Guten Abend Tünnes4711,
wenn die Jungs von der abGEZockt dir schriftlich mitgeteilt haben, dass sie ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht deiner Argumentation folgen und daher auf den Teil der angeblichen Gebührenforderung verzichten (bzw. deine Angaben als wahr unterstellen), können die das nicht wieder nach Lust und Laune zurückziehen. Der diesbezügliche Gebührenverzicht steht also.
Wenn die nun „nur“ noch für 2005 Gebühren fordern, so solltest du dieser Forderung (weiterhin, ergänzend) unter Hinweis auf die dafür ausserdem eingetretene Verjährung widersprechen und gleichzeitig auf dein vorangegangenes Vortragen einbeziehend verweisen.
Im Hinblick auf die für die restliche „Gebührenforderung“ eingetretene Verjährung kannst du dich also gemütlich weigern, solche Zahlungen zu leisten, denn die abGEZockt hat im Falle einer eingetretenen Verjährung keine rechtswirksame Möglichkeit, solche angeblichen Forderungen legal einzuziehen oder geltend zu machen 
Du siehst, wehren lohnt sich immer - besonders bei den abGEZockten.
http://randy-jonas.zoomshare.com/files/abGEZockt/Log…
Mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]