Gewichtung mündl. Mitarbeit

Hi,

ich frage mich gerade, wie man mit den Klausurnoten 4, 3, 2 (in dieser Reihenfolge) als Zeugnisnote eine 4 erhalten kann. Das kann ja m.E. nur dem Einfluss der mündlichen Mitarbeit zu verdanken sein …

Wie benoten Lehrer diese genau? Mit einer einzigen Zensur für das gesamte Halbjahr oder steht jeder Klausur irgendeine Note gegenüber???

Wer kann mir auf die Sprünge helfen?

LG, sine

Hallo!

Eine 4 kann bei den Noten schon durchaus raus kommen, wenn der Lehrer eine Arbeit zum Beispiel nur als Test wertet.

Die mündliche Note lässt jeder Lehrer anders mit in die Note einfließen.

Bei zweifeln würde ich den Lehrer bitte mir vor zu rechnen, wie er die Note zustande bekommen hat. Dann würde ich das mal anhand der Noten von ner Freundin rechnen um zu prüfen, ob er da die gleiche Formel angewendet hat.

Tara

ich frage mich gerade, wie man mit den Klausurnoten 4, 3, 2
… als Zeugnisnote eine 4 erhalten kann.
Das kann ja m.E. nur dem Einfluss der mündlichen Mitarbeit zu
verdanken sein …

Richtig. Oder schriftlichen Leistungsüberprüfungen (Tests / sog. Hausarbeiten oder Referate / Projektarbeit u. ä.) Eine nachträgliche Änderung des Status einer Arbeit geht nicht (Klassenarbeit bzw. Klausur wird zum informellen Test erklärt).
Der Lehrer ist auf Nachfrage bzw. bei Beschwerde gehalten, das Zustandekommen der Note genau aufzuschlüsseln. Geregelt ist das sehr detailliert in der (kommentierten) ASchO des jeweiligen Bundeslandes. Sollte es zu einer Beschwerde oder einem Widerspruch durch Sie kommen, kriegt er eine Menge Arbeit auf seinen Schreibtisch. Oder aber bessert nach Rücksprache mit der Schulleitung die Note nach. Oder auf Weisung der vorgesetzten Dienstbehörde.
Außerdem hat er zu jedem Zeitpunkt auf Nachfragen Auskunft zu geben über seine Beurteilung der sog. „Sonstigen Mitarbeit“, wenn auch nicht unbedingt in Notenform. In diesem recht krassen Fall der Abwertung der Gesamtnote hätte man erwarten können, daß er vorher mal die bevorstehende Verschlechterung der Note angemahnt hätte, z. B. in einem unverbindlichen Gespräch.

jo perrey

Außerdem hat er zu jedem Zeitpunkt auf Nachfragen Auskunft zu
geben über seine Beurteilung der sog. „Sonstigen Mitarbeit“,
wenn auch nicht unbedingt in Notenform.

Hallo,
das scheint je nach Bundesland verschieden zu sein.
In By muss (am Gymnasium) der Lehrer nach jeder Erteilung einer mündlichen Note im zeitlichen Zusammenhang (d. h. spätestens in der nächsten Stunde) dem Schüler unaufgefordert die mündliche Note mitteilen (im Amtsdeutsch: „eröffnen“) und begründen, und er ist verpflichtet, über die mündlichen Leistungen „fortlaufend Aufschreibungen“ zu führen, d. h. er kann nicht punktuell jemanden hinauf- oder hinunterprüfen; und der Schüler weiß immer Bescheid und kann mitrechnen, weil er die Gewichtung der verschiedenen mündlichen Leistungen kennt (der Lehrer muss das am Schuljahrsanfang bekanntgeben).
Bei Verstößen dagegen gewinnt der Schüler in jedem Beschwerdefall, auch wenn gegen die Korrektheit der Note gar kein Einwand vorgebracht wird.
Gruß
H.

Außerdem hat er zu jedem Zeitpunkt auf Nachfragen Auskunft zu
geben über seine Beurteilung der sog. „Sonstigen Mitarbeit“,
wenn auch nicht unbedingt in Notenform.

Bei Verstößen dagegen gewinnt der Schüler in jedem
Beschwerdefall, auch wenn gegen die Korrektheit der Note gar
kein Einwand vorgebracht wird.

fortschrittlich, wenn es auch im Beschwerdefall in NRW auf dasselbe hinauskommt. Das mit der obligatorischen Mitteilung an den Schüler gefällt mir. Bayern ausnahmsweise ganz weit vorne.
Als Lehrer habe ich es im übrigen selbst immer so gehalten. Geheimniskrämerei gegenüber dem Schüler ist Ausübung von Willkür (wie Sie selbst an anderer Stelle sinngemäß bemerken).

jo perrey

Hallo Jo,

ich bin froh, dass Sie trotz der Ferien im Forum auftauchen! Ich denke, ich sollte zumindest eine Beschwerde einreichen. Kann ich die jetzt während der Ferien an die Schule schicken oder gar selbst vorbeigehen und sie dort protokollieren lassen?

Schöne Grüße
sine

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Hi auch,

ich frage mich gerade, wie man mit den Klausurnoten 4, 3, 2
(in dieser Reihenfolge) als Zeugnisnote eine 4 erhalten kann.
Das kann ja m.E. nur dem Einfluss der mündlichen Mitarbeit zu
verdanken sein …

Was ich mich eigentlich frage ist, warum kanntest du deine Note nicht schon vor dem Zeugnis? *wunder* Bei uns gab es immer „Notenbesprechungen“ vor Zeugnissen, wo man dann auch genau nachfragen konnte, warum und wieso man denn jetzt gerade nur das bekommen hat…konnte, wenn nötig, auch im Einzelgespräch stattfinden.
Daher wusste ich meine Noten immer schon bevor ich das Zeugnis in der Hand hatte und als einmal ein (Druck-) Fehler auftauchte, konnte ich das mit meinem Lehrer persönlich klären…schließlich hatte er mir meine Note ja vorher genannt.
Die Gewichtung der mündlichen Noten wurde bei uns auch am Anfang des Schuljahres bekanntgegeben. Ist nich in jedem Fach/bei jedem Lehrer das Gleiche…gelegentlich konnte man deswegegen aber auch ein bissl „handeln“. :smile:

Vielleicht einfach mal höflich fragen, ob es ein Fehler war?

Schönen Gruß
Kel

ich sollte zumindest eine Beschwerde einreichen.

Oder einen Widerspruch, falls die Note dazu beitrug, die Versetzung zu verhindern. Oder im weitesten Sinne geeignet war, Ihren Notendurchschnitt (auch den Durchschnitt des Schulabgangszeugnisses) zu schmälern. Zeugnisse (Versetzungszeugnisse wie z. B. dieses) sind Verwaltungsakte und damit anfechtbar durch einen solchen Widerspruch. Dieser kann bis zu 4 Wochen nach Zeugnisausgabe eingereicht werden, auch formlos. Persönlich beim Sekretariat der Schule (Empfangsbestätigung!) oder per Einschreiben an die Schule (mit Rückschein). Also Datum im Kopf des Schreibens nicht vergessen!

Eine schriftliche Beschwerde wäre eine sog. Einzelnotenbeschwerde, die erfahrungsgemäß nicht unbedingt zum Erfolg führt. Aussichtsreicher ist da persönliche Beschwerde beim Direktor, mit dem Ziel der sog. Nachbesserung der Note. Die Frage ist, ob die Beteiligten - also auch der Fachlehrer - jetzt greifbar sind.
Im Zweifelsfall: Widerspruch, auch formlos (ein Satz reicht).
Ist die Frist abgelaufen, versuchen Sie ohne großes Tamtam eine Einigung unter 6 Augen nach den Ferien.
Kommen Sie mit Direktor und Fachlehrer nicht weiter, muß die Klassenkonferenz (oder ein entsprechendes Gremium) zusammentreten, das in paritätischer Zusammensetzung (also auch mit Ihnen zusammen) eine Einigung versucht - also eine Nachbesserung der Note.
Wenn das nicht gelingt, ist die Schulkonferenz zuständig. (Könnte bundesland-abhängig sein).
Rechtsauskunft gibt auf jeden Fall die vorgesetzte Dienstbehörde der Schule. Telefonnummer beim Sekretariat.
Versuchen Sie, vorab an ein Exemplar der kommentierten ASchO zu kommen, damit Sie im Konfliktfall Ihre Rechte kennen. Z. B. in einer Stadtbibliothek oder UB. Lesen Sie dazu auch, was hannes für Bayern hier geschrieben hat.

Gruß

Jo Perrey

Dank an euch alle,

aber mir ist noch immer nicht klar, wie die mündliche Zensur in die Zeugnisnote einfließt: Mal angenommen, die Mitarbeit wird mit 4 bewertet. Rechne ich dann Klausur1 + Klausur2 + Klausur3 + Mdl. Mitarbeit : 4???

Gruß,
sine

Hallo, Sine,

aber mir ist noch immer nicht klar, wie die mündliche Zensur
in die Zeugnisnote einfließt: Mal angenommen, die Mitarbeit
wird mit 4 bewertet. Rechne ich dann Klausur1 + Klausur2 +
Klausur3 + Mdl. Mitarbeit : 4???

dafür gibt es - wie bereits in anderen Postings festgestellt - keine generelle Regelung. Es kommt u. a. auch darauf an, wie die mündliche Note zustande kam - wurde sie für eine einmalige mündliche Leistung vergeben oder setzt sie sich aus mehreren Einzelnoten zusammen (welche wiederum unterschiedlich gewichtet sein können - es ist ja ein Unterschied, ob es z. B. in einer Fremdsprache eine Vokabelabfrage war oder ein Referat gehalten wurde). Diese Fragen kann nur der jeweilige Lehrer beantworten bzw. hätte er bereits zu Anfang des Schuljahres klären sollen.

Eine „Eindrucksnote“ zur mündlichen Mitarbeit ohne Angabe des Datums und ggf. auch des Inhalts ist übrigens - zumindest in Bayern - grundsätzlich nicht zulässig. Dafür gibt es die Bemerkung zur Mitarbeit.

Gruß
Kreszenz

Hallo Sine!

Zur mündlichen Note zählen u.a. Hausaufgaben, Tests, Referate usw.
Es ist schade, dass die offensichtlich aufsteigenden Noten „nur“ zu einer 4 gereicht haben.

Aber hast Du das denn vorher nicht gewusst?? Hat der Lehrer die 4 aus dem Hut gezaubert und erst im Zeugnis präsentiert?

Aber - mal ehrlich - bist Du sicher, dass es nicht an häufig nicht gemachten Hausaufgaben und mündlicher Abwesenheit gelegen hat?

Was sagen Deine Klassenkameraden dazu?
Ich würde mich mit ihnen erstmal vorab besprechen, ob sie eher Deine Einschätzung der Falschbewertung teilen, oder ob es nicht doch Gründe für die Note gab.

Danach kannst Du Dir dann gut überlegen, ob Du eine Beschwerde einreichst.
Leider ist es ja in der Schule ebenso wie im Leben.

Man trifft sich immer zweimal, und falls Du den Lehrer nochmal bekommst, wird eine Beschwerde bestimmt nicht zur Verbesserung des Klimas beitragen.

Ich bin beileibe kein Duckmäuser, und unser Sohn auch nicht.
Dennoch ist es manchmal besser, diese Art der Entscheidungen GUT zu überdenken.

Angelika

Hallo sine,

die wichtigen Dinge sind denke ich unten schon genannt, aber meine Frage: waren alle Noten „glatt“ oder war es 4-, 3-, 2-?
Entschuldige bitte diese Frage.
Dann würde als „Mittelnote“ nämlich auch eine 3- herauskommen und der Weg zu 4 aufgrund geringer Mitarbeit ist nicht weit und nachvollziehbar.
Gruß Volker

Hallo Volker,

die 4 war + und der Rest glatt. Es geht übrigens hier um meinen Sohn, 5. Klasse Gymnasium. Vokabeltests waren alle im grünen Bereich, also 2 oder 3. Hausaufgaben … na ja, öfter mal „vergessen“ …

Letztlich ist ja egal ob 4 oder 3, ich finde es nur ziemlich demotivierend. Sohni sagt, er hätte ebensogut alle Arbeiten 4 schreiben können und dieselbe Note bekommen (ich finde er sieht das richtig).

Gruß, sine

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Hallo sine,

die 4 war + und der Rest glatt. Es geht übrigens hier um
meinen Sohn, 5. Klasse Gymnasium. Vokabeltests waren alle im
grünen Bereich, also 2 oder 3. Hausaufgaben … na ja, öfter
mal „vergessen“ …

Letztlich ist ja egal ob 4 oder 3, ich finde es nur ziemlich
demotivierend. Sohni sagt, er hätte ebensogut alle Arbeiten 4
schreiben können und dieselbe Note bekommen (ich finde er
sieht das richtig).

Wie wäre es, mal die Möglichkeit von beschreibenden Beurteilungen anzusprechen, also dass in Zukukunft die Lehrern ihren Schülern die Note nicht ‚hinterrücks‘ in das Zeugnis schreiben, sondern halt den Schülern einen kurzen Text aushändigen, wie der Lehrer die Situation sieht (also neben dem Nortendurchschnitt, auch verbal was zur Tendenz mit Hinweisen für das nächste Halbjahr) ?

ein Linktip noch
http://www.aktion-humane-schule.de

Ciao maxet.

Hallo!

ich frage mich gerade, wie man mit den Klausurnoten 4, 3, 2
(in dieser Reihenfolge) als Zeugnisnote eine 4 erhalten kann.
Das kann ja m.E. nur dem Einfluss der mündlichen Mitarbeit zu
verdanken sein …

Nicht der „Mitarbeit“, sondern der „sonstigen Leitungsnachweise“, die sich laut ÜSchO auf eine genügende Anzahl von Einzelnoten zu stützen haben, als da wären: mündliche Überprüfungen, Tests, Referate, Hausaufgaben etc. Alle diese Noten werden (zumindest in Rheinland-Pfalz) zu einer einzigen Note verrechnet, wobei die Gewichtung der Einzelnoten durchaus unterschiedlich erfolgen darf(aber dem Schüler transparent sein muss). Diese Gesamtnote der sonstigen Leistungsnachweise zählt 50% zur Zeugnisnote, die anderen 50% sind der (auf eine ganze Zahl gerundete) Durchnitt der Klassenarbeiten.
Im Übrigen ist es Vorschrift, dass jede erteilte Einzelnote dem Schüler spätestens in der der Notenerstellung folgenden Stunde bekannt gegeben wird, sonst ist sie nicht justiziabel.
Gruß Orchidee

Mitteilungspflicht in Niedersachsen?

Hallo,

das scheint je nach Bundesland verschieden zu sein.
In By muss (am Gymnasium) der Lehrer nach jeder Erteilung
einer mündlichen Note im zeitlichen Zusammenhang (d. h.
spätestens in der nächsten Stunde) dem Schüler unaufgefordert
die mündliche Note mitteilen (im Amtsdeutsch: „eröffnen“) und
begründen, und er ist verpflichtet, über die mündlichen
Leistungen „fortlaufend Aufschreibungen“ zu führen, d. h. er
kann nicht punktuell jemanden hinauf- oder hinunterprüfen; und
der Schüler weiß immer Bescheid und kann mitrechnen, weil er
die Gewichtung der verschiedenen mündlichen Leistungen kennt
(der Lehrer muss das am Schuljahrsanfang bekanntgeben).
Bei Verstößen dagegen gewinnt der Schüler in jedem
Beschwerdefall, auch wenn gegen die Korrektheit der Note gar
kein Einwand vorgebracht wird.
Gruß

Super Antwort! Wo steht das in Bayern im Gesetz, und wie ist das für Niedersachsen?

Herzliche Grüß0e aus dem verregneten Golfsburg

MainBrain

Super Antwort! Wo steht das in Bayern im Gesetz, und wie ist

das für Niedersachsen?

Regelungen für Niedersachsen kenne ich nicht.
Für die Verhältnisse in By maßgeblich:
BayEUG (Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen)
[hier: Art. 31 Nachweise des Leistungsstandes, Bewertung der Leistungen, Zeugnisse];
GSO (Schulordnung für die Gymnasien in Bayern) [hier: §§ 42 ff.].
Das sind alles keine Geheimnisse:
Die gültige Fassung dieser Vorschriften kann man über die Homepage des KM einsehen und herunterladen.

Gruß
und Bitte um Entschuldigung für die späte Antwort (ich musste wegfahren).
H.