Hallo,
ich bin seit diesem Jahr Gesellschafter ( Kommanditist ) einer Kommanditgesellschaft eines Handelsunternehmens. Folgende Regelung ist im Gesellschaftsvertrag geregelt:
1 Komplementär ( 80% Anteil am Unternehmen )
3 Kommanditisten ( Ich: 10 %, und 2 andere jeweils 5% )
Zusammen Ergeben wir das Gesamtkapital der KG.
Also erhalte ich 10% nach einem Jahresabschluss des Gewinns.
Nun meine Frage:
Der „Gewinn“; ist er vor oder nach Privatentnahmen des Komplementärs?
Finde hierzu leider keine passende Antwort in meinem Gesellschaftsvertrag.
Beispiel:
Das Ergebnis nach Steuern Beträgt 300.000
Der Komplementär zahlt sich jeden Monat 10.000 Euro auf sein Privatkonto.
= Rest = 180.000 Euro
Erhalte ich nun meine 10% Anteil von 300.000 Betriebsgewinn
oder vom Rest 180.000
Ich hoffe ich habe meine Frage „einigermaßen“ Verständlich dargestellt.
Freue mich auf Antworten
mfg