Gewerk schützen Kabel laut VOB

Wir sind eine Dienstleistungsunternehmen im Bereich Netzwerk.

Es ist sehr häufig vorgekommen, das unsere Kabel nach unserem Kabelzug beschädigt wurden.

Nun bekommen wir immer die Aussage das wir unser Gewerk zu schützen haben was jedoch nicht möglich ist, da ich nicht Kabelwege einpacken kann oder mit Schutzfolie versehen kann.

Eine Abnahme mit Sichtprüfung wird in der Regel abgelehnt, da sich kein Auftragnehmer den Schuh anziehen will die Kosten bei Beschädigung zu Tragen.

Hat vieleicht jemand eine Idee wie ich da Rechtlich besser da stehe oder wie ich mich verhalten soll wenn Kabel oder andere Sachen durch dritte (die nicht ermittelt werden können) beschädigt wurden.

Danke für die Hilfe im Vorraus

Hallo,

ich denke, Ihr Problem ist eher das, dass Sie sich nicht trauen, bei Ihrem Auftraggeber Ihre Rechte durchzusetzen.
Sie können auf eine Sichtabnahme bestehen.
Ferner sollten Sie den Auftraggeber (AG) nach einer Bauwesenversicherung fragen…eventuell zieht er Ihnen sogar bei Ihrer Rechnung einen Anteil dafür ab, schauen Sie in Ihren Vertrag.
Ausserdem dürfte man bei Beschädigungen sehen, welcher Art diese sind. Wenn jemand die Isolierung zB mittels einer Flex beschödigt, sieht man das und es dürfte unstreitig sein ,dass dies nicht durch Sie geschehen ist. Ausserdem könnte eventuell bei Ihnen ein Messprotokoll belegen, dass ihre Leitung funktioniert haben, als Sie diese fertig installiert hatten (!?)

TIPP: Immer schreiben - per Fax vorzugsweise, da der Versand belegt ist.
Schreiben Sie, dass Ihre Leistung fertiggestellt und unversehrt ist und SIe für Schäden keine Haftung übernehmen, im Streitfall müssen Sie dies vor Gericht durchfechten.
Wenn Sie davor Angst haben, dann keine Aufträge mehr zu bekommen, sollten Sie dies aber lassen und sich alles gefallen lassen, aber dann werden Sie dem AG Geld schenken…es scheint mir, als wolle man Sie ausnutzen und behandelt Sie unfair.
Ohnehin sollten Sie 200 Euro investieren und einen Baufachanwalt zu Rate ziehen.
Gruss
living free
HINWEIS: dies stellt keine Rechtsberatung dar, ich teile Ihnen lediglich meine private laienhafte Meinung mit - ohne Gewähr.

Danke für Ihre schnelle Antwort.

Ja das ist leider war es ist einer unserer Großkunden.
Die Messprotokolle können wir natürlich erst liefern, wenn die Endabschlüsse fertiggestellt sind, danach ist es kein Problem mehr.

Es geht halt um die Zeit dazwischen (Kabelzug -> Anschluss)

Mit der Bauversicherung werde ich Prüfen, höre ich aber zum ersten mal.

Danke nochmal

http://de.wikipedia.org/wiki/Bauleistungsversicherung

Gruss
living free

PS: ich war früher Bauleiter und hatte öfters Beschädigungsfälle oder bspw. hat über Nacht irgendjemand Heizkörper gestohlen oder den Wasserhahn aufgedreht…JEDER Bauherr sollte sich dagegen versichern.

Sehr geehrter Kunde,
die VOB ist nur eine Richtlinie wie die Arbeiten ausgeführt werden müssen.
Das erste ist fotografieren und Tagebuch führen wie die Arbeiten ausgeführt -Arbeiten auf Taglohn - worden sind und danach mit dem Rechtsanwalt die rechtlichen Schritte abklären, denn der Auftrageber will sich immer aus der Verantwortung ziehen.
Danach muß eine Art Versicherung abgeschlossen werden durch Fremdverschulden andere damit der Schaden in Grenzengehalten werden kann.
Die verantwortung tägt bei VOB immer der Arbeitnehmer, auch wenn die Baustelle abgenommen wird, bei fremdverschulden geht nur eine Vertragliche Rechtsgrundlage über den Anwalt wo der Auftraggeber unterschreiben sollt, was er vieleicht nicht tuen wird, weil er wird hier in die Verantwortung genommen.
Die letzte Möglichkeit bei solchen Fällen kann man auch die solche Aufträge ablehen,wenn der Auftraggeber es weis das man keine Täter finden kann.

Hallo,

prinzipiell müssen Sie Ihre Leistung schützen, das heißt aber nicht, dass sie es einpacken müssen. Der Schutz musss geeignet und sinnvoll sein. Liegt das Kabel bereits auf einer Kabelbahn (wo es auch bleiben soll) müssen sie zum Schutz nichts weiteres machen. Macht dann das Kabel einer kaputt ist es eindeutig Sachbeschädingung die Sie undedingt zur Anzeige bringen sollten, der AG überlegt sich dann, ob er ständig die Polizei im Haus haben will.
Liegen die Kabel alle irgendwo in der Ecke reicht es diese zusammenzubündeln und geeignet hoch zu hängen ( so dass keiner etwas draufstellen kann.

Es kommt auf den Einzelfall an, Sie müssen aber nicht vor jeder Wahrscheinlichkeit schützen, es darf eben nur nicht so rumliegen. Auch ein Absperrband ist vollstellbar. Übrigens muss der AG Ihnen die Möglichkeit zum schützen einrichten, geht das nicht können Sie mit einer Bedenkenanmeldung (Grund: Leistung nicht ausreichend schützbar) auf spätere Ausführung der Leistung bestehen ( z.B. wenn grobe Arbeiten abgeschlossen sind), lehnt er das ab und besteht auf Ausführung haben Sie eine kleine Chance den Schaden bezahlt zu bekommen.
Aber wie geschrieben, Einzelfall entscheidet.
Kabel nicht aus Leerdosen raushängen lassen, einwickeln und reinlegen. Das wäre ausreichend geschützt, um es jetzt zu zerstören müsste man es explizit rausziehen, das wäre dann aber Vorsatz, also Sachbeschädigung.
Allgemein: Sie müssen nicht gegen Vandalismus schützen, sondern nur gegen Beschädigungen die im normalen umsichtigen Baustellenablauf passieren können. Liegt ein Kabel quer über den Boden und es stellt versehentlich einer etwas drauf, haben sie Pech gehabt. Auch ein Schild groß gut lesbar „Achtung Kabel - nicht auf Kabel treten oder draufstellen“ ist ein geeigneter Schutz.

Das meiste Problem, hier zählt Verursacherprinzip (BGB), haben Sie diesen nicht, haben Sie keinen der Ihnen das bezahlt. Haben Sie Ihre Leistung nicht geeignet geschützt, muss auch der Verursacher nichts bezahlen, es sei Sie weisen Vorsatz odr Fahrlässigkeit nach. Sie können z.B. nicht erwarten, dass ein Möbeltransportarbeiter beim Abstellen ein eventuell liegendes Kabel beachtet oder sieht. Stellt er den Schrank drauf - Pech für Sie.

Mit freundlichen Grüßen

Micha

Hallo! Ein leidiges Thema. Als Bauleiter eines Bauträgers kenne ich das auch, allerdings in nicht allzu ausgeprägtem Maße. Grundsätzlich ist eine mangelfreie Leistung zum Zeitpunkt der Abnahme geschuldet!

Es stellt sich nun die Frage: Warum kommt es häufig zu Schäden? Worin liegen die Ursachen?

Ein Exkurs hierzu: Der VOB-Vertrag ist ein Kooperationsvertrag. Vor diesem Hintergrund ergeben sich auch für den Auftraggeber Mitwirkungspflichten, die es dem Unternehmer ermöglichen, seine Leistungen überhaupt zu erfüllen. Kommt der AG beispielsweise seinen Koordinierungspflichten nicht nach, muss er sich möglicherweise eine Mitverantwortung zuschreiben lassen. Dies könnte z.B. der Fall sein, wenn die Koordination der Gewerke vor Ort nicht sachgerecht durchgeführt wird oder aber die Arbeiten vor Ort immer neuen Planungsständen angepasst wird…

Was also tun?

  1. Bedenken schriftlich anmelden, wenn erkennbar ist, dass ein Baustellenchaos droht, der teilweise Untergang der eigenen Teilleistung droht.
  2. Fertigstellungsmeldung schriftlich, mit der Aufforderung, die erbrachte Leistung abzunehmen (z.B. nach Fertigstellung der Rohinstallation). (Ist aus meiner Sicht nicht wirklich eindeutig, ob das Abnahmebegehren dann gerechtfertigt ist - aber es schadet sicher nicht.
  3. Dokumentation (Foto oder Film) der erbrachten Leistung. Ist möglicherweise juristisch auch nicht voll verwertbar. Aber wenn grundsätzlich das Verhältnis zum AG „normal“ ist, kann das doch eine gute Grundlage sein, auf der man sich unterhalten kann.
  4. Aufmerksamkeit. Oft sind es doch wirklich immer die gleichen, die sich um die Leistungen Dritter einen Dreck scheren. Es gibt dann auch Baubesprechungen, bei denen so etwas zu thematisieren ist.

Viel Erfolg für das weitere Schaffen.

Den AG mitteilen, daß die Räume bis zur Abnahme gesperrt werden.

Christian