Gewichtung der Artikel im Grundgesetz

Hallo, derzeit beschäftige ich mich mit der Diskussion um das Ehegattensplitting für eine Hausarbeit.
In der Pro-Contra-Debatte stützen sich die jeweiligen Argumente auf einerseits Artikel 6 GG und andererseits auf Artikel 3 GG.

Ich würde gerne dazu bemerken, dass dies erst einmal (bis zum Richterspruch) eine Art Patt-Situation darstellt, weil die Reihenfolge der Artikel im GG nichts über ihre Gewichtung aussagen. Also: 3 ist nicht stärker als 6.
Ist die Aussage prinzipiell so ok?

Vielen Dank für Eure Mühe!

Nein, man wägt einfach die Grundrechte gegeneinander ab. Was spricht dafür, was dagegen? - Letztlich geht es darum, deine eigene Meinung möglichst überzeugend zu vertreten.

Hallo palantir,
mein Fachgebiet ist das Strafrecht. Ich kann dir dabei selber nicht helfen,da ich kein rechtsanwalt bin.
Ich hoffe du wirst eine Antwort finden.
dein
Puki

Guten Tag, das sehen Sie richtig. Die Reihenfolge hat wirklich nichts mit der Gewichtung der Artikel zu einander zu tun! Wie die einzelnen Gewichtung zu einander sind Ist jeweils hoch umstritten. Wenn ein Sachverhalt mehrere Artikel betrifft (das haben sie sicherlich auch schon mal gehört) so muss eine Lösung im Wege der praktischen Konkordanz gefunden werden. Dabei ist es grundsätzlich wichtig den ranghöheren Artikel mehr Gewicht einzuräumen! Ohne mich wirklich in der Materie gut auszukennen würde ich aus dem Bauchgefühl heraus sagen, dass Art. 6 von höheren Gewicht ist da der Schutz der Familie eine exorbitant wichtige Aufgabe des Staates ist. Dies vielleicht sogar noch über dem Gleichbehandlungsgebot. Aber darauf möchte ich mich natürlich jetzt nicht festlegen.

Mit freundlichen Grüßen Fragekönig

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist bewusst nach der Normenhierarchie Art. 70ff GG gestaffelt. Das heißt der vorherige Artikel ist gewichtiger als der nachfolgende.