Hallo zusammen,
habe folgeden Frage: Nehmen wir an ein Bürger eines EU Landes kommt in Jahre 2015 nach Deutschland um Arbeit zu suchen. Diese Person bleibt ca 8 Wochen und wohnt solange bei seinen Schwiegereltern, die schon längere Zeit in Deutschland leben. In dieser Zeit meldet sich diese Person bei der Gemeinde an, mit Adresse der Schwiegereltern.
Nach 8 Wochen erfolgloser Suche, kehrt die Person in sein Heimatland zurück, meldet sich jedoch aus Unwissenheit nicht bei der Gemeinde ab.
In 2017 kehrt die Person wieder nach Deutschland zurück, findet Arbeit, sucht eine eigene Wohnung und meldet sich bei der neuen Gemeinde mit der neuen Adresse an.
Nun bekommt die Person aber auch Post von der GEZ mit der Gebührenforderung ab 2015 und der Begründung, dass man ja angemeldet war und daher davon auszugehen ist, dass die Person in Deutschland gelebt hat, Wie sollte diese Person reagieren? Kann man sich nachträglich und rückwirkend zum Datum 2015 abmelden? Falls Rückwirkende Abmeldung nicht geht, wie kann man sich von der GEZ Rechnung befreien lassen? (Es ist nicht klar ob die Schwiegereltern bereits die Gebühren zahlen). Reicht da ein klärender Brief mit Aussagen von Personen, die bezeugen, dass der tatsächliche Wohnort nicht in Deutschland war? Grundsätzlich möchte die Person die Gebühren auch zahlen, jedoch nicht für die Zeit in der sie gar nicht in Deutschland gelebt hat.
Bitte um Rat und Danke im Voraus