Gewerblicher Verkauf Versand Gebühren

Hallo zusammen,
erst einmal vielen Dank für eure Hilfe bei meinen letzten Fragen!
Hat mir sehr geholfen…
Nun hätte ich jedoch noch eine Frage bezüglich gewerblichen Verkauf z.B. bei ebay.

1.) Nehmen wir mal an ich möchte einen Artikel für 10 Euro verkaufen (ink. Mehrwertsteuer)und erhebe dafür noch eine Versand Gebühr von 2 Euro.
Muss ich die Mehrwertsteuer jetzt nur bei bei den 10 Euro mit einberechen (also 8,40 Euro + 1,60 Mwst.) oder muss ich die Mwst. inklusive der Versand Gebühr mit einberechen (also 10,08 + 1,92 Mwst.)?

2.) Wenn ich die Mwst. inklusive der Versandgebühr mit ein berechen müsste, dann wäre es doch unlogisch weil ich ja von der Versand Gebühr keinen Gewinn habe. Ich gebe ja die Versand Gebühr direkt bei der Post wieder aus wenn ich das Paket verschicke. Das würde bedeuten ich hätte weniger Gewinn weil dadurch die Umsatzsteuer für mich steigen würde obwohl ich nichts von den Porto kosten habe!?

Würde mich über Hilfe sehr freuen!

Vielen vielen Dank!

Gruß

Dennis

Hallo

1.) Nehmen wir mal an ich möchte einen Artikel für 10 Euro
verkaufen (ink. Mehrwertsteuer)und erhebe dafür noch eine
Versand Gebühr von 2 Euro.
Muss ich die Mehrwertsteuer jetzt nur bei bei den 10 Euro mit
einberechen (also 8,40 Euro + 1,60 Mwst.) oder muss ich die
Mwst. inklusive der Versand Gebühr mit einberechen (also 10,08

  • 1,92 Mwst.)?

natürlich für den gesamten Betrag. Auch Versandkosten gehören zum Umsatz, also auch hier: Umsatzsteuer!

2.) Wenn ich die Mwst. inklusive der Versandgebühr mit ein
berechen müsste, dann wäre es doch unlogisch weil ich ja von
der Versand Gebühr keinen Gewinn habe. Ich gebe ja die Versand
Gebühr direkt bei der Post wieder aus wenn ich das Paket
verschicke. Das würde bedeuten ich hätte weniger Gewinn weil
dadurch die Umsatzsteuer für mich steigen würde obwohl ich
nichts von den Porto kosten habe!?

Deswegen muss der Versandkostenbetrag ja auch exakt kalkuliert werden: Alle Nettobeträge + 19%. Also: Porto+Verpackung+Einpacken+Umsatzsteuer=Versandbetrag.

Anhand dieser Frage merkt man sofort, daß du unbedingt einen Buchhaltungskurs belegen solltest! Ansonsten kann es am Jahresende schlimme Folgen haben…

Gruß

Sascha

Danke für deine Antwort!
Welche schlimmen Folgen kann es für mich haben?
Wenn ich alle Belege und Rechnungen sammeln, ein Kassenbuch führe und meine Steuern bezahle?

Gruß

Auf die MsSt können Sie nur verzichten, wenn es sich um einen ECHTEN durchlaufenden Posten handelt. Das ist beim Porto und bei den Verpackungskosten i.d.R. nicht der Fall.

Hallo,

das reicht eben nicht.
Du musst auch eine Buchführung betreiben, entweder eine EÜR oder eine doppelte Buchführung.
Das muß ordentlich gemacht werden, ansonsten drohen Steuernachzahlungen oder sogar Anzeige wegen Steuerhinterziehung. Ist mit selbst passiert, weil ich genauso wie Du nicht auf erfahrene gehört habe und alles slbst machen wollte. Steuerrecht ist ein derart komplexes Thema, da kann man echt viel verkehrt machen.
Also: Ich kann nur raten: Entweder einen VHS-Kurs belegen oder einen Steuerberater engagieren.

Gruß

Sascha

Danke für die Antwort!
Es gibt doch aber genug PC Programme die, die Buchführung von fast ganz alleine machen und sogar die Auswertungen (Steuererklärung) direkt an das Finanzamt schicken.
Was hältst du davon?

Die sind ansich nicht schlecht, vorausgesetzt sie sind von den Steuerbehörden verifiziert.
Dennoch benötigst du das Grundwissen, wie man etwas bucht. Es reicht nicht, wenn man alle Ein- und Ausgaben dort irgendwie einbucht in der Hoffnung „wird schon stimmen“. Wichtig ist z.B. zu wissen, daß es für die gleiche Ausgabe verschiedene Konten und Buchungsmöglichkeiten gibt - man muss halt wissen wie und wo. Vielleicht muss man auch einfach selbst einmal auf die Nase damit fallen um zu verstehen wie kompliziert das ist…

Hallo Dennis,

normalerweise „trägt die Nebenleistung das Schicksal der Hauptleistung“. Wo das genau steht, weiß ich leider nicht mehr (wahrscheinlich irgendwo im UStG). Das bedeutet, du musst auf die Versandtkosten auch die USt berechnen. So kenne ich es zumindest…

Die Versandkosten inkl. USt gleichen sich aus: du bekommst von Käufer z.B. 119 € für Versandkosten inkl. USt und gibst davon 100 € der Post und 19 € dem Finanzamt. (Du musst du USt auf die Versandkosten aufschlagen, nicht einberechnen!!!)

Die USt, die du auf deine Ware aufschlägst, musst du ja auch ans Finanazamt abführen. Das heißt, sie stellt für dich ja ohnehin nur einen durchlaufenden Posten dar und hat keinen Anteil am Gewinn…

Sorry, ich kann nicht gut erklären, aber ich hoffe, es hilft dir weiter - sonst einfach nochmal nachfragen, o.k.?

LG iris
P.S.: bist du überhaupt umsatzsteuerpflichtig? - ein Ebay-Verkauf hört sich für mich eher nach Privatverkauf an?

Wenn du die Versandgebühr als reine Einnahmen erhebst, ist es Umsatz und damit mehrwertsteuerpflichtig denn deine Ware wird ja um den Teil der Versandgebühren teurer. Nicht, wenn die Gebühr eben gerade den Teil der Fremdleistung Versand abdeckt. Da hast du dann ja auch eine Gegenbuchung. Grüße Peter

Hallo,

bitte mal davon lösen, dass Steuerrecht mit Logik zu tun hat.
Also bei Umsatzsteuer ist der Umsatz die Grundlage und nicht der Gewinn. Man nennt das mit dem eigentlich umsazsteuerfreien Porto so, dass Nebenleistung (hier das Porto) das Schicksal der Hauptleistung, also die Lieferung. Somit sind in den 12€ dann tatsächlich die 19% USt bereits enthalten und ans Finanzamt abzuführen.

Grüße

Hallo

erst einmal vielen Dank für eure Hilfe bei meinen letzten
Fragen!
Hat mir sehr geholfen. …

Prima!

Nun hätte ich jedoch noch eine Frage bezüglich gewerblichen
Verkauf z.B. bei ebay.

Der Merksatz zu diesem Thema im Bereich Umsatzsteuer heißt „Die Nebenleistung teilt das Schicksal der Hauptleistung.“

Das meint: Die USt/MwSt muss auch auf Porto und Verpackung erhoben werden.

Wenn ich die Mwst. inklusive der Versandgebühr mit ein
berechen müsste, dann wäre es doch unlogisch weil ich ja von
der Versand Gebühr keinen Gewinn habe.

Ist halt so vorgeschrieben.

Das würde bedeuten ich hätte weniger Gewinn weil
dadurch die Umsatzsteuer für mich steigen würde obwohl ich
nichts von den Porto kosten habe!?

Deshalb nehmen viele Gewerbler dann etwas mehr Versandgebühr, z. B. 2,50 € oder 3,00 €.

Gruß
JK

Hi,
alles ohne Gewähr; ich bin KEIN Steuerberater:
Ich glaube, auf Porto und Versandgebühren wird in Deutschkand keine MwSt. fällig (steht so auf Quittungen der Post); dann gibt es das problem nicht.

Ich würde einmal keine MwSt. darauf rechnen und in den Begriffen immer schön bei „Gebühren“ bleiben - damit sind es keine Waren, es gibt keinen Gewinnaufschlag und damit keinen Bedarf für MwSt. - wenn du auch auch keine MwSt., die du darauf zahlst absetzt, müsstest du auf der sicheren Seite sein.

Viel Erfolg!
Roger

Hallo

nach meiner Auffassung sieht die Rechnung folgedermaßen
aus:
Produkt-/Leistungsendpreis 10,00 €
enthaltene MwSt. 19%=1,90 €
Versandkosten 2,00 €
Zahlbetrag für den Kunden 12,00 €

Hallo Dennis,

die Versandkosten beinhalten bei einem gewerblichen Verkäufer immer auch die Umsatzsteuer, da zum Einen nach dem Umsatzsteuergesetz nur die Umsätze der Post steuerfrei gestellt sind und zum Anderen gilt, dass ein Nebenumsatz (Verpackung und Versand) das „Schicksal“ des Hauptumsatzes (Verkauf der Ware) teilt.
Somit gilt:
Warenwert inkl. USt: 10,00 EUR
= Nettoumsatz 8,40 und 1,60 Umsatzsteuer bei einem Umsatzsteuersatz von 19%
Versandkosten inkl. USt: 2,00 EUR
= Nettoumsatz 1,68 und 0,32 Umsatzsteuer bei einem Umsatzsteuersatz von 19%
Macht zusammen:
10,08 EUR für Sie und 1,92 EUR für den Finanzminister.

Das das für Sie unlogisch klingt, mag sein, aber da Sie leider nicht die Post sind, gilt die Umsatzsteuerbefreiung für Sie nicht.

Gruss Barbara

Hallo,

im Steuerrecht gibt es einen Merksatz, der lautet „Nebenleistung teilt Schicksal der Hauptleistung“- dass heißt, die Hauptleistung ist der Verkauf der Artikel und die Nebenleistung ist der Versand, deshalb muss der Versand mit Mehrwertssteuer berechnet werden.

Das bedeutet, der Artikel kostet incl. Versand 12,38 € (8,40 netto + 2,0 netto= 10,40 netto + 1,98 MwSt= 12,38 brutto).
Die Versandkosten von 2,0 € sollten als Nettobetrag gerechnet werden und die Mehrwertssteuer draufgeschlagen, da man die ja am Schluß an das Finanzamt abführen muss. Würde man die Versandkosten mit 2,0 € als Brutto ansehen, dann hätte man unterm Strich zu wenig um das Porto an der Kasse zu bezahlen, da ja ein Anteil der 2,0 € dem Finanzamt gehört. (8,40 + 1,68= 10,08€ + 1,92€ MwSt= 12,00 €, aber 1,92€ gehen ans Finanzamt und 2,0 € an die Post, heißt zum Schluß bleiben „nur“ 8,08 € übrig.
Im übrigen würde ich die Versandkosten nicht ohne Aufschlag weitergeben. Schließlich muss man das Verpackungsmaterial und auch die „Arbeitszeit“, Benzingeld zur Poststelle usw. einkalkulieren.

Ich hoffe dass war jetzt nicht zuviel „Fachchinesisch“ :smile:

Viel Erfolg
G.Görmer

Hallo,
tut mir leid, da kann ich nicht weiterhelfen. Dies kann sicher ein Steuerberater beantworten. Ich weiß nur, dass das Finanzamt bei Umsatzsteuern sehr genau hinschaut.
Gruß Wald

hallo dennis,
zu präzise steuerfragen (kenne mich nicht aus weil ich selber keine mwst abführe), kontaktieren sie am liebsten einen steuerberater.

mein eindruck ist folgendes:
Verkaufpreis: 10.00 (mit mwst satz A) + 2 Euros (ohne mwst) + mwst satz B auf 2 Euros = 12 Euros + mwst Satz B auf 2 Euros
Ich kann mich vorstellen dass wenn Sie eine Steuer-ID vorzeigen, dass Sie keine SMwst bei der Post zahlen müssen.
Dafür Ihren Kd die Mwst zahlen lassen und dann die mwst wieder dem FA abführen.
Der mwst Satz bei Ihren Produkten und bei Post-Versand kenne ich nicht.

Hallo Albinus1985,
können Sie nicht die Kleinunternehmer-Regelung §19 UStG machen? Dann würden Sie dieses Problem nicht haben. Ansonsten kann ich nur sagen, wenn Sie UST ausweisen dürfen, wollen, sollen, dann gilt dies auch für die Versandkosten. Sie müssten dann die Höhe der Versandkosten (z.B. im ebay) entsprechend anpassen, dass Sie dadurch keinen Verlust haben.

Gruss
Die Tante

Ersteres würde ich sagen,ganz klar ersteres.Du siehst dies schon richtig,daß wäre nicht nur unlogisch sondern Steuerrechtlich mehr als fragwürdig.LG

Hi Dennis,

auf Porto fällt keine Mehrwertsteuer an! Also berechne es nur auf die 10€ und buche den Versand als Portokosten in deiner Buchführung!

viele grüße