Hallo zusammen!
Vielleicht hätte das Brett „Ämter und Behörden allgemein“ auch gepasst, jedoch scheine ich hier besser aufgehoben zu sein.
Folgende fiktive Problemstellung:
Drei Studenten teilen sich eine Wohnung und bilden somit eine Wohngemeinschaft (WG). Jeder Bewohner hat sein eigenes Zimmer. Küche und Bad etc. werden jedoch geteilt. Miete und Nebenkosten werden ebenfalls geteilt.
Nach der bisherigen Regelung hat jeder Bewohner für sich seine GEZ-Gebühren entsprechend der Anzahl seiner Rundfunkgeräte (Radio, TV etc.) bezahlt.
Nach neuer Regelung werden die GEZ-Gebühren jedoch pauschal für jeden Haushalt, unabhängig von der Anzahl der darin befindlichen Rundfunkgeräte, erhoben.
Selbstverständlich hat die GEZ (die jetzt soweit ich weiß einen anderen Namen hat, aber egal) von allen drei Bewohnern den vollen Rundfunkbeitrag abgebucht.
Ist es denn nicht so, dass die Wohnung im Sinne der Gebührenordnung genau EINEN Haushalt darstellt, so dass die Gebühr nur EIN mal entrichtet werden muss anstatt DREI mal?
Wie müssten die Studenten konkret vorgehen, um zwei der drei abgebuchten Beiträge zurück zu erhalten?
Was müssten die Studenten ggf. zusätzlich veranlassen, um sicher zu stellen, dass die Rundfunkgebühr auch zukünftig nur einmal abgebucht wird?
Die Studenten sind sehr pragmatisch und möchten gerne, dass ein Bewohner die GEZ-Gebühren direkt bezahlt. Die anderen beiden würden dann ihren Anteil dem bezahlenden Bewohner in bar übergeben.
Keiner der Studenten ist oder war aufgrund von BAFöG o.ä. von der GEZ befreit.
Vielen Dank für alle Ratschläge!
Viele Grüße
Tomm