ist keine sache ob es erfragt werden muss es ist definitiv so das du eine lizenz für solche dinge kaufen musst. So nicht bei gewöhnlichen tiermustern oder blümchen oder ähnlichem es sei denn es sind so genannte lizenz oder designerstoffe. Lizenzen sind aber sehr teuer deswegen brauchst du dann auch viele interessenten damit sich das lohnt. Eine lizenz zu missbrauchen oder keine zu haben und dennoch zu verwerten kann die teilweise 20000€ kosten.

Lg :slight_smile: