Gewinnspiele

Liebe/-r Experte/-in,
Könntest Du mir sagen, wo ich die in Deutschland geltenden Regeln für die Durchführung von Gewinnspielen finden kann ?
Vielen lb Dank !!
Beste Gruesse

Hallo,
die Frage zu den Bestimmungen für die Durchführung von Gewinnspielen ist vermutlich nicht nur mir etwas zu allgemein um die Frage welche Bestimmungen für die Veranstaltung eines Gewinnspieles gelten beantworten zu können.
Welches Gewinnspiel soll das denn genau sein? Ein Preisausschreiben, Rätsel, Lotterie, Tombola, Hausverlosung, Foto-Wettbewerb, Tipp-Gemeinschaft, …? Werden dazu Lose verkauft oder ist die Teilnahme an keinen Kauf eines Loses oder Ähnliches gekoppelt (also ein Gratis-Gewinnspiel)?

Für die Veranstaltung von Preisausschreiben, Preisrätsel u.ä. durch eine Firma, die damit nichts anderes als Kundenbindung erreichen will und wenn die Teilanhme an dem Gewinnspiel an keine weitere Verpflichtung gekoppelt ist (also weder der Kauf eines Tombola-Loses, Produktkauf, Sammelmarken, etc.) und jedem freisteht gibt’s meist keine besonderen Auflagen. Sobald die Teilnahme aber an eine weitere Bedingung (Kauf von Losen, Produktkauf, Besuch eines Geschäftes, usw.) geknüpft ist sieht die Sache wieder anders aus.
Echte Lotterien bzw. Gewinnspiele für deren Teilnahme man ein Los etc. kaufen muß und wo dann ein Zufallslos gezogen wird (eben wie bei einer Lotterie) fallen unter die Glückspielgesetze und dazu ist eine besondere Konzession - wie für Casinos, Lotterieveranstalter, etc. - nötig.
Firmengewinnspiele sind davon eher nicht betroffen, da greifen eher die Wettbewerbsgesetze /UWG Unlauterer Wettbewerb (das stößt meist der Konkurrenz sauer auf, wenn ein Mitbewerber ein Gewinnspiel veranstaltet und damit Neukunden gewinnt) Dann hängt es auch wieder davon ab, welcher Gewinn ausgespielt wird. Wenn das nur Bagatellen sind - kleine Preise, jeder gewinnt oder kleine Charity-Gewinne, Wohltätigkeits-Tombolas, usw. - wird sich auch keiner großartig aufregen. Anders sieht die Sache aus, wenn Millionenbeträge ausgespielt werden oder wenn die Gewinnspielteilnahme an den Kauf des Produktes gebunden ist. Hier wird es kritisch.
Solange man nur kleine Verlosungen unter allen Kunden uä. durchführt würd’ ich mir deswegen nicht viel antun. Es muß einfach nur jeder dieselben Chancen haben, ohne daß er an einen Kauf oder Besuch des Geschäftes gebunden ist. Wenn man z.B. Etiketten sammeln läßt oder Fragen zu einem Produkt beantwortet werden müssen, zu dem jemand das Produkt kaufen müsste, müssen die Teilnehmer auch dann zugelassen sein wenn sie das Etikett nur abzeichnet oder müssen auch die Lösung bekommen können ohne das Prdukt zu kaufen um am Gewinnspiel teilnehmen zu können, man muß statt ins Geschäft zu gehen auch eine Postkarte schicken dürfen um an der Verlosung vom Gewinnspiel teilzunehmen, etc.
Jedenfalls sollte man zur Sicherheit vorher einen mit den lokalen Glücksspielgesetzen vertrauten Rechtsberater / Rechtsanwalt zu Rate ziehen, bevor man ein grosses Gewinnspiel mit allem Trara startet. Auch Werbeberater kennen üblicherweise die örlichen Gesetze zur Durchführung von Preisausschreiben, etc. Ich bin kein Anwalt und auch kein Deutscher, sondern aus Österreich und hier gelten vermutlich wieder etwas andere Glückspielgesetze bzw. Vorschriften zur Abhaltung von Gewinnspielen.
Im Zweifelsfall kann man den Ort wo man die Lotterie bzw. das Gewinnspiel abhält ja auch in eine andere Jursidiktion verlegen, in der lockerere Gesetze diesbezüglich gelten - z.B. durch eine Offshore-Firmengründung wo die Verlosung dann im Ausland stattfindet (das machen ja auch viele Buchmacherfirmen so, die deswegen den Firmensitz in Malta, Gibraltar, England oder in der Karibik (Antiqua, etc.) haben. Dort sind sowohl die Steuern für Glückspielfirmen, Buchmacher, etc. niedriger als auch die Preise für die eventl. nötige Casinolizenz, Buchmacher-Konzession bzw. Lizenz zur Abhaltung von Gewinnspielen billiger und einfacher zu bekommen.
Auf meiner Website zu Offshorefirmen findest Du noch weitere Informationen zu Offshore-Firmengründung und Firmengründungen für Buchmacher, Casino, Lotterien, etc.: http://www.offshore-firmen.info
Da haben wir schon einiges an Erfahrung, was z.B. die Gründung von Offshorefirmen für Hausverlosungen, englische Buchmacherlizenzen, Casinolizenzen in der Karibik, etc. angeht. Wenn es bei dem Gewinnspiel mehr um so etwas wie Preisausschreiben für Firmen geht kenne ich die Bestimmungen soweit ich damit als Werbeberater, Texter,… in Berührung komme.
Da wie dort ist die Abhaltung von Gewinnspielen hauptsächlich eine kreative Aufgabe wobei es vor allem darum geht die Bedingungen so korrekt und auch noch werbewirksam und griffig zu formulieren, das Ganze so zu texten, daß man damit gegen kein Gesetz verstößt. Ich hab sowas schon oft gemacht, also wenn Du sowas in der Art veranstalten willst kann ich das gerne werbetechnisch betreuen ,-)

In Deutschland ist ja gerade erst von der EU das Glückspielmonopol gekippt worden und zahlreiche Gesetze rund um Lotterie, Glückspiel, Casino, Sportwetten, etc. müssen jetzt erst einmal neu geschreiben werden.

Wenn Du ein Glückspiel veranstalten willst findest Du auf einschlägigen Portalen wie z.B. auf http://www.schnell-wetten.com auch mehr infos und wenn es so weit ist kannst Du das auch auf der Plattform von www.schnell-wetten.com (Plattform und Community für Wetten, Poker, Casino, Online Gambling, Onlinespiele, Lotto, Lotterie, Toto, Bingo,…) veröffentlichen.
Auf Schnell-Wetten.com finden sich bereits jetzt zahlreiche Infos zu Gewinnspiel, Buchmacher, Casino, Poker, Lotterie, etc. und es wird ständig ausgebaut, insbesondere der Community-Bereich in dem dann auch Erfahrungsberichte von Usern über die Abhaltung von Gewinnspielen, etc. gepostet werden können.

Liebe Grüße
Norbert -
http://www.high-rollers.info (Sportwetten Gewinnstrategien)
http://www.millionenpot.com (Sportwetten & Euromillionen Tippgemeinschaft)
http://www.metamorphosys.info (Event-Veranstaltung, Werbeberatung, Seminarraum Vermietung, Seminarorgansisation, etc.)

Hallo Norbert,

Vielen Dank für Deine ausführliche Antwort! Bei mir geht es lediglich um eine einfache Verlosung mit 3 Preisfragen, zwar im Internet, aber ohne kommerzielles Interesse, auf einer Seite über eine französische Region.
Und ich wollte wissen, ob ich

  • eine Art von AGB online stellen muss, und ob es dafür Modelle gibt
  • und ob ich einen Notar o.ä. für die Bestimmung der Gewinner brauche, oder wie ich das handlen kann, ohne rechtliche Probleme zu bekommen.
    Wenn ich Dich richtig verstanden habe, ist beides nicht notwendig ?
    LG
    Steffi

Hi Steph,
da würd’ ich mir dann nicht viele Sorgen machen.
Trotzdem würd’ ich sicherheitshalber die Teilnahmebedingungen irgendwo klein dazu schreiben - so in der Art:

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist an keinen Kauf / Bestellung o.Ä. gebunden, teilnahmeberechtigt ist Jede® ab (18?) Jahren. Einsendeschluß: … die Ziehung erfolgt am … (ggf. wie der Gewinner ermittelt wird - durch richtige Antwort, Ziehung, etc. und was passiert wenn’s mehrere Gewinner gibt, falls das passieren kann) Die Gewinner werden (wie ? per mail, Brief…) verständigt, … etc.
Über das Gewinnspiel kann kein Schriftverkehr geführt werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Ev. auch dazu was mit den Daten geschieht (Datenschutzhinweis) und daß er ggf. auch einverstanden ist daß er Mails etc. bekommt(wenn er dann z.B. Werbemails u.ä. bekommt)

Mit der Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer mit den Regeln einverstanden …

Das wars dann aber auch schon, viel mehr brauchst da sicher nicht dazuzuschreiben.

Viel Erfolg mit Deinem Gewinnspiel
Norbert
http://www.schnell-wetten.com