Gewinnspiel Wert entspricht nicht den Angaben

Hallo ich habe bei einem Adventsgewinnspiel zum ersten mal gewonnen!

Leider währte die Freude nicht lang.
Ich habe bis heute den Gewinn nicht erhalten.
Außerdem ist der Angegebene Wert von 1000 Euro nicht zutreffend.Ich habe die gewonnene Heimkinoanlage beim Gewinnspielpartner in den Warenkorb gelgegt und komme bei ca.800€ an.

Kann ich da was machen?

Grüße
Kasjan

Um diese Frage beantworten zu können, müsste man die Bedingungen kennen, unter denen das Gewinnspiel abgehalten wurde. Gerade bei vielen Neppangeboten werden die Gewinnspielversprechen so geschickt formuliert, dass letztlich kein Anspruch entsteht.
Beispiel: An die Einlösung des Gewinns werden zusätzliche Vereinbarungen geknüpft wie Hotelaufenthalt gewonnen, aber Flug und Verpflegung vor Ort muß man beim Veranstalter des Gewinnspiels (überteuert) dazu buchen.

Was den Wert von Gewinnen angeht ist das ähnlich. Wenn eine bestimmte Ware mit einem Wert benannt wird, kann es z.B. durchaus sein, dass man den Krempel irgendwo anders billiger bekommt oder dass zwischenzeitlich die Preise gesenkt wurden.
Nur wenn Ihnen konkret zugesichert wurde, dass Sie zu zu einem beliebigen Zeitpunkt Ware im Wert von 1000 Euro bestellen können, hätten Sie hier einen Anspruch.
Das sehe ich nach Ihrer Schilderung aber nicht als gegeben an.

Hallo Kasjan,

kann dir leider nicht weiterhelfen, damit kenne ich mich nicht wirklich aus.

Vg Antigone

Hallo,
ich befasse mich nicht mit Gewinnspielen, weil ich am Anfang bereits schlechte Erfahrungen gemacht habe.
Sorry, wenn das nicht hilft.
Grüße
mr.timer

Um da etwas sagen zu können müsste ich den kompletten Vorgang haben. So weis ich nicht einmal inwieweit Rechtsanspruch auf deinen Gewinn besteht. Wie war das Spiel? Gibt es Unterlagen dazu?Hattest Du einen Einsatz zu leisten?

Hallo und danke für die zügige Antwort!

Das ganze war ein online Adventsgewinnspiel der Süddeutschen Zeitung. Keine Gebühr, es waren Fragen zu beantworten um in die Ziehung zu gelangen.
Eine schriftliche Gewinnbenachrichtigung habe ich nur als E-mail erhalten.

Der Link zum Gewinnspiel und allem anderen:
http://www.sueddeutsche.de/thema/Adventskalender_2012

Um da etwas sagen zu können müsste ich den kompletten Vorgang
haben. So weis ich nicht einmal inwieweit Rechtsanspruch auf
deinen Gewinn besteht. Wie war das Spiel? Gibt es Unterlagen
dazu?Hattest Du einen Einsatz zu leisten?

Hallo und danke für die zügige Antwort!

Die Ware hab ich direkt bei dem Gewinnspielpartner in den Warenkorb gelegt und nicht woanderst.

Das ganze war ein online Adventsgewinnspiel der Süddeutschen Zeitung. Keine Gebühr, es waren Fragen zu beantworten um in die Ziehung zu gelangen.
Eine schriftliche Gewinnbenachrichtigung habe ich nur als E-mail erhalten.

Der Link zum Gewinnspiel und allem anderen:
http://www.sueddeutsche.de/thema/Adventskalender_2012

Soweit,wie ich die Sache beurteilen kann,hast Du keinen Rechtsanspruch auf deinen Gewinn.Die Süddeutsche Zeitung ist jedoch kein Dorfblättchen und wird sich kaum trauen so etwas zu starten und die Gewinne nicht auszuhändigen.Schreibe sie einfach noch einmal an und bitte sie ein bisschen nachdrücklich,den Gewinn auszuhändigen.Wegen des Wertes des Gewinns hast Du keine Möglichkeit etwas zu unternehmen.

Hallo,
ich mache keine Gewinnspiele, ist alles nur Nepp.
Tut mir leid.
Gruß

Guten Abend Kasjan,
es tut mir Leid, ich konnte nicht sofort Ihnen schreiben.
Leider gibt es nicht so viel an Informationen über das Spiel: wo , won wem. Gewinnspielbedienungen soll man immer lesen, das kleingedruckte ist sehr wichtig! Es gibt oft den Satz: Sie haben gewonnen! …und dahinter gibt es wichtige Erklärungen, die soll man wissen. Vorher informieren und erst dann entscheiden, ob Sie spielen oder nicht.

In Liebe Licht 10