Hallo zusammen!
Seit geraumer Zeit werde ich immer öfter mit der Frage konfrontiert, ob man die Gewindetiefe in einer Zeichnung tolerieren muss. Wenn nicht, gilt dann die Freimaßtoleranz? Ich meine, mich dunkel zu erinnern, dass das Tiefenmaß die mindest nutzbare Gewindetiefe beschreibt, kann das aber nirgends nachlesen.
Wenn ich also ein 10mm tiefes Gewinde habe, muss ja die Schraube 10mm tief rein passen. Bei Freimaßtoleranz nach ISO 2768-m könnte es aber auch nur 9,8mm tief sein. Außerdem wäre eine Fertigung in dieser Genauigkeit gar nicht nötig. Andernfalls müsste ich jede Gewindetiefe mit z.B. +1 tolerieren (was einige meiner Kollegen praktizieren).
Wo kann ich das nachlesen, in welcher Norm ist das geregelt?
Danke schon mal im Voraus!
Hallo Fragewurm,
Ich meine, mich dunkel zu erinnern, dass das Tiefenmaß die
mindest nutzbare Gewindetiefe beschreibt, kann das aber
nirgends nachlesen.
Das ergibt sich schon daraus, dass du nicht auch noch den Gewindeschneider in der Zeichnung angibst. Das Gewinde kann von Hand mit einem 3-teiligen Satz oder mit einem Maschinenschneider geschnitten werden. Die nutzbare Gewindelänge muss in beiden Fällen die selbe sein, auch wen die Werkzeuge unterschiedliche Anschnitte haben.
Wenn ich also ein 10mm tiefes Gewinde habe, muss ja die
Schraube 10mm tief rein passen.
Zumindest früher hat man keine Toleranz angegeben und die Fertigung hat mit -0/+x gearbeitet.
Bei Freimaßtoleranz nach ISO
2768-m könnte es aber auch nur 9,8mm tief sein. Außerdem wäre
eine Fertigung in dieser Genauigkeit gar nicht nötig.
Andernfalls müsste ich jede Gewindetiefe mit z.B. +1
tolerieren (was einige meiner Kollegen praktizieren).
Wenn man jetzt, etwas sinnfrei, eine 10mm Schraube ganz einschrauben will, hat man die Gewindetiefe einfach mit 11mm angegeben. Die Schraube, darf ja auch etwas länger als 10.0mm sein.
MfG Peter(TOO)
Hallo nochmal!
Vielleicht nochmal zur Erklärung, warum ich diese Frage gestellt habe:
Es geht nicht um die Fertigung der Bohrung, vielmehr um die Prüfung, bzw. Erstbemusterung des Teils. Steht in der Zeichnung 10mm und es gilt die Freimaßtoleranz, darf die Tiefe 10 ±0,2mm haben, was natürlich ziemlicher Unsinn ist. Wäre die Gewindetiefe 11mm, wäre das für die Funktion zwar ok, nach Zeichnung aber falsch. Da sich unsere QS aber nicht um Sinn und Unsinn kümmert, suche ich nach einer Norm oder einem Schriftstück, das die Tolerierung regelt. ISO 6410 sagt über die Toleranz leider nichts aus.
Gruß,
Homer Evil
Da sich unsere QS aber nicht um Sinn und Unsinn kümmert (…)
Ja Homer Evil,
die QS hat Macht; sehr viel Macht; viel zu viel Macht. Und wenn man sich dem immer wieder - entgegen jeden gesunden Menschenverstandes - beugt, bekommt die QS noch mehr als viel zu viel Macht. Ich denke, hier ist eine Aussprache sinnvoller, als eine Norm zu zitieren.
Das Problem ist hier definitiv nicht die Norm…
Freundliche Grüße,
Markus
Hallo!
Im allgemeinen muss man zur nutzbaren Gewindelänge bei Sacklöchern noch den Gewindeauslauf dazurechnen. Dieser ist umso größer, je dicker das Gewinde ist. Bei M16 beträgt er immerhin schon 9,3 mm nach DIN 76 (Maß e3 in der zweiten Tabelle).
Guckst Du hier: http://attach.baisi.net/getattach.php?a=DIN_76-1.pdf…
HTH
Grüße
/Reinhard
Hallo
Gewindetiefe. Du siehst doch am Bauteil an, ob die Gewindetiefe eine Rolle spielt.
Bei genügend Platz mache ich immer:
M5 =10mm
M6 =12mm
M8 =16mm
M10=20mm
Dann lässt sich immer eine Schraube finden, mit Sprunglänge 5 mm.
Bei platzbedingten minimalen Sacklochlängen muss es bei dir erst klingelingeling machen. Dort musst prüfen.
Geht einer mit dem Sackloch bis an die Gewindebohrergrenze, dann sieht man warum. Dort würde sogar ich Toleranzen setzen.
Falls man nicht sieht warum, würde ich den Konstrukteur darauf Aufmersam machen.
Alle anderen haben mehr als 2 mm Toleranz.
Gruss
Beat
Hi!
Bei uns gibt es - dank QM etc - für jeden Mitarbeiter einen Ordner, in dem solcher Krimskrams drin steht. Ist dann natürlich nur „Betriebsintern“.
In unserem Fall bedeutet eine Gewindelänge von z.B. 16mm, dass es sich um die Mindestnutzbare Gewindetiefe handelt. Somit bist Du aus dem Schneider…
Mindestnutzbar ist darauf bezogen, wenn man einen Lehrdorn einschraubt, darum geht die Fertigung „weiter/teifer“. Da bei uns auch die Teife des Kernlochs genormt ist, kann die Fertigung das Gewinde aber auch gleich ganz bis zum Grund bzw Aufsetzen des Gewindebohrers schneiden.
mfg
Gibt es keine betrieblichen Regelungen, hat das Gewinde die un der Zeichnung eingetragene Länge. Für alle nicht tolerierten Maße gilt die im Zeichnungskopf eingetragene Toleranznorm (es gibt mehr als ISO 2768, z.B. für Blechteile). Ich nehme nach Möglichkeit den doppelten Gewindedurchmesser als Tiefe und stelle sicher, dass eine Mindestgewindelänge von 3P (besser mehr)frei bleibt. Für das Kernloch halte ich mich an DIN 76. Bis jetzt musste ich noch keinem Monteur am verkorksten Objekt zeigen, wie ich mir das gedacht habe.