Hallo,
danke für deine Antwort!
Aber sag mich doch bitte wie kommst du zu dieser Meinung?
Alle anderen hier sagen, dass man „die Summe des Verkausfsbetrages und Porto zusammenrechenen muss und dann da drauf die Mehrwertsteuer berechnen muss“.
Beispiel für eine Antwort:
Hallo,
im Steuerrecht gibt es einen Merksatz, der lautet „Nebenleistung teilt Schicksal der Hauptleistung“- dass heißt, die Hauptleistung ist der Verkauf der Artikel und die Nebenleistung ist der Versand, deshalb muss der Versand mit Mehrwertssteuer berechnet werden.
Das bedeutet, der Artikel kostet incl. Versand 12,38 € (8,40 netto + 2,0 netto= 10,40 netto + 1,98 MwSt= 12,38 brutto).
Die Versandkosten von 2,0 € sollten als Nettobetrag gerechnet werden und die Mehrwertssteuer draufgeschlagen, da man die ja am Schluß an das Finanzamt abführen muss. Würde man die Versandkosten mit 2,0 € als Brutto ansehen, dann hätte man unterm Strich zu wenig um das Porto an der Kasse zu bezahlen, da ja ein Anteil der 2,0 € dem Finanzamt gehört. (8,40 + 1,68= 10,08€ + 1,92€ MwSt= 12,00 €, aber 1,92€ gehen ans Finanzamt und 2,0 € an die Post, heißt zum Schluß bleiben „nur“ 8,08 € übrig.
Im übrigen würde ich die Versandkosten nicht ohne Aufschlag weitergeben. Schließlich muss man das Verpackungsmaterial und auch die „Arbeitszeit“, Benzingeld zur Poststelle usw. einkalkulieren.
Ich hoffe dass war jetzt nicht zuviel „Fachchinesisch“
Vielen Dank für deine Mühe!
Gruß
Dennis
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