Gewohnheitsrecht bei Grabgestaltung

Hallo,

vielleicht kann mir hier jemand diese Frage beantworten, über Google finde ich leider nichts.

Es geht um ein Grab das schon einige Jahre existiert und auch von Anfang an so gestaltet war, wie es heute auch noch ist.
Nun kommt nach vielen Jahren auf einmal das Ordnungsamt und sagt, dass ein bestimmtes Teil auf dem Grab weg müsste, da es vor allem für spielende Kinder gefährlich werden könnte. Ich möchte jetzt nicht näher drauf eingehen was da genau weg soll, aber alleine die Tatsache dass auf einem Friedhof eher seltener Kinder alleine Spielen, macht die Sache irgendwie lächerlich.

Es geht mir ja auch nicht darum zu diskutieren, ob dieses Teil weg müsste oder nicht.
Ich würde gerne wissen, ob es eine Art Gewohnheitsrecht für Grabgestaltungen gibt. Wenn jetzt das Grab schon X Jahre so war, und nie ist irgendetwas passiert und wird in meinen Augen auch nie passieren, kann es dann sein, dass das Grab so bleiben darf wie es ist?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen!

Gruß
Sabine

Liebe Sabine,
leider muss ich Ihnen mitteilen, dass es in diesem Zusammenhang kein Gwohnheitsrecht gilt. Es war wahrscheinlich all die Jahre geduldet oder ist nicht aufgefallen. Ein Friedhof ist ein tatsächlich öffentliches gelände und kann von jedermann genutzt und betreten werden, auch wenn es sich absurd anhört, spielende Kinder. Wenn das Ordnungsamt es so sieht und eine Gefahr von diesem teil ausgeht, so ist dem Folge zu leisten…denn die Sicherheit derer, die diesen Friedhof betreten haben Priorität (ohne erstmal zu wissen, was es ist). Versuchen Sie es einmal von der anderen Seite zu sehen…stellen Sie sich vor Ihr Kind würde von diesem „geheimnisvollen“ Ding verletzt werden???

Herzliche Grüße
M:B

Erst mal danke für die Antwort!

Ich erzähle mal grob worum es geht zum besseren Verständnis.
Es geht in diesem Fall um ein Kindergrab auf dem sich ein kleiner, flacher Teich mit Springbrunnen befindet. Und das seit nun fast 10 Jahren. Und jetzt plötzlich sollen die Eltern das Grab ändern.
Ich werde deine Antwort, dass es anscheinend kein Gewohnheitsrecht gibt, mal an die Eltern weitergeben.

Gruß
Sabine

Hallo!
Ja, bei einem „Teich“ liegen die Voraussetzungen des Ertrinkens vor. Auch wenn es nur so dahinplätschert und eher als badeanstalt für Vögel zu sehen ist, sieht es das Ordnungsamt auch so. Ich bedauere das wirklich sehr, denn ich weiss selbst aus eigener Erfahrung wie wichtig teilweise solche Dinge sind…aber gegen eine Vogeltränke hat kein Ordnungsamt was und die Vögelchen würden der/dem Kleinen noch „Gesellschaft“ leisten…Ganz liebe Grüße M:B

Hallo Sabse,

gegen die Ämter anzustinken ist recht schwierig.
Vielleicht hat man all die Jahre das nicht so gesehen oder ein neuer Verwalter ist es jetzt, der es moniert.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es ein Gewohnheitsrecht in dieser Situation gibt.

Deshalb rate ich den Menschen erst gar keinen Friedhof zu nehmen, dann hat man das Problem nicht. :smile:

Geht aber nur, wenn der Verstorbene feuerbestattet wird.

Sorry, wenn ich Dir nicht weiterhelfen kann. :frowning:

Mit lieben Grüßen
Ingrid - weg4u.de

Hi, Sabine -

sorry, daß ich Ihre Anfrage erst heute quasi wiederentdeckt habe und infolgedessen mit einiger Verspätung antworte.

Zu Ihrer Frage kann ich leider nicht viel sagen, da ich unseren örtlichen Friedhof (den Ohlsdorfer Friedhof in Hamburg) lediglich als engagierter Hobby-Fotograf kenne.

Falls Sie noch keine Antwort auf Ihre Frage bekommen haben sollten und die Sache auch ansonsten noch in der Schwebe sein sollte, empfehle ich Ihnen, doch mal bei der Friedhofsverwaltung einer größeren Stadt in Ihrer Nähe anzurufen, um evtl. die gewünschte Information einzuholen, denn dort dürften ja die eigentlichen Fachleute für Fragen und Probleme dieser Art sitzen.

Nebenbei bemerkt finde ich die Begründung mit den spielenden Kindern auch äußerst fadenscheinig - könnte mir eher vorstellen, daß das betreffende „Teil“ jemandem in der Verwaltung ein gehöriger Dorn im Auge ist …

Mit freundlichem Gruß - Holger