Gewerblicher Kunde nimmt bestellte Ware nicht ab

Liebe Rechtskundige,

man stelle sich folgenden theoretischen Fall vor: Firma A entwickelt für in enger Zusammenarbeit mit Firma B ein Produkt. Firma B bestellt bei Firma A daraufhin einige „Rohlinge“, damit diese im Bedarfsfall zeitnah liefern kann.

Die erste Bestellung geht ein, Frima A fertigt aus/mit dem Rohling das gewünschte Produkt exakt nach den Vorgaben und liefert an Firma B. Firma B bezahlt die entsprechende Rechnung.

Nun erfährt Firma B, dass dieses Produkt im Bereich von Frima B nicht zulässig ist und somit die Rohlinge praktisch wertlos sind.

Was kann/sollte Firma A unternehmen, um zumindest die Kosten der Rohlinge (~3.000,- €), die nun bei Firma A praktisch wertlos sind, zu bekommen?

hi,

diesen vertrag sollte sich ein fachmann ansehen. es geht um die gefahrtragung. hat sich B für die abnahme von X produkten verpflichtet? nur dann trägt sie ja schon die abnahmegefahr und kann nicht mit der mangelnden eignung kommen (motivirrtum seitens B). hat B sich bisher nicht verpflichtet X produkte abzunehmen, liegt natuerlich mangels anderslautender vereinbarung die gefahrtragung für forschung-entwicklung und rohstoffe bei A.

gruss vom

showbee

Den Begriff „Gefahrtragung“ halte ich in diesem Zusammenhang für irreführend, weil er eigentlich für eine andere Frage reserviert ist: Was passiert bei zufälliger Leistungsstörung?

Darum geht es hier nicht. Für zutreffend halte ich aber den Hinweis, dass der Vertrag vermutlich wirksam, jedenfalls nicht durch Anfechtung erloschen ist. Zwar würde ich hier eine Anfechtungserklärung sehen, aber eben nicht wirksam --> Motivirrtum. Damit hätten wir dann einen ganz normalen Kauf- oder Werkvertragsanspruch, der sich ganz normal gerichtlich durchsetzen lässt. Ansonsten, im Falle der Anfechtung, so man sie annehmen möchte, Schadensersatz.

Levay

Herzlichen Dank - soweit

spielen wir das Mal weiter:

Firma B meldet sich wegen der „Rohlinge“ gar nicht mehr und reagiert auf Nachfrage von Firma A auch nicht. Was müsste Firma A tun, um wenigstens keinen Schaden zu haben? (Die Rohlinge wurden nach den Vorgaben der Firma A gefertigt und von Firma B bezahlt, quasi vorfinanziert. Firma B sollte die Rohlinge bearbeiten und an Firma A liefern, die natürlich jetzt die Produkte nicht mehr will, weil sie nicht den Vorschriften entsprechen.)

hi,

wenn also vertragliche abnahmeverpflichtung besteht (hier werkvertrag), können zwei dinge passieren:

  1. den X in abnahmeverzug setzen (falls die produkte lagerkapazitäten kosten ist das sinnvoll), um irgendwann den mist versteigern zu können (kaum sinnvoll)

  2. den X in zahlungsverzug setzen, also hübsche rechnung schreiben (mit zahlungsfrist), nachdem ware nicht abgeholt/abgenommen wurde, einmal artig mahnen (gehört sich so) und dann entweder mahnbescheid oder zahlungsklage (sinnvoller, da wohl auch auf MB nicht geleistet wird).

hier sollte dann frühzeitig mal ein RA konsultiert werden, immerhin sollte vor jeder aktion der werkvertrag mal angesehen werden.

gruss vom

showbee

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