Um diese Frage beantworten zu können, müsste man die Bedingungen kennen, unter denen das Gewinnspiel abgehalten wurde. Gerade bei vielen Neppangeboten werden die Gewinnspielversprechen so geschickt formuliert, dass letztlich kein Anspruch entsteht.
Beispiel: An die Einlösung des Gewinns werden zusätzliche Vereinbarungen geknüpft wie Hotelaufenthalt gewonnen, aber Flug und Verpflegung vor Ort muß man beim Veranstalter des Gewinnspiels (überteuert) dazu buchen.
Was den Wert von Gewinnen angeht ist das ähnlich. Wenn eine bestimmte Ware mit einem Wert benannt wird, kann es z.B. durchaus sein, dass man den Krempel irgendwo anders billiger bekommt oder dass zwischenzeitlich die Preise gesenkt wurden.
Nur wenn Ihnen konkret zugesichert wurde, dass Sie zu zu einem beliebigen Zeitpunkt Ware im Wert von 1000 Euro bestellen können, hätten Sie hier einen Anspruch.
Das sehe ich nach Ihrer Schilderung aber nicht als gegeben an.