GEZ-Gebühren doppelt zahlen bei Wohnungszusammenlegung?

Liebe Experten…

Ich bin Mitte dieses Jahres mit meiner Freundin in eine gemeinsame neue Wohnung gezogen. Ich zahle weiterhin regulär GEZ-Gebühren - nun also für die neue Wohnung.

Meine Freundin soll aber bis Ende diesen Jahres ebenfalls noch GEZ-Gebühren zahlen - vorheriger Zahlungsstopp sei nicht möglich. Das jedenfalls wurde uns am Service-Telefon gesagt.

Ist das so richtig? Sollten tatsächlich alle Zusammenzieher doppelt geschröpft werden dürfen?

Hallo!

Was ist denn mit Zusammenlegung gemeint !

vorher jeder in seiner eigenen Wohnung = 2 Rundfunkbeiträge. Klare Sache .

Jetzt zieht einer aus und beim anderen ein ?  = 1 Beitrag ist fällig. Der Hauptmieter ist zahlungspflichtig,der neu hinzuziehende kann sich unter Verweis auf die bereits bestehende Zahlung des Hauptmieters abmelden.
Und ob tagegenau oder monatsgenau abgemeldet werden kann, kann man selbst nachschlagen. Ein halbes Jahr weiterzahlen für die alte Wohnung ?  Kann ja wohl nicht sein !
Oder ist das eine Nachzahlung wegen Nichtanmeldens dort ?  Das wäre etwas ganz anderes !

http://www.rundfunkbeitrag.de

mfG
duck313

Hallo, du hättest deine GEZ für deine alte Wohnung sofort kündigen müssen, bzw. jetzt noch kündigen Frist 1 Monat. Hauptmieter der neuen Wohnung bleibt GEZ -Zahler in diesem Fall deine Freundin.
Gruß Gaby

Hallo, grundsätzlich ist lt. der neuen Beitrags-Regelung nur ein Beitrag pro Wohnung zu bezahlen.Zieht ein weiterer Beitragszahler/in mit in dieselbe Wohnung, muss er seine bisherige Teilnehmernummer abmelden und die neue Wohnung und die Teilnehmernr. des bereits Angemeldeten bekanntgeben. Die Löschung endet jeweils mit Beginn es Folgemonats der Abmeldung. Aus Deiner Anfrage geht das Abmeldedatum der Freundin nicht hervor. Somit kann ich auch nicht präzise auf die Frage eingehen. Ein rückwirkender Beitragserlass war in der alten und ist in der neuen Regelung nicht vorgesehen. So ist das eben in den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ geregelt, die jeder Beitragszahler durch seine Teilnahme nach Handelsrecht freiwillig akzeptiert. Der ARD (GEZ) Beitragsservice ist ein gewerbliches Inkassobüro.Ich persönlich lehne die Gebühren/Beitragsregelung der ARD… aus rechtlichen Gründen generell vollständig ab.Zum Beispiel verstößt der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag aus meiner Sicht gegen die Grundrechte und gegen einige weitere rechtliche Gesichtspunkte. So können zum Beispiel nachträglich Beiträge eingezogen werden, während eine überzahlte Rückzahlung ausgeschlossen wird – wie Sie ja selbst erlebt haben. . Zudem waren generell alle Schriftstücke der GEZ nie unterschrieben. Nicht unterschriebene Schriftstücke haben nach geltender Rechtsauffassung keine Wirkung.  Telefonische Kontakte mit der GEZ sind nicht ratsam. Gruss P J

Liebe Experten, 

habt vielen Dank für Eure schnellen Antworten!!!

Ich habe nun verstanden: das grundlegende Problem ist, dass wir es verpasst haben, meine Partnerin zeitnah bei der GEZ abzumelden - das hatte ich aus dem Erstgespräch mit der ServiceNummer nicht herausgehört.
Ich bin ja nun der erklärte Zahler für unsere neu bezogene, gemeinsame Wohnung und meine Partnerin seit 01.08.13 praktisch im Zahlungsrückstand, da seit unserem Zusammenzug keine Zahlungen mehr von ihr an die GEZ geleistet wurden. 

Ich habe nochmals mit dem Service telefoniert. Die einzige Möglichkeit wäre nun noch, in Schriftform um Kulanz zu bitten - deren Gewährung wäre nicht unbedingt üblich, aber einen Versuch sollten wir ruhig wagen. 

Es bleibt also spannend.

Entschuldigt bitte, dass meine Frage nicht mit genügend Informationen für euch bestückt war! Und, dass ich mich im Vorfeld nicht selbst genügend um für mich relevante Informationen im InterNetz bemüht habe! Nach dem ersten Gespräch mit dem Service schien es mir einfach notwendig, mir sofort Rat bei Experten mit Überblick zu holen.

Vielen Dank nochmal für eure wunderbar schnellen Antworten!!!

Liebe Grüße

Mario Israel :smile: