Gewohnheitsrecht für Parkplatznutzung?

Ich habe eine Frage zu folgender Situation und hoffe man kann mir hier weiterhelfen:

Auf einem Grundstück eines Mehrfamilienhauses existieren mehrere Parkplätze.

Eine Mietpartei des Hauses darf, durch lediglich mündliche Zusage, ihre beiden PKWs auf dem Grundstück abstellen. Es erfolgen keine Zahlungen für die beiden Stellplätze.

Der Vermieter hat mit dem Mieter etliche Probleme und möchte dem Mieter das Recht auf dem Grundstück zu parken entziehen.

Funktioniert das einfach mündlich? Kann man das Recht wieder entziehen, da ja kein Vertrag oder ähnliches vorliegt?

Oder entsteht hier so etwas wie ein Gewohnheitsrecht?

Danke

Hallo, also Gewohnheitsrecht heisst ja nur, dass obwohl nichts schriftlich abgefasst wurde, quasi eine Vereinbarung auf Grundlage normalen Vertragsrechts eintritt. Ich würde dem Mieter einfach eine reguläre schriftliche Kündigung mit Frist übergeben, dann kann man eigentlich nichts verkehrt machen, denn selbst „Gewohnheitsrecht“ heißt ja nicht, er kann den Parkplatz bis zum Skt.Nimmerleinstag beanspruchen. Wenn der Eigentümer sagt, tschüss, muss er ihn räumen. Die Frage ist nur, ob Fristen einzuhalten sind und die wären bei einem regulären Mietvertrag innerhalb einer gesetztlichen Frist von 3 Monaten oder so. Spätestens dann muss der Mieter den Parkplatz räumen.

Sorry, dass ich erst jetzt antworte, bin aber gestern erst aus einem 3-wöchigem Urlaub zurückgekommen.

Leider kann ich hier auch nicht weiterhelfen…

schoerschi