GEZ - mal wieder -

Da ich nicht sehe, wieso der Artikelbaum unten mit dem gleichen Titel geschlossen worden ist, obwohl der Artikel Fragen enthält, die mit Innenpolitik zu tun haben, (und außerdem nicht uninteressant sind) habe ich der Einfachheit halber mal einen neuen Thread hierzu aufgemacht:

die Pflicht zur Zahlung von Rundfunkgebühren ergibt sich ja aus
dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag oder?

Ja,und zwar aus dessen § 2, um genau zu sein. Einzelheiten kann man hier nachlesen:

http://www.gez.de/aufgaben/rechtsgrundlagen/index_ge…

Mich interessiert allerdings vielmehr, wieso die heutige
Rechtssprechung immer noch die Meinung vertritt, dass, jeder der ein
Empfangsgerät besitzt, unabhängig davon ob er Leistungen der ÖR in
Anspruch nimmt, Gebühren zu zahlen hat. Weiterhin interessiert mich,
wieso dies z.b. auf Medien wie das Internet etc ausgeweitet wird.
Wenn es jetzt eine ÖR-Zeitung gäbe, könne man diese auch Umlegen und
z.B. die Gebühr erhöhen, obwohl die Person z.b. lieber FAZ o.ä
liest?

Das ist keine Meinung, die die Rechtsprechung vertritt. Das ist im Rundfunkgebührenstaatsvertrag so geregelt. Nach dessen - bereits erwähntem - § 2 Abs. 2 hängt die Gebührenpflicht im Grundsatz (allein) davon ab, dass ein Rundfunkgerät zum Empfang bereit gehalten wird.

Das ist prinzipiell auch sinnvoll so. Rundfunkgebühren sind ein Massengeschäft. Um das mit vertretbarem Aufwand bewältigen zu können, braucht man Gebührentatbestände, bei denen man ohne große Mühe feststellen kann, ob sie vorliegen oder nicht. Und ob jemand bei sich zu Hause einen Fernseher, ein Radio sowie einen PC stehen hat, ist eine Tatsache, die sich relativ einfach, schnell und zuverlässig ermitteln läßt. Wenn man dagegen verlangen würde, dass sich die GEZ in jedem von zig Millionen Einzelfällen erst Gewißheit über das tatsächliche Nutzungsverhalten des Betroffenen, über die Ausstattung und Konfiguration seines PC oder die konkreten Empfangsfähigkeiten seines Fernsehers verschaffen muß, wäre die Gebühreneinziehung eine nicht zu bewältigende Mammutaufgabe.

Das bedeutet natürlich nicht, dass das System, so wie es jetzt ist, perfekt oder das einzig wahre wäre …

Kurz gefragt … wie lässt sich die Gebührenpflicht in der heutigen
Zeit, in der es genug alternativen der privaten Sender etc gibt,
noch rechtfertigen. Wieso hat der Endverbrauche hier kein Wahlrecht
sondern muss pauschal für einen Dienst bezahlen, den er unter
Umständen gar nicht in Anspruch nimmt?

Weil der Gesetzgeber meint, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk einen Auftrag erfüllt, der für einen demokratischen Staat im allgemeinen Interesse liegt und unverzichtbar ist. Der Rundfunkstaatsvertrag formuliert diesen Auftrag so:

„Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat durch die Herstellung und Verbreitung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken.“ (§11 Abs. 1)

und weiter so:

„Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat in seinen Angeboten und Programmen einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Er soll hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen
Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern. Sein Programm hat der Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung zu dienen. Er hat Beiträge insbesondere zur Kultur anzubieten.“
(§11 Abs. 2)

und schließlich so:

„Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat bei Erfüllung seines Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit der Angebote und Programme zu berücksichtigen.“ (§11 Abs. 3)

Konsequenz dieses Auftrags ist, dass die öffentlich-rechtlichen Sender z.B. in Bezug auf die Gestaltung ihres Programms, die Einbindung von Werbung oder die Zusammensetzung ihrer Entscheidungsgremien besonderen Beschränkungen unterliegen, die für private Sender nicht gelten.

Weil der Gesetzgeber (bzw. die Gesetzgeber - nämlich der Länder) davon ausgeht, dass der so beschriebene Auftrag in allgemeinem Interesse liegt, hat er daraus die Konsequenz gezogen, dass er auch von der Allgemeinheit - oder zumindest dem Teil der Allgemeinheit, die Zugang zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk hat, indem sie Empfangsgeräte bereit hält - finanziert wird. Dieser Auftrag bedingt aber auch, dass man den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht einfach jede Finanzierung verweigert und ihn stattdessen z.B. auf Werbeeinnahmen verweist. Denn wer auf Werbeeinnahmen angewiesen ist, hängt auf Gedeih und Verderb an den Einschaltquoten. Und wer auf die Einschaltquoten schauen muß, kümmert sich nicht um die Ausgewogenheit seiner Inhalte (jedenfalls nicht in erster Linie).

Diese Grundentscheidungen des Gesetzgebers - unabhängig davon, ob man auch ihre Ausgestaltung im jedem Detail gut findet - halte ich auch für richtig. Ich für meinen Teil will auf das öffentlich-rechtliche Fernsehen keinesfalls verzichten; auf den Müll, den die Privatsender überwiegend verbreiten, mag ich nicht angewiesen sein.

Das schließt aber natürlich nicht aus, mal ernsthaft darüber nachzudenken, ob wirklich alles, was die GEZ so tut, in dieser Form rechtens, sinnvoll und/oder zweckmäßig ist …

hi

ich hatte meine Frage zuerst im Rechtsforum gestellt und er wurde hierhin verschoben vielleicht ist deswegen der alte Artikelbaum zu

wie dem auch sei

Ich sehe ein, dass es nicht möglich ist, jeden Haushalt auf sein Nutzungsverhalten hin zu überprüfen.
Allerdings gibt es andere Angebote (z.B. Sky) die sich diese Arbeit sparen, indem sie ihren Dienst nur denjenigen anbieten, die ein Abo abschließen und im Besitz einer entsprechenden Karte / Box sind

Im Internet verhält es sich ähnlich (und wird im übrigen im europäischem ausland schon praktiziert). Über meinen provider könnte ich einen ÖR-freien Zugang beantragen, das heisst dass von Providerseite aus ein Proxy Server eingerichtet wird, der den zugriff auf Seiten des ÖR unterbindet.
Der ÖR könnte dabei in regelmäßigen Abständen Internetadresen an die Anbieter schicken.

Zugegeben wäre dann immer noch das Problem mit dem Autoradio, wofür man aber mit sicherheit ähnliche Lösungen finden könnte wie beim Pay-Tv mittels einer Smartcard etc.

So wie der eine sagt, er mag sich den „Dreck“ der Privatsender nicht antun, gehöre ich z.B. zu denen, die sagen ich hab keine Lust mir die langweilige Tagesschau anzugucken, sondern gucke mir lieber N24 o.ä an.

Die Tatsache das ich ein empfangsbereites Rundfunkgerät besitze, ist aus meiner Sicht nicht ausreichend, um jemanden zur Zahlung von Gebühren zu verdonnern. Ich besitze z.b. auch einen Briefkasten, deswegen kann trotzdem nicht die Bild hingehen und mir ne Zeitung einwerfen und dafür Geld kassieren, bloß weil ich ein „Empfangsbereites Gerät“ zun Empfang einer Tageszeitung besitze. Das mag sich ein wenig merkwürdig anhören ist aber im Prinzip das gleiche. Wenn ich die Bild lesen will, kann ich sie abonnieren und dann wird sie mir zugestellt. Wenn ich ARD gucken will, kann ichs mir abonnieren und dann krieg ich eine Box die für den Empfang notwendig ist. Wieso geht man nicht diesen weg?

Ganz davon zu schweigen, dass ich den Rundfunkstaatsvertrag sogar ein wenig diskriminierend finde (wenn man das so nennen kann), denn ich meine mich zu erinnern das irgendwo in einem dieserverträge schriftlich festgehalten wurde, dass z.b. FUßBALL Länderspiele, eröffnungsfeiern von sportlichen großveranstaltungen wie olympische spiele, weltmeisterschaften etc übertragen werden müssen

wieso wird der fußball namentlich erwähnt und wieso finden andere sportarten keine berücksichtigung?
bitte korrigiert mich wenn das falsch ist, ich meine ich hjab das mal vor einiger zeit gelesen, als ich mich schonmal ein wenig über das thema informiert hatte, finds gerade nur nicht

habs gefunden

§_4 RundfStV (F)
Übertragung von Großereignissen (3)

(2) 1Großereignisse im Sinne dieser Bestimmung sind:

  1. Olympische Sommer- und Winterspiele,

  2. bei Fußball-Europa- und -Weltmeisterschaften alle Spiele mit deutscher Beteiligung sowie unabhängig von einer deutschen Beteiligung das Eröffnungsspiel, die Halbfinalspiele und das Endspiel,

  3. die Halbfinalspiele und das Endspiel um den Vereinspokal des Deutschen Fußball-Bundes,

  4. Heim- und Auswärtsspiele der deutschen Fußballnationalmannschaft,

  5. Endspiele der europäischen Vereinsmeisterschaften im Fußball (Champions League, UEFA-Cup) bei deutscher Beteiligung.

waren da die lobbyisten wieder am werk? ist sowas zulässig? hat schonmal ein verband versucht dagegen zu klagen? gibt es generell versuche von leuten, die gegen die gez gebühr geklagt haben?

Hi,

ich hatte meine Frage zuerst im Rechtsforum gestellt und er
wurde hierhin verschoben vielleicht ist deswegen der alte
Artikelbaum zu

war zu, bis ich es gemerkt habe. Als Du das hier geschrieben hast war er doch schon lang wieder offen.

Gruß Rainer

Das ist prinzipiell auch sinnvoll so. Rundfunkgebühren sind
ein Massengeschäft. Um das mit vertretbarem Aufwand bewältigen
zu können, braucht man Gebührentatbestände, bei denen man ohne
große Mühe feststellen kann, ob sie vorliegen oder nicht. Und
ob jemand bei sich zu Hause einen Fernseher, ein Radio sowie
einen PC stehen hat, ist eine Tatsache, die sich relativ
einfach, schnell und zuverlässig ermitteln läßt. Wenn man
dagegen verlangen würde, dass sich die GEZ in jedem von zig
Millionen Einzelfällen erst Gewißheit über das tatsächliche
Nutzungsverhalten des Betroffenen, über die Ausstattung und
Konfiguration seines PC oder die konkreten Empfangsfähigkeiten
seines Fernsehers verschaffen muß, wäre die Gebühreneinziehung
eine nicht zu bewältigende Mammutaufgabe.

Weil man nicht nachprüfen kann, ob jemand schuldig ist, bestraft man einfach alle?

Nick

Ich sehe ein, dass es nicht möglich ist, jeden Haushalt auf
sein Nutzungsverhalten hin zu überprüfen.
Allerdings gibt es andere Angebote (z.B. Sky) die sich diese
Arbeit sparen, indem sie ihren Dienst nur denjenigen anbieten,
die ein Abo abschließen und im Besitz einer entsprechenden
Karte / Box sind

Das ist in der Tat eine Möglichkeit, öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Bezahlfernsehen zu gestalten. Seine Funktion, unparteilich, pluralistisch und objektiv an der öffentlichen Meinungsbildung mitzuwirken, wird er dann aber nicht mehr erfüllen können. Diese Funktion hängt nämlich mit der Tatsache zusammen, dass öffentlich-rechtlicher Rundfunk - gerade weil es kein Bezahlfernsehen ist und man auch keine speziellen Decoder oder Empfangsgeräte braucht - praktisch von jedermann zu jeder Zeit empfangen werden kann. Machen wir ihn zum Bezahlfernsehen, ist das zu Ende. Denn wer von denen, die nur gelegentlich bis selten öffentlich-rechtlich fernsehen, wird sich deshalb ein Abo zulegen? Damit fiele ein gewichtiger und (wenigstens halbwegs) objektiver und informativer öffentlicher Meinungsbildner weg, ohne dass etwas gleichwertiges an seine Stelle träte. Das kann sich eine moderne, demokratische Gemeinschaft meines Erachtens nicht erlauben.

So wie der eine sagt, er mag sich den „Dreck“ der Privatsender
nicht antun, gehöre ich z.B. zu denen, die sagen ich hab keine
Lust mir die langweilige Tagesschau anzugucken, sondern gucke
mir lieber N24 o.ä an.

Das sei Dir gewährt :wink:

Die Tatsache das ich ein empfangsbereites Rundfunkgerät
besitze, ist aus meiner Sicht nicht ausreichend, um jemanden
zur Zahlung von Gebühren zu verdonnern. Ich besitze z.b. auch
einen Briefkasten, deswegen kann trotzdem nicht die Bild
hingehen und mir ne Zeitung einwerfen und dafür Geld
kassieren, bloß weil ich ein „Empfangsbereites Gerät“ zun
Empfang einer Tageszeitung besitze. Das mag sich ein wenig
merkwürdig anhören ist aber im Prinzip das gleiche.

Das ist nicht ganz das gleiche. Beim Postversand läßt sich das tatsächliche Nutzerverhalten wesentlich einfacher feststellen als beim Fernsehkonsum.

Ganz davon zu schweigen, dass ich den Rundfunkstaatsvertrag
sogar ein wenig diskriminierend finde (wenn man das so nennen
kann), denn ich meine mich zu erinnern das irgendwo in einem
dieserverträge schriftlich festgehalten wurde, dass z.b.
FUßBALL Länderspiele, eröffnungsfeiern von sportlichen
großveranstaltungen wie olympische spiele, weltmeisterschaften
etc übertragen werden müssen

wieso wird der fußball namentlich erwähnt und wieso finden
andere sportarten keine berücksichtigung?

Weil nicht an allen Sportarten ein dermaßen großes Interesse besteht, wie am Fußball bzw. den genannten Großveranstaltungen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass das Interesse, über derartige Großereignisse informiert zu werden, so groß ist, dass es im allgemeinen Interesse liegt (und vielleicht sogar verfassungsrechtlich geboten ist) dafür zu sorgen, dass Information hierüber auch allgemein verfügbar ist. Stellt man das nicht sicher, verschwinden derartige Veranstaltungen schnell im Bezahlfernsehen. Und da ist dann die Mehrheit von der Information ausgesperrt, weil sie an den Veranstaltungen zwar Interesse hat, aber nicht bereit ist, sich ein teures und im übrigen für sie nutzloses Abo zuzulegen, nur um alle vier Jahre einmal das Endspiel der Fußball-WM oder die Olympischen Sommerspiele anzuschauen.

wozu milch kaufen
wenn die kuh im garten steht…

Das ist keine Meinung, die die Rechtsprechung vertritt. Das
ist im Rundfunkgebührenstaatsvertrag so geregelt. Nach dessen

  • bereits erwähntem - § 2 Abs. 2 hängt die Gebührenpflicht im
    Grundsatz (allein) davon ab, dass ein Rundfunkgerät zum
    Empfang bereit gehalten wird.

Das ist prinzipiell auch sinnvoll so. Rundfunkgebühren sind
ein Massengeschäft. Um das mit vertretbarem Aufwand bewältigen
zu können, braucht man Gebührentatbestände, bei denen man ohne
große Mühe feststellen kann, ob sie vorliegen oder nicht. Und
ob jemand bei sich zu Hause einen Fernseher, ein Radio sowie
einen PC stehen hat, ist eine Tatsache, die sich relativ
einfach, schnell und zuverlässig ermitteln läßt. Wenn man
dagegen verlangen würde, dass sich die GEZ in jedem von zig
Millionen Einzelfällen erst Gewißheit über das tatsächliche
Nutzungsverhalten des Betroffenen, über die Ausstattung und
Konfiguration seines PC oder die konkreten Empfangsfähigkeiten
seines Fernsehers verschaffen muß, wäre die Gebühreneinziehung
eine nicht zu bewältigende Mammutaufgabe.

Um es einfach zu sagen: pay-tv würde ausreichen und funktionieren und da gilt für mich auch nicht das Argument, dass dann ein freier Meinungsbildungsträger verloren geht, denn wer bislang keine ÖR schaut, der wird dies auch in Zukunft nicht tun und hat sich seine Meinung eben anders gebildet.
Ich sehe da viel mehr die Furcht das durch ein pay-tv plötzlich die Gelder einbrechen würden, denn es wird in der Tat so sein das ein großer Teil gerne verzichten wird und damit müssten die ÖRs endlich einmal sparen.

Ich sehe ein, dass es nicht möglich ist, jeden Haushalt auf
sein Nutzungsverhalten hin zu überprüfen.
Allerdings gibt es andere Angebote (z.B. Sky) die sich diese
Arbeit sparen, indem sie ihren Dienst nur denjenigen anbieten,
die ein Abo abschließen und im Besitz einer entsprechenden
Karte / Box sind

Das ist in der Tat eine Möglichkeit, öffentlich-rechtlichen
Rundfunk als Bezahlfernsehen zu gestalten. Seine Funktion,
unparteilich, pluralistisch und objektiv an der öffentlichen
Meinungsbildung mitzuwirken, wird er dann aber nicht mehr
erfüllen können. Diese Funktion hängt nämlich mit der Tatsache
zusammen, dass öffentlich-rechtlicher Rundfunk - gerade weil
es kein Bezahlfernsehen ist und man auch keine speziellen
Decoder oder Empfangsgeräte braucht - praktisch von jedermann
zu jeder Zeit empfangen werden kann. Machen wir ihn zum
Bezahlfernsehen, ist das zu Ende. Denn wer von denen, die nur
gelegentlich bis selten öffentlich-rechtlich fernsehen, wird
sich deshalb ein Abo zulegen? Damit fiele ein gewichtiger und
(wenigstens halbwegs) objektiver und informativer öffentlicher
Meinungsbildner weg, ohne dass etwas gleichwertiges an seine
Stelle träte. Das kann sich eine moderne, demokratische
Gemeinschaft meines Erachtens nicht erlauben.

Man könnte natürlich auch einfach mal sagen: sparen. Würde ja schon reichen. Wenn ich bedenke das die BBC verpflichtet ist zu sparen und es über Jahre geschafft hat die Gebühren keinen Cent zu erhöhen, frage ich mich doch wieso das hierzulande nicht möglich ist.

Hallo,

Um es einfach zu sagen: pay-tv würde ausreichen und
funktionieren und da gilt für mich auch nicht das Argument,
dass dann ein freier Meinungsbildungsträger verloren geht,
denn wer bislang keine ÖR schaut, der wird dies auch in
Zukunft nicht tun und hat sich seine Meinung eben anders
gebildet.

die Zeit bleibt aber nicht stehen.
Als Momentaufnahme hast Du sicher Recht, aber langfristig würden sich die Nachrichten der Privaten sicher auch ändern.

Beim Anspruch der ÖR Sender leuchtet es mir aber nicht ein, daß die nicht über Steuern finanziert werden, ohne dem Staat ein Mitspracherecht über die Verwendung der Mittel einzuräumen.

Warum muss der Eine für das Gemeinwohl 2% seines Einkommens aufbringen, ein anderer noch nicht mal 0,1%?

Die ÖR so zu erhalten finde ich schon richtig, die Art der Finanzierung aber nicht. Werbung im ÖR-Fernsehen/Rundfunk übrigens auch nicht. Gebühren oder Steuerfinanzierung oder Werbung, aber nicht und. So ist die Unabhängigkeit unglaubwürdig. Die Jagd nach Quote für den Preis der Werbung passt nicht zum Anspruch. Ohne Werbung und ohne ‚Gebühren‘ würde eventuell sogar das Programm besser und glaubwürdiger.

Gruß Rainer

>>>>>
Das ist längst Geschichte.
Informier dich mal über die Hintergründe.
Was kritisch ist, wird gnadenlos abgesägt.

Die Antwort

Mich interessiert allerdings vielmehr, wieso die heutige
Rechtssprechung immer noch die Meinung vertritt, dass, jeder der ein
Empfangsgerät besitzt, unabhängig davon ob er Leistungen der ÖR in
Anspruch nimmt …

als man das so verfasst hatte, hatte man die Einfache tatsache, dass man mit einem Radio nur hören und mit dem Fernsehen zusätzlich sehen konnte. nicht mehr und nicht weniger. Daher erschien es seinerzeits auch logisch, dass die, die einen Fernseher hatten, fernsahen, und die ein Radio hatten radio hörten. Denn wofür soll ich denn etwas haben, das ich nicht benutze? In der heutigen zeit ist dies jedoch zu einer Perversion geraten. Ähnlich wie im Fall „Vorratsdatenspeicherung“ wird nun jeder in Generalverdacht gestellt etwas zu tun, was er garnicht macht. So unterstellt man jeden Handy-Besitzer APPs runterzuladen oder per Computer fernzusehebn etc.

Man könnte unendlich viele Beispiele nennen, aber als Fazit steht fest : was die Leute von der GEZ tun, ist nichts anderes als auf einem überholtem Gesetzestext rumzureiten.