Da ich nicht sehe, wieso der Artikelbaum unten mit dem gleichen Titel geschlossen worden ist, obwohl der Artikel Fragen enthält, die mit Innenpolitik zu tun haben, (und außerdem nicht uninteressant sind) habe ich der Einfachheit halber mal einen neuen Thread hierzu aufgemacht:
die Pflicht zur Zahlung von Rundfunkgebühren ergibt sich ja aus
dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag oder?
Ja,und zwar aus dessen § 2, um genau zu sein. Einzelheiten kann man hier nachlesen:
http://www.gez.de/aufgaben/rechtsgrundlagen/index_ge…
Mich interessiert allerdings vielmehr, wieso die heutige
Rechtssprechung immer noch die Meinung vertritt, dass, jeder der ein
Empfangsgerät besitzt, unabhängig davon ob er Leistungen der ÖR in
Anspruch nimmt, Gebühren zu zahlen hat. Weiterhin interessiert mich,
wieso dies z.b. auf Medien wie das Internet etc ausgeweitet wird.
Wenn es jetzt eine ÖR-Zeitung gäbe, könne man diese auch Umlegen und
z.B. die Gebühr erhöhen, obwohl die Person z.b. lieber FAZ o.ä
liest?
Das ist keine Meinung, die die Rechtsprechung vertritt. Das ist im Rundfunkgebührenstaatsvertrag so geregelt. Nach dessen - bereits erwähntem - § 2 Abs. 2 hängt die Gebührenpflicht im Grundsatz (allein) davon ab, dass ein Rundfunkgerät zum Empfang bereit gehalten wird.
Das ist prinzipiell auch sinnvoll so. Rundfunkgebühren sind ein Massengeschäft. Um das mit vertretbarem Aufwand bewältigen zu können, braucht man Gebührentatbestände, bei denen man ohne große Mühe feststellen kann, ob sie vorliegen oder nicht. Und ob jemand bei sich zu Hause einen Fernseher, ein Radio sowie einen PC stehen hat, ist eine Tatsache, die sich relativ einfach, schnell und zuverlässig ermitteln läßt. Wenn man dagegen verlangen würde, dass sich die GEZ in jedem von zig Millionen Einzelfällen erst Gewißheit über das tatsächliche Nutzungsverhalten des Betroffenen, über die Ausstattung und Konfiguration seines PC oder die konkreten Empfangsfähigkeiten seines Fernsehers verschaffen muß, wäre die Gebühreneinziehung eine nicht zu bewältigende Mammutaufgabe.
Das bedeutet natürlich nicht, dass das System, so wie es jetzt ist, perfekt oder das einzig wahre wäre …
Kurz gefragt … wie lässt sich die Gebührenpflicht in der heutigen
Zeit, in der es genug alternativen der privaten Sender etc gibt,
noch rechtfertigen. Wieso hat der Endverbrauche hier kein Wahlrecht
sondern muss pauschal für einen Dienst bezahlen, den er unter
Umständen gar nicht in Anspruch nimmt?
Weil der Gesetzgeber meint, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk einen Auftrag erfüllt, der für einen demokratischen Staat im allgemeinen Interesse liegt und unverzichtbar ist. Der Rundfunkstaatsvertrag formuliert diesen Auftrag so:
„Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat durch die Herstellung und Verbreitung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken.“ (§11 Abs. 1)
und weiter so:
„Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat in seinen Angeboten und Programmen einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Er soll hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen
Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern. Sein Programm hat der Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung zu dienen. Er hat Beiträge insbesondere zur Kultur anzubieten.“ (§11 Abs. 2)
und schließlich so:
„Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat bei Erfüllung seines Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit der Angebote und Programme zu berücksichtigen.“ (§11 Abs. 3)
Konsequenz dieses Auftrags ist, dass die öffentlich-rechtlichen Sender z.B. in Bezug auf die Gestaltung ihres Programms, die Einbindung von Werbung oder die Zusammensetzung ihrer Entscheidungsgremien besonderen Beschränkungen unterliegen, die für private Sender nicht gelten.
Weil der Gesetzgeber (bzw. die Gesetzgeber - nämlich der Länder) davon ausgeht, dass der so beschriebene Auftrag in allgemeinem Interesse liegt, hat er daraus die Konsequenz gezogen, dass er auch von der Allgemeinheit - oder zumindest dem Teil der Allgemeinheit, die Zugang zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk hat, indem sie Empfangsgeräte bereit hält - finanziert wird. Dieser Auftrag bedingt aber auch, dass man den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht einfach jede Finanzierung verweigert und ihn stattdessen z.B. auf Werbeeinnahmen verweist. Denn wer auf Werbeeinnahmen angewiesen ist, hängt auf Gedeih und Verderb an den Einschaltquoten. Und wer auf die Einschaltquoten schauen muß, kümmert sich nicht um die Ausgewogenheit seiner Inhalte (jedenfalls nicht in erster Linie).
Diese Grundentscheidungen des Gesetzgebers - unabhängig davon, ob man auch ihre Ausgestaltung im jedem Detail gut findet - halte ich auch für richtig. Ich für meinen Teil will auf das öffentlich-rechtliche Fernsehen keinesfalls verzichten; auf den Müll, den die Privatsender überwiegend verbreiten, mag ich nicht angewiesen sein.
Das schließt aber natürlich nicht aus, mal ernsthaft darüber nachzudenken, ob wirklich alles, was die GEZ so tut, in dieser Form rechtens, sinnvoll und/oder zweckmäßig ist …