Hallo, derzeit beschäftige ich mich mit der Diskussion um das Ehegattensplitting für eine Hausarbeit.
In der Pro-Contra-Debatte stützen sich die jeweiligen Argumente auf einerseits Artikel 6 GG und andererseits auf Artikel 3 GG.
Ich würde gerne dazu bemerken, dass dies erst einmal (bis zum Richterspruch) eine Art Patt-Situation darstellt, weil die Reihenfolge der Artikel im GG nichts über ihre Gewichtung aussagen. Also: 3 ist nicht stärker als 6.
Ist die Aussage prinzipiell so ok?
Vielen Dank für Eure Mühe!