GEZ Gebühren, Ausländer in D angemeldet, lebt jedoch im Ausland

Hallo zusammen,
habe folgeden Frage: Nehmen wir an ein Bürger eines EU Landes kommt in Jahre 2015 nach Deutschland um Arbeit zu suchen. Diese Person bleibt ca 8 Wochen und wohnt solange bei seinen Schwiegereltern, die schon längere Zeit in Deutschland leben. In dieser Zeit meldet sich diese Person bei der Gemeinde an, mit Adresse der Schwiegereltern.
Nach 8 Wochen erfolgloser Suche, kehrt die Person in sein Heimatland zurück, meldet sich jedoch aus Unwissenheit nicht bei der Gemeinde ab.
In 2017 kehrt die Person wieder nach Deutschland zurück, findet Arbeit, sucht eine eigene Wohnung und meldet sich bei der neuen Gemeinde mit der neuen Adresse an.
Nun bekommt die Person aber auch Post von der GEZ mit der Gebührenforderung ab 2015 und der Begründung, dass man ja angemeldet war und daher davon auszugehen ist, dass die Person in Deutschland gelebt hat, Wie sollte diese Person reagieren? Kann man sich nachträglich und rückwirkend zum Datum 2015 abmelden? Falls Rückwirkende Abmeldung nicht geht, wie kann man sich von der GEZ Rechnung befreien lassen? (Es ist nicht klar ob die Schwiegereltern bereits die Gebühren zahlen). Reicht da ein klärender Brief mit Aussagen von Personen, die bezeugen, dass der tatsächliche Wohnort nicht in Deutschland war? Grundsätzlich möchte die Person die Gebühren auch zahlen, jedoch nicht für die Zeit in der sie gar nicht in Deutschland gelebt hat.

Bitte um Rat und Danke im Voraus

Hallo!

Stelle fest, ob Schwiegereltern Rundfunkbeitrag bezahlen (sie müssten es ja) oder ob sie aus einem Grund befreit waren (geringes Einkommen, Behinderung).
Zahlen sie selbst wärst Du als Mitbewohner befreit und könntest das mit der Beitragsnummer der Schwiegereltern auch nachträglich der „GEZ“ mitteilen.
Sie weiß ja nicht ob unter der Meldeanschrift 1 Wohnung oder 2 Wohnungen sind. Deshalb schreibt sie Dich an und verlangt erst einmal Geld. Es ist also an Dir das zu widerlegen.

Es geht nur nach der Meldung, egal ob Du da wohnst oder nicht. Es gibt auch kein Geld zurück wenn man sich lange im Ausland aufhält.

MfG
duck313

Hallo duck313,

vielen Dank für die Antwort. Das mit der Beitragsnummer der Schwiegereltern werden wir versucht. Es allerdings nicht klar ob sie GEZ zahlen. Was, wenn sie aus irgendwelchen Gründen GEZ befreit sind?
Kann man sich für die Zeit zwischen 2015 und 2017 ebenfalls befreien lassen? Die Person hatte ja keinerlei Einkommen in Deutschland. Und auch im Heimatland in der Zeit kaum Einkommen.

Gruß

Wenn man eine Beitragsnummer hat dann ist man registriert., In der Regel als Zahler. Du kannst doch sicherlich Kontoauszüge einsehen, ob der Beitrag abgebucht wird (vierteljährlich 52,50 €).

Sollten sie befreit sein, dann müsstest Du selbst bezahlen. Befreiung gilt nur für den Befreiten und den Ehepartner.
Die Befreiung muss immer wieder neu beantragt werden, gilt m.E. nur 1 Jahr.

Nicht das geringe Einkommen an sich ist Befreiungsgrund. Muss auch Sozialleistungen(ALG II, Grundsicherung) beziehen oder zumindest die Voraussetzungen dafür haben .

Naja die GEZ für die Wohnung haben doch eh die Schweigereltern bezahlt oder? N Kollege hatte das auch mal. Die versuchen einfach Geld zu machen. Er musste nur bestätigen, dass für die Wohnung wo er gemeldet war bereits von der Oma bezahlt wurde.

Ich habe auchmal inner WG gewohnt. Meinen Mitbewohner haben die noch jahre später angeschrieben und er musste beweisen, dass ich das über meinen Namen immer bezahlt habe. Und dass obwohl die doch die Daten haben und genau wissen welcher Haushalt von welchem Namen bezahlt hat… alles Schikane

Hallo,

die Abmeldung ins Ausland bei der damaligen Gemeinde nachholen und für die 8 Wochen beim Beitragservice den Nachweis führen, dass die Schwiegereltern den Beitrag für diese Wohnung schon bezahlt haben.
Sollten die Schwiegereltern befreit gewesen sein, so ist der Beitrag für die 8 Wochen durch den Bürger des EU-Landes zu zahlen, notfalls Ratenzahlung vereinbaren.

@Piotr1
Der Beitragsservice erhält nur die Daten des Einwohners inkl. Adresse für die der Einwohner gemeldet ist (per Bundesmeldegesetz sind die Meldebehörden geseztlich verpflichtet dieser Datenübermittlung nachzukommen).

Der Beitragsservice kann aber durch diese Datenübermittlung nicht feststellen, dass ein Einwohner in einem bestimmten Haushalt wohnt für den der Beitrag schon bezahlt wird. Dies muss man dem Beitragsservice schon selbst mitteilen.

Viel Gruß von Tara