Gewerblicher Verkauf Versand Gebühren

Hallo,
danke für deine Antwort!
Aber sag mich doch bitte wie kommst du zu dieser Meinung?
Alle anderen hier sagen, dass man „die Summe des Verkausfsbetrages und Porto zusammenrechenen muss und dann da drauf die Mehrwertsteuer berechnen muss“.

Beispiel für eine Antwort:
Hallo,

im Steuerrecht gibt es einen Merksatz, der lautet „Nebenleistung teilt Schicksal der Hauptleistung“- dass heißt, die Hauptleistung ist der Verkauf der Artikel und die Nebenleistung ist der Versand, deshalb muss der Versand mit Mehrwertssteuer berechnet werden.

Das bedeutet, der Artikel kostet incl. Versand 12,38 € (8,40 netto + 2,0 netto= 10,40 netto + 1,98 MwSt= 12,38 brutto).
Die Versandkosten von 2,0 € sollten als Nettobetrag gerechnet werden und die Mehrwertssteuer draufgeschlagen, da man die ja am Schluß an das Finanzamt abführen muss. Würde man die Versandkosten mit 2,0 € als Brutto ansehen, dann hätte man unterm Strich zu wenig um das Porto an der Kasse zu bezahlen, da ja ein Anteil der 2,0 € dem Finanzamt gehört. (8,40 + 1,68= 10,08€ + 1,92€ MwSt= 12,00 €, aber 1,92€ gehen ans Finanzamt und 2,0 € an die Post, heißt zum Schluß bleiben „nur“ 8,08 € übrig.
Im übrigen würde ich die Versandkosten nicht ohne Aufschlag weitergeben. Schließlich muss man das Verpackungsmaterial und auch die „Arbeitszeit“, Benzingeld zur Poststelle usw. einkalkulieren.

Ich hoffe dass war jetzt nicht zuviel „Fachchinesisch“

Vielen Dank für deine Mühe!

Gruß

Dennis

)

Hallo,

ich meinte, dass die Portokosten von der Deutschen Post keine MWST entfällt! Versendest du mit DHL, berechnest du dann nur auf die Nettosumme der Ware die MWST und die Versandkosten von DHL werden dann einfach dazu gerechnet! Bei anderen Versandanbietern zahlst nach meiner Information die MWST, die du dann später wieder auf die Gesamtrechnung inkl.Versandkosten zuschlägst!

VG

Hallo,
habe eben deine nette Nachricht gelesen.
Vielen Dank erstmal!
Aber habe jetzt mal eine frage ein anderes Mitglied schreibt mi, dass man auf die Versandkosten KEINE Mehrwertsteuer berechnen muss, weil die Post ja auch keine Mehrwertsteuer erhebt!
Was sagst du dazu? Hat derjenige auch Recht?
Hier die genauen Texte:
"Hi Dennis,

auf Porto fällt keine Mehrwertsteuer an! Also berechne es nur auf die 10€ und buche den Versand als Portokosten in deiner Buchführung!

viele grüße"

UND

"Hallo,

ich meinte, dass die Portokosten von der Deutschen Post keine MWST entfällt! Versendest du mit DHL, berechnest du dann nur auf die Nettosumme der Ware die MWST und die Versandkosten von DHL werden dann einfach dazu gerechnet! Bei anderen Versandanbietern zahlst nach meiner Information die MWST, die du dann später wieder auf die Gesamtrechnung inkl.Versandkosten zuschlägst!

VG"

Ich fand deine Antwort sehr hilfreich deswegen würde ich gerne wissen was du dazu sagt.

Vielen Dank für deine Mühe!

Gruß

Dennis

Hallo,

habe eben deine nette Nachricht gelesen.
Vielen Dank erstmal!
Aber habe jetzt mal eine frage ein anderes Mitglied schreibt mi, dass man auf die Versandkosten KEINE Mehrwertsteuer berechnen muss, weil die Post ja auch keine Mehrwertsteuer erhebt!
Was sagst du dazu? Hat derjenige auch Recht?
Hier die genauen Texte:
"Hi Dennis,

auf Porto fällt keine Mehrwertsteuer an! Also berechne es nur auf die 10€ und buche den Versand als Portokosten in deiner Buchführung!

viele grüße"

UND

"Hallo,

ich meinte, dass die Portokosten von der Deutschen Post keine MWST entfällt! Versendest du mit DHL, berechnest du dann nur auf die Nettosumme der Ware die MWST und die Versandkosten von DHL werden dann einfach dazu gerechnet! Bei anderen Versandanbietern zahlst nach meiner Information die MWST, die du dann später wieder auf die Gesamtrechnung inkl.Versandkosten zuschlägst!

VG"

Ich fand deine Antwort sehr hilfreich deswegen würde ich gerne wissen was du dazu sagt.

Vielen Dank für deine Mühe!

Gruß

Dennis

Hallo Dennis,

leider haben die Beiden nicht Recht.
Es handelt sich hier um ein Gerücht, das sich schon seit Jahren hartnäckig hält. Es basiert auf dem Umstand, dass „die unmittelbar dem Postwesen dienenden Umsätze der Deutschen Post“ von der Umsatzsteuer befreit sind. Diese Steuerbefreiung gilt, weil die Deutsche Post alles befördert und auch „den letzten Winkel in Deutschland“ mit Post versorgt. Schon lange aber ist diese Steuerbefreiung auch immer wieder Thema in der Politik, weil man sie inzwischen für etwas ungerecht hält.
Ausführlich zu diesem Thema wird Stellung genommen unter http://www.frag-einen-steuerprofi.de/forum_topic.asp…

Es gilt also nach wie vor: Versandkosten sind umsatzsteuerpflichtig!

Kostet also ein Paket, das Du mit DHL versenden willst, EUR 5,90 reines Porto, so muss Deine Kalkulation als Unternehmer

  • diese EUR 5,90
  • zzgl. 19% Umsatzsteuer
  • zzgl. Verpackungsmaterial
  • zzgl. Zeitaufwand für Verpacken und ggfs. Bringen zur Post
  • zzgl. Kosten für den Fahrtaufwand
    beinhalten.
    Viele Unternehmer kalkulieren diese „zzgl.-Teile“ in den Preis für die Ware ein und stellen den Kunden z.B. pauschal EUR 6,00 für Verpackung und Versand in Rechnung.
    Das sieht für den Kunden besser aus und das Argument der Versandkostenabzockerei zieht nicht.

Die EUR 6,00 beinhalten also 19% Umsatzsteuer, macht EUR 5,05 Nettoumsatz und 0,95 EUR Umsatzsteuer.
Die 85 Cent, die Du dabei Miese machst (weil Du ja für den Versand EUR 5,90 bezahlst) wird im Preis für die Ware „versteckt“, ebenso die weiteren Kosten, die ich oben angeführt habe.

Ich hoffe, das hilft Dir weiter.
Herzliche Grüsse
Barbara

Hallo nochmal,

hier streiten sich ein wenig die Geister -lach-

Die Deutsche Post ist von der Umsatzsteuer teilweise befreit und berechnet deswegen auf Ihre Leistung (Briefmarken, Porto etc) keine Mehrwertssteuer.
Das gilt aber nicht für dich. Die Umsätze die du erzielst, unterliegen der Umsatzsteuer und das beinhaltet auch die Nebenkosten. In der Buchführung buchst du deinen erhaltenen Zahlungseingang ganz normal unter steuerpflichtige Umsätze (incl. 19% Umsatzsteuer). Das Konto „Porto“ ist ein Ausgabenkonto, also dort kommen die Portokosten hin, die du zu bezahlen hast.

Noch so als Überlegung:
Es gibt auch noch die Kleinunternehmer- Regelung. Die trifft zu, wenn du weniger als 50.000,00 Euro im laufenden Jahr Umsatz hast und im Vorjahr weniger als 17.500,00. Damit entfällt die Umsatzsteuer auf deine Verkäufe, du darfst allerdings auch keine Vorsteuer von deinen Einkäufen beim Finanzamt geltend machen. http://www.steuertipps.de/lexikon/k/kleinunternehmer…
Hoffe ich konnte helfen

Viele Grüße
G.Görmer