Hallo in die Runde!
Wie würde es sich z.B. verhalten, wenn in einem Privathaushalt mit einem Minijobber eine Urlaubszeit von 20 Tagen ausgemacht wird, ohne schriftl. Vertrag, der Arbeitnehmer, der 3 Tage wöchentl. arbeiten soll, aus diesem Urlaubsanspruch 20 ARBEITSTAGE macht (= fast 7 Wo. Urlaub!)und dies aus bestimmten Gründen dem Arbeitgeber erstmal monatelang nicht auffällt. Ergibt sich für den Arbeitnehmer daraus ein Gewohnheitsrecht? Wenn dies ursprünglich 20 WERKtage Urlaub sein sollten (= 12 ARBEITStage, nach der Formel)? Gibt es hier überhaupt ein Gewohnheitsrecht? Wenn nachträglich ein Arbeitsvertrag gemacht würde, wäre der AN ja schlechter gestellt. Danke für Hinweise! Gruss, Nanamee