GEZ in Wohngemeinschaft

Hallo zusammen!

Vielleicht hätte das Brett „Ämter und Behörden allgemein“ auch gepasst, jedoch scheine ich hier besser aufgehoben zu sein.

Folgende fiktive Problemstellung:

Drei Studenten teilen sich eine Wohnung und bilden somit eine Wohngemeinschaft (WG). Jeder Bewohner hat sein eigenes Zimmer. Küche und Bad etc. werden jedoch geteilt. Miete und Nebenkosten werden ebenfalls geteilt.

Nach der bisherigen Regelung hat jeder Bewohner für sich seine GEZ-Gebühren entsprechend der Anzahl seiner Rundfunkgeräte (Radio, TV etc.) bezahlt.

Nach neuer Regelung werden die GEZ-Gebühren jedoch pauschal für jeden Haushalt, unabhängig von der Anzahl der darin befindlichen Rundfunkgeräte, erhoben.

Selbstverständlich hat die GEZ (die jetzt soweit ich weiß einen anderen Namen hat, aber egal) von allen drei Bewohnern den vollen Rundfunkbeitrag abgebucht.

Ist es denn nicht so, dass die Wohnung im Sinne der Gebührenordnung genau EINEN Haushalt darstellt, so dass die Gebühr nur EIN mal entrichtet werden muss anstatt DREI mal?

Wie müssten die Studenten konkret vorgehen, um zwei der drei abgebuchten Beiträge zurück zu erhalten?

Was müssten die Studenten ggf. zusätzlich veranlassen, um sicher zu stellen, dass die Rundfunkgebühr auch zukünftig nur einmal abgebucht wird?

Die Studenten sind sehr pragmatisch und möchten gerne, dass ein Bewohner die GEZ-Gebühren direkt bezahlt. Die anderen beiden würden dann ihren Anteil dem bezahlenden Bewohner in bar übergeben.

Keiner der Studenten ist oder war aufgrund von BAFöG o.ä. von der GEZ befreit.

Vielen Dank für alle Ratschläge!

Viele Grüße
Tomm

hi,

Folgende fiktive Problemstellung:

Den Fall könnte man zur einfachen Beantwortung etwas erweitern.
Man würde dem Fall eine komplexe Verbindung mehrerer Computer hinzugefügen. Genannt würde es ‚Internet‘.
Den Bewohnern könnte man nun raten, sich auf rundfunkbeitrag.de etwas zu belesen.

Die Bewohner würden dann eventuell auf folgende Textzeilen stoßen:

Eine volljährige Bewohnerin oder ein volljähriger Bewohner der Wohngemeinschaft muss angemeldet sein und den Rundfunkbeitrag für die gemeinsame Wohnung bezahlen. Wer das ist, das entscheidet die WG selbst. Alle anderen Bewohner, die bis Ende 2012 zur Zahlung der bisherigen Rundfunkgebühr angemeldet waren, können sich dann abmelden. Dazu müssen sie ein formloses Schreiben an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, 50656 Köln senden, in dem sie ihre Teilnehmernummer sowie den Namen und gegebenenfalls die Teilnehmernummer des künftigen Beitragszahlers angeben.

Die Aufgabe würde nun darin bestehen, das Anliegen formlos auf ein Trägerelement zu bekommen und dieses mittels kleiner Bildchen und fleißigen gelben Helfern zum Beitragsempfänger zu übermitteln.

grüße
lipi

Moin,

natürlich wurde der Beitrag weiterhin abgebucht. Obwohl ich sicher kein Freund der GEZ bin, aber woher sollen die denn wissen ob die Leute unter der gleichen Anschrift nun in eigenen Wohnungen wohnen oder eine Wohngemeinschaft bilden?
Also melden sich zwei von den Dreien ab und gut ist.

Gruss Jakob