Ich habe eine Frage zu folgender Situation und hoffe man kann mir hier weiterhelfen:
Auf einem Grundstück eines Mehrfamilienhauses existieren mehrere Parkplätze.
Eine Mietpartei des Hauses darf, durch lediglich mündliche Zusage, ihre beiden PKWs auf dem Grundstück abstellen. Es erfolgen keine Zahlungen für die beiden Stellplätze.
Der Vermieter hat mit dem Mieter etliche Probleme und möchte dem Mieter das Recht auf dem Grundstück zu parken entziehen.
Funktioniert das einfach mündlich? Kann man das Recht wieder entziehen, da ja kein Vertrag oder ähnliches vorliegt?
Oder entsteht hier so etwas wie ein Gewohnheitsrecht?
Danke