GEZ auch bezahlen, wenn kein Anschluss?

Hallo,

jemand hat einen TV und ein Radio.

Nutzt diese aber nicht!

Ein Kabelanschluss wurde nicht gelegt?

Muss derjenige trotzdem bezahlen?

Gruß

Hi,
ein Kabelanschluss ist ja nicht die einzige Möglichkeit, TV zu empfangen.

An sich reicht der Besitz eines Gerätes, um Gebühren zahlen zu müssen.

Ich würde den TV auf den Dachboden/ in den Keller stellen, und entweder das Radio anmelden & zahlen, oder das Radio auch dort abstellen.

gruss, isabel

Trotzdem mußt du zahlen

Ich würde den TV auf den Dachboden/ in den Keller stellen, und
entweder das Radio anmelden & zahlen, oder das Radio auch dort
abstellen.

Hallo,

Allein das Bereithalten von Rundfunkgeräten begründet die Gebührenpflicht. Es kommt nicht darauf an, ob Leistungen öffentlich-rechtlicher oder privater Programmanbieter genutzt werden. Auch auf welche Art der Empfang der Sendungen zu Stande kommt (Antenne, DVB-T, Kabel, Satellit) oder in welchem Umfang das Radio und Fernsehgerät genutzt werden, spielt für die Gebührenpflicht keine Rolle.

sollte somit auch die Geräte einschließen, die sich auf dem Dachboden und im Keller befinden.

Die einzige Möglichkeit, ein Gerät zu besitzen ohne dafür GEZ bezahlen zu müssen ist eine Bescheinigung eines Technikers, daß mit dem Gerät kein Empfang möglich ist (weil es zB nur zum DVD-schauen benutzt wird)

Gruß
Sticky

Hallo,

Nutzt diese aber nicht!

Dies kann der GEZ nur schlüssig nachgewiesen werden, wenn entweder die Geräte aus der Wohnung fliegen oder die jeweiligen Empfangstuner baulich entfernt werden. Außerdem: Was will jemand mit einem Fernseher und Radio, wenn er sie nicht nützt? Am besten entsorgen - ziehen nur Staub an!

Ein Kabelanschluss wurde nicht gelegt?

Ist nicht relevant. Es gibt auch Antenne!

Muss derjenige trotzdem bezahlen?

Definitv JA

Gruß
Falke

Hallo Jerry006,

Ja, derjenige muß zahlen. (siehe meine Antwort an Isabel).
Wenn „derjenige“ aber Arbeitslos ist und unter einem gewissen Einkommen liegt (fiel mir nur gerade ein, weil du bereits etliche Fragen zu Hartz4 gepostet hast), kann derjenige sich von der Gebührenpflicht befreien lassn. Einfach mit dem Bewilligungsbescheid zum Bürgerservice deiner Stadtverwaltung oder zum Sozialamt.

Gruß
Sticky

Hi,

Ja, derjenige muß zahlen. (siehe meine Antwort an Isabel).
Wenn „derjenige“ aber Arbeitslos ist und unter einem gewissen
Einkommen liegt (fiel mir nur gerade ein, weil du bereits
etliche Fragen zu Hartz4 gepostet hast), kann derjenige sich
von der Gebührenpflicht befreien lassn. Einfach mit dem
Bewilligungsbescheid zum Bürgerservice deiner Stadtverwaltung
oder zum Sozialamt.

Die Zuständigkeit hat sich geändert. Seit dem 1.4.2005 geht das nur noch direkt über die GEZ.
Das Antragsformular gibt es hier: http://www.gez.de//WFEBus/GezAntragBefreiungGebuehrE…

Schönen Gruß

Christian

Grundsätzlich richtig

Die Zuständigkeit hat sich geändert. Seit dem 1.4.2005 geht
das nur noch direkt über die GEZ.
Das Antragsformular gibt es hier:
http://www.gez.de//WFEBus/GezAntragBefreiungGebuehrE…

Hallo Christian,

Grundsätzlich stimmt das. Durch einen Bekannten (Hartz4-ler) weiß ich aber, daß man den Antrag hier in Krefeld auch weiterhin beim Bürgerservice ausfüllen kann und diese den dann an die Gebühren AbzockEinzugs Zentrale weiterleiten.

Gruß
Sticky

Hi Sticky,
grundsätzlich magst Du ja recht haben - aber wenn ich nen alten Fernseher auf meinem Dachboden abstelle (da gibt’s keinerlei Strom - in keinem der Dachböden, also auch noch nicht mal Licht), und ein GEZ Mensch auf meinem Dachboden gucken wollen würde, und dann auch noch behaupten würde, dass ich den evtl. dort auf dem Dachboden betreiben könnte, dann würde ich ziemlich laut loslachen!

(Nicht, dass ich dem GEZ Menschen überhaupt gestatten würde, den Dachboden zu besichtigen…)

gruss, isabel

Hi Sticky,
grundsätzlich magst Du ja recht haben - aber wenn ich nen
alten Fernseher auf meinem Dachboden abstelle (da gibt’s
keinerlei Strom - in keinem der Dachböden, also auch noch
nicht mal Licht), und ein GEZ Mensch auf meinem Dachboden
gucken wollen würde, und dann auch noch behaupten würde, dass
ich den evtl. dort auf dem Dachboden betreiben könnte, dann
würde ich ziemlich laut loslachen!

du könntest ihn ja runterholen, ne sendung anschauen, und ihn dann wieder im dachboden verstauen…

(Nicht, dass ich dem GEZ Menschen überhaupt gestatten würde,
den Dachboden zu besichtigen…)

ich schon. und da soll er dann auch bleiben :smile:

gruß

michael

ich den evtl. dort auf dem Dachboden betreiben könnte, dann
würde ich ziemlich laut loslachen!
(Nicht, dass ich dem GEZ Menschen überhaupt gestatten würde,
den Dachboden zu besichtigen…)

Hallo Isabel,

Klingt zwar lustig, aber da gibt es einige Seiten im Netz, wo genau solche Sachen beschrieben sind.

Übrigens sind ab Januar 2007 auch GEZ-Gebühren für Internet-PCs zu entrichten, da man rein theoretisch damit auch Internet- Radio hören kann.

Gruß
Sticky

Hallo

Ich würde den TV auf den Dachboden/ in den Keller stellen, und
entweder das Radio anmelden & zahlen, oder das Radio auch dort
abstellen.

[…]

sollte somit auch die Geräte einschließen, die sich auf dem
Dachboden und im Keller befinden.

Falls der Dachboden oder Keller benutzt/bewohnt wird: ja, ansonsten wird durch die Lagerung, im Gegensatz zur Bereitstellung, das Gerät nicht gebührenpflichtig.
Die GEZ empfiehlt übrigens dazu, das Gerät fest einzupacken, um glaubhaft zu machen, das es nicht genutzt wird.

Gruß,
DW.

Ergänzungsfrage
Hallo,

ist ein Fernseher mit analogem Tuner noch ofiziell ein Empfangsgerät, wenn er in einem Gebiet steht, in welchem kein analoges Fernsehen sondern nur noch DVB-T ausgestrahlt wird ? Empfangen kann man dann ja nichts mehr.

Fällt mir spontan ein die Frage…

Gruß

S.J.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

ist ein Fernseher mit analogem Tuner noch ofiziell ein
Empfangsgerät, wenn er in einem Gebiet steht, in welchem kein
analoges Fernsehen sondern nur noch DVB-T ausgestrahlt wird ?

Gute Frage. Davon hab ich zwei auf dem Dachboden.
Es GIBT ein Empfangsgerät zu kaufen, das man nicht über Scart, sondern über’s Antennenkabel anschliesst. Da ich aber gar kein DVB-T Empfangsgerät besitze, KANN ich kein Fernsehen empfangen.

Da kann die GEZ rechtlich auch keine Gebühren verlangen - selbst wenn sie es versuchen sollte.

gruss, isabel

Antenne-Kabel-DVB
Hallo,

Über den Antennenanschluß kann man doch auch das Kabel für den Kabelanschluß anschließen, oder?

Gruß
Sticky

PS: Sollten wir uns zur weiteren Klärung dieser Fragen nicht lieber in ein anderes Brett bewegen, da wir uns hier immer mehr von Allgemeinen Rechtsfragen entfernen? Bevor Christian seine seinen Löschfinger strapazieren muß :wink:

An sich reicht der Besitz eines Gerätes, um Gebühren zahlen zu
müssen.

was ist theoretisch mit einem beamer? der ist ein bildschirm, mehr nicht. es gibt etliche leute, die so ein gerät besitzen und damit ausschließlich DVDs oder vom PC filme sehen. modernere TV-geräte besitzen überhaupt kein empfangsteil mehr, da terrestrisches fernsehen eh von gestern ist.

und was ist theoretisch mit einem handy mit radiofunktion? die funktion kann man schlecht im keller entsorgen und fest einpacken :wink:

natürlich alles theoretisch - praktisch besitzen wir derartige geräte ja nicht *LÖL*

gruß
dataf0x