Ja. Das ist aus der Sicht deines Betriebes eine Privatfahrt. Alle Fahrten, die du nicht für deine Nebentätigkeit machst, sind Privatfahrten.
Du solltest selber abschätzen können, wie groß der Anteil ist und wieviel Kilometer im Jahr insgesamt gefahren werden.
„Auto nur gewerblich nutzen“ - wenn es denn geht und dem Finanzamt absolut sicher erklärt werden kann, ist das steuerlich die beste Version. Die wird man dir auch glauben, wenn du z.B, verheiratet bist, einen Fiat 500 hast und einen Golf, dazu einen VW T5 mit Pritsche. Der T5 mit Pritsche wird dir dann wohl als „rein gewerblich“ anerkannt werden. Wenn der A3 neben dem Kleinwagen deiner Frau das einzige Auto ist, dürfte sich der Steuerprüfer wohl sehr beleidigt fühlen, wenn man ihm erzählt, man würde den A3 nur gewerblich nutzen.
Der Versuch, mit Firmenfahrzeugen zu schummeln, ist verlockend. Und er wird scheitern, weil die FA da die üblichen Tricks kennen und jeder Prüfer als ERSTES dort schnüffelt. Du musst ja Tankquittungen abheften.
„Und, wo waren Sie so im Urlaub?“ „Grainau, herrliche Landschaft da!“ - „Jaaaa, sehe ich doch, hier an den Tankquittungen aus Garmisch. Danke für die Information.“ „Oh, oh, Mist.“
Es gibt vereinfacht diese Optionen:
Tatsächlich überwiegend (>50%) gewerblich genutzt:
Fahrzeug muss man als Betriebsfahrzeug führen, 1% Regel oder Fahrtenbuch.
Tatsächlich überwiegend privat (zwischen 10% und 50%) genutzt:
a) als Betriebsfahrzeug führen, entweder mit Fahrtenbuch oder mit geschätztem Privatanteil.
oder
b) als Privatfahrzeug führen und für jeden betrieblich gefahrenen km 0,30€ abrechnen oder die tatsächlichen Fahrzeugkosten aufstellen und den gewerblichen Anteil daran ausrechnen (die tatsächlichen Kosten dürften immer höher als 30ct/km sein).
Zwischen 0% und 10% gewerblicher Nutung muss der PKW als Privatwagen laufen.