Hallo,
prinzipiell müssen Sie Ihre Leistung schützen, das heißt aber nicht, dass sie es einpacken müssen. Der Schutz musss geeignet und sinnvoll sein. Liegt das Kabel bereits auf einer Kabelbahn (wo es auch bleiben soll) müssen sie zum Schutz nichts weiteres machen. Macht dann das Kabel einer kaputt ist es eindeutig Sachbeschädingung die Sie undedingt zur Anzeige bringen sollten, der AG überlegt sich dann, ob er ständig die Polizei im Haus haben will.
Liegen die Kabel alle irgendwo in der Ecke reicht es diese zusammenzubündeln und geeignet hoch zu hängen ( so dass keiner etwas draufstellen kann.
Es kommt auf den Einzelfall an, Sie müssen aber nicht vor jeder Wahrscheinlichkeit schützen, es darf eben nur nicht so rumliegen. Auch ein Absperrband ist vollstellbar. Übrigens muss der AG Ihnen die Möglichkeit zum schützen einrichten, geht das nicht können Sie mit einer Bedenkenanmeldung (Grund: Leistung nicht ausreichend schützbar) auf spätere Ausführung der Leistung bestehen ( z.B. wenn grobe Arbeiten abgeschlossen sind), lehnt er das ab und besteht auf Ausführung haben Sie eine kleine Chance den Schaden bezahlt zu bekommen.
Aber wie geschrieben, Einzelfall entscheidet.
Kabel nicht aus Leerdosen raushängen lassen, einwickeln und reinlegen. Das wäre ausreichend geschützt, um es jetzt zu zerstören müsste man es explizit rausziehen, das wäre dann aber Vorsatz, also Sachbeschädigung.
Allgemein: Sie müssen nicht gegen Vandalismus schützen, sondern nur gegen Beschädigungen die im normalen umsichtigen Baustellenablauf passieren können. Liegt ein Kabel quer über den Boden und es stellt versehentlich einer etwas drauf, haben sie Pech gehabt. Auch ein Schild groß gut lesbar „Achtung Kabel - nicht auf Kabel treten oder draufstellen“ ist ein geeigneter Schutz.
Das meiste Problem, hier zählt Verursacherprinzip (BGB), haben Sie diesen nicht, haben Sie keinen der Ihnen das bezahlt. Haben Sie Ihre Leistung nicht geeignet geschützt, muss auch der Verursacher nichts bezahlen, es sei Sie weisen Vorsatz odr Fahrlässigkeit nach. Sie können z.B. nicht erwarten, dass ein Möbeltransportarbeiter beim Abstellen ein eventuell liegendes Kabel beachtet oder sieht. Stellt er den Schrank drauf - Pech für Sie.
Mit freundlichen Grüßen
Micha