Hallo,
vielleicht kann mir hier jemand diese Frage beantworten, über Google finde ich leider nichts.
Es geht um ein Grab das schon einige Jahre existiert und auch von Anfang an so gestaltet war, wie es heute auch noch ist.
Nun kommt nach vielen Jahren auf einmal das Ordnungsamt und sagt, dass ein bestimmtes Teil auf dem Grab weg müsste, da es vor allem für spielende Kinder gefährlich werden könnte. Ich möchte jetzt nicht näher drauf eingehen was da genau weg soll, aber alleine die Tatsache dass auf einem Friedhof eher seltener Kinder alleine Spielen, macht die Sache irgendwie lächerlich.
Es geht mir ja auch nicht darum zu diskutieren, ob dieses Teil weg müsste oder nicht.
Ich würde gerne wissen, ob es eine Art Gewohnheitsrecht für Grabgestaltungen gibt. Wenn jetzt das Grab schon X Jahre so war, und nie ist irgendetwas passiert und wird in meinen Augen auch nie passieren, kann es dann sein, dass das Grab so bleiben darf wie es ist?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen!
Gruß
Sabine