Hallo zusammen,
kennt jemand vielleicht die gesetzliche Definition der Bezeichnung „Gewürze“, die man oft als letzten Punkt einer Inhaltsangabe bei Lebensmitteln finden kann.
Besten Dank im Voraus!
Hallo zusammen,
kennt jemand vielleicht die gesetzliche Definition der Bezeichnung „Gewürze“, die man oft als letzten Punkt einer Inhaltsangabe bei Lebensmitteln finden kann.
Besten Dank im Voraus!
Leider nein,
ichn weiss nur das unsere Gewürzmischung mehr als 2% der Gesamtmenge einnahm und aus diesem Grund angegeben werde musst. Unzwar auch seine einzelnen Bestandteile.
Mit dem Begriff „Gewürz“ hätte sich in unserem Lebensmittelamt niemand zufrieden gegeben.
Hinweis:
Wir mussten es auch da es sich dabei um eine Gewürzmischung handelte.
Ich könnte mir vorstellen das, wenn es sich um geringe Mengen eines „nicht Neuen und ungefährlichen / gängigen / in d.EU zugelassenen Gewürzes“ handelt, dies dann gut und gerne einfach als Gewürz zu deklarieren.
Hallo Hansie,
leider kenne ich die gesetzlichen Grundlagen nicht. Ich weiß nur, dass man die einzelnen Gewürze nicht aufschlüssel muss, wenn Sie nicht 2% der Gesamtmasse übersteigen und / oder zur Artikeldeklaration gehören (Bsp. Brotaufstrich Grüner Pfeffer, dann muss genau angegeben werden wieviel Grüner Pfeffer in welchen Bestandteilen enthalten ist). Alle allergenen Gewürze wie Sellerie, müssen allerdings nach der REACH-Verordnung angegeben werden.
Ich hoffe, das hilft dir schon mal weiter. Wenn nicht, melde dich einfach bei mir. Ich kann dann noch meine Kollegin fragen (die ist Lebensmittelchemikerin).
Viele Grüße
es gibt die Quitt regelung der meiste inhalt des Gewürzes steht als erstes und dann absteigend nach inhalt
hoffe habe Dir helfen können
mfg. werner
Hallo Hansie123,
die gesetzliche Definition von „Gewürze“ steht in den
Leitsätzen für Gewürze und andere würzende Zutaten
(GMBl. 1998 Nr. 30 S. 577):
Der Begriff „Gewürze“ schließt Kräuter sowie solche Pilze ein, die wegen ihrer geschmack- und/oder geruchgebenden Eigenschaften verwendet werden.
I. Allgemeine Beurteilungsmerkmale
A. Begriffsbestimmungen und Beschaffenheitsmerkmale
Gewürze und Kräuter sind Pflanzenteile, die wegen ihres Gehaltes an natürlichen Inhaltsstoffen als geschmack- und/oder geruchgebende Zutaten zu Lebensmitteln bestimmt sind.
Gewürze sind Blüten, Früchte, Knospen, Samen, Rinden, Wurzeln, Wurzelstöcke, Zwiebeln oder Teile davon, meist in getrockneter Form.
Kräuter sind frische oder getrocknete Blätter, Blüten, Sprosse oder Teile davon.
Ein würziges Neues Jahr wünscht
ziri
Hallo Hansie123!
Leider kann ich Dir auf Deine Frage keine konkrete Antwort geben, da ich mich zur Zeit in Österreich aufhalte.
Eventuell gibt es in Deutschland eine ähnliche Institution wie in Österreich:
http://www.ages.at/lebensmittel/lmu-start/
Liebe Grüsse
Jürgen
Oh, bin ich überfragt.
Hallo Hansie123,
leider hat es ein wenig gedauert aber ich denke das dürfte dir helfen:
http://www.gewuerzlexikon.de/definition.html
MfG LMT_Baum
Sorry dür die späte Reaktion.
Schon mal bei http://www.lebensmittelwissen.de/lexikon/g/gewuerze.php geguckt?
Grüße
n.
Ich würde mich hier an eine Verbraucherstelle wenden.
Gewürze müssten eigentlich bio sein, aber ich fürchte, dass viele Hersteller sich nicht daran halten!