Gewinn von Bargeld

Ich habe 500 Euro gewonnen, die Identität der der Gewinnspielveranstalter ist bekannt und seriös. Den Gewinnbenachrichtigung habe ich per Email erhalten und das ich mich bei denen melden soll. Ich habe mich bei denen via Email gemeldet jedoch habe ich nach 24 Stunden derenseits keine Antwort erhalten. Wie ist grundsätzlich die Rückmeldefrist meinerseits, dass ich den Gewinn annehme? Wie lange dürfen die sich Zeit lassen? Dürfen die den Gewinn einfach für sich behalten? Falls ich das Geld nichtausgezahlt bekomme, wäreeine Klage erfolgreich?

Danke schon mal im Voraus

Eine einfache „Anleitung, wie man private Forderungen möglicherweise auch ohne Anwalt und unnötige Kosten geltend machen kann“, ist hier zu lesen: http://www.recht.de/phpbb/kb.php?a=36

Mein Tipp: Ganz selten ist der Vertragspartner, der Schuldner (hier offenbar ein e-mail-schreibender Gewinn-Ausschütter) automatisch in Verzug. (Dazu schaue man in den Vertrag, wohin sonst? Zum Vertrag gehören meist auch die AGB des Vertragspartners.)

In Verzug setzen kann man den Vertragspartner, wenn man ihm einen plausiblen Leistungs-(hier: Zahlungs-)Termin setzt, siehe Quelle oben. Lässt er diesen Termin ungenutzt verstreichen, kann man ein Mahnverfahren eröffnen mit Aussicht auf Erfolg (selbe Quelle).

Verjährt ist ein gegenseitiger Anspruch frühestens nach drei Jahren ohne Aktion einer der beiden Vertragspartner.

Gruß aus Berlin, Gerd

Wie lange dürfen die
sich Zeit lassen? Dürfen die den Gewinn einfach für sich
behalten? Falls ich das Geld nichtausgezahlt bekomme, wäreeine
Klage erfolgreich?

Für 500€ würde ich versuchen mit dem Veranstalter telefonisch Kontakt aufnehmen. Alle Unterlagen zusammentragen und notfalls die Ansprüche mit Hilfe eines Rechtsanwaltes durchsetzen.
Ich bin kein Rechtsanwalt, deswegen nur mein Vorschlag ohne Anspruch auf Richtigkeit.
Grüße
mr.timer

ääähmmmmmmm, das ganze hört sich superunseriös. Das sieht man schon an der benachrichtigung per email und das nicht antworten.

Wenn du klagen willst, hast du keine Aussicht auf erfolg weil eine email nicht grade ein gutes beweismittel vor Gericht ist. Besser wäre etwas schriftliches etwa eine Teilnahmebestätigung oder Gewinnbestätigung…

Wie gesagt hört sich für mich superunseriös an.

Guten Tag,

also Fristen für die Inanspruchnahme der Gewinne sind mir nicht bekannt, zumal sich die Vorschriften nach dem BGB richten.
Eine Meldung per mail sehe ich allerdings als nicht zureichend an, Sie könnten nie beweisen, dass der Gewinnspielveranstalter die mail auch bekommen hat.
Hier also per Brief (Einschreiben) oder Fax (Sendebericht) melden.
Es gibt aus der Vergangenheit der Rechtssprechung auch Urteile. Insoweit man Ihnen einen gewinn zuspricht, muss er auch ausgezahlt werden.
Ich würde hier raten, zunächst einen Anwalt oder Juristen zu konsultieren, dieser prüft dann die Rechtslage und Unterlagen, ob es für eine Klage reicht.