Hallo liebe Leserin, liebe Lerser, der sich Zeit nimmt,
Habe eine Frage zur GEZ…ich habe mich auf deren Seite durchgeschlagen…habe aber immer noch nicht die Antwort klar erhalten.
Mein Bruder lebt in einer Wohnung , wo die TV Buchse wohl vorhanden ist, aber sie funktioniert nicht, sie ist inaktiv. Er schaut also kein bisschen Fern.
Jedoch zahlt er trotzdem seit über 2 Jahren den vollen Preis der GEZ.
Die Frage ist, ob die GEZ berechtigt ist ihm die volle Summe abzuverlangen, wenn er keinen Zugang zu dem hat, wofür er bezahlt…?
Ins Spiel kommt die Tatsache, dass er einen Rechner hat, wo er DVDs abspielen kann…und klar der Internetzugang zu Medien…
Zählt dies auch dazu ? also zum
"vollen TV / GEZ Preis "?
wäre sehr erfreut über Antworten,
wünsche einen schönen Übergang in den Sommer!