N’Abend (oder guten Morgen, je nachdem…),
meine aktive Zeit als Buchhändlerin liegt zwar schon Jahre zurück, aber ich denke nicht, daß sich was geändert hat.
Also, grundsätzlich gilt: Buchhändler bekommen auf den LVP einen Rabatt. Der Grundrabatt liegt meistens bei 40%.
Höhere Rabatte bekommt man z.B. effektiv durch das Bestellen von ganzen Partien eines Titels. Also wenn ich 10 Exemplare eines Buches bestelle, bekomme ich das elfte dazu. Bestelle ich 20 Exemplare, bekomme ich 3 dazu. So sehen dann die Bestellmengen z.B. aus: 11/10, 23/20, 35/30, 58/50 (weiter weiß ich nicht mehr…). Die erste Zahl ist die Zahl der gelieferten Bücher, die zweite die der berechneten Exemplare.
Darüber hinaus kann man immer noch individuell mit den Vertretern über höhere Rabatte verhandeln bzw. bekommt die auch bei einem bestimmten Umsatz im Jahr.
Dementsprechend verdient nicht jeder Buchhändler gleich. Effektiv ist es so, daß der kleine Buchhändler um die Ecke an einem Buch viel weniger verdient als die große Kette, weil erstens kann er sich kaum 58/50 Exemplare ans Lager holen (dazu fehlt das Kapital, es geht ja nicht nur um einen Titel sondern um die Vielfalt, zweitens der Lagerplatz und drittens auch die Abnehmer) und zweitens hat er keinen so hohen Jahresumsatz wie ein größerer Buchladen.
Darüber hinaus ist es ja noch so, daß viele Bücher gar nicht am Lager sind. Die werden dann für den Kunden bestellt, und zwar beim Großhändler. Und da dieser Großhändler (Zwischenhändler) ja natürlich auch noch verdienen will, gibt’s dort noch niedrigere Rabatte und auch keine Partien…
Aus dieser mickrigen (im Vergleich zum sonstigen Einzelhandel IST das mickrig) Gewinnspanne muß er dann noch sämtliche Kosten bezahlen, logisch: Miete, Angestellte…
Aus meiner Berufsschulzeit hab ich noch in etwa im Hinterkopf, daß der reine Gewinn bei etwa 0,5% liegt. Also ich muß ein Buch für 100 Euro verkaufen, um als Inhaberin einer Buchhandlung 50 Cent ins eigene Portemonnaie stecken zu können. Nicht viel, gell?
Ausnahmen von der Preisbindung gibt’s nur unter bestimmten Bedingungen. Also es gibt schon Bücher, die nicht gesetzlich preisgebunden sind, aber das sind eher weniger. Günstiger verkaufen kann man sogenannte Remittenden, das heißt Bücher, die sich nicht verkaufen, werden nach einer gewissen Zeit an den Verlag zurückgeschickt. Die Verlage wiederum kennzeichnen die als Remittenden („preisreduziertes Mängelexemplar“) und verkaufen sie als Buchpakete.
Was ich machen darf, ist z.B. einen Rabatt gewähren, wenn ein Buch beschädigt ist. Man macht es in der Regel so, daß man dem Kunden anbietet, es entweder neu zu bestellen oder halt mit Rabatt, aber nicht mehr als 10%.
Darüber hinaus bekommen Rabatte nur Schulen, Kindergärten, Universitäten… und keine Privatpersonen.
Hoffe ich konnte Dir ein bißchen Auskunft geben.
Viele Grüße,
Fabienne
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