GEZ ..wenn TV - Anschluss nicht funktioniert ?

Hallo liebe Leserin, liebe Lerser, der sich Zeit nimmt,

Habe eine Frage zur GEZ…ich habe mich auf deren Seite durchgeschlagen…habe aber immer noch nicht die Antwort klar erhalten.

Mein Bruder lebt in einer Wohnung , wo die TV Buchse wohl vorhanden ist, aber sie funktioniert nicht, sie ist inaktiv. Er schaut also kein bisschen Fern.
Jedoch zahlt er trotzdem seit über 2 Jahren den vollen Preis der GEZ.

Die Frage ist, ob die GEZ berechtigt ist ihm die volle Summe abzuverlangen, wenn er keinen Zugang zu dem hat, wofür er bezahlt…?
Ins Spiel kommt die Tatsache, dass er einen Rechner hat, wo er DVDs abspielen kann…und klar der Internetzugang zu Medien…
Zählt dies auch dazu ? also zum
"vollen TV / GEZ Preis "?

wäre sehr erfreut über Antworten,
wünsche einen schönen Übergang in den Sommer!

Hallo blackbird,

Ins Spiel kommt die Tatsache, dass er einen Rechner hat, wo er
DVDs abspielen kann…und klar der Internetzugang zu Medien…
Zählt dies auch dazu ? also zum
"vollen TV / GEZ Preis "?

Yep. Seit 2004:

http://de.wikipedia.org/wiki/Neuartige_Rundfunkempfa…

Auch wenn es durchaus anderslautende Einschätzungen behufs der Definition von neuartigen Rundfunkempfängern gibt, aber bis jetzt kommt man damit noch nicht um die Zahlung herum.

Beste Grüße

Annie

Hi!

Also, ich habe nur einen Laptop und muss nicht (!) die kompletten GEZ-Gebühren zahlen. Laptop verhält sich so, wie ein Radio…ich zahle also in 3 Monaten um die 17-18 EUR. Jedoch geht es nicht um irgendwelche Anschlüsse, sondern um die Geräte…hat dein Bruder also einen Fernseher (auf dem er beispielsweise ausschließlich PS3 spielt) muss er den kompletten Betrag zahlen…

Also: Fernseher auf den Müll…und freuen, dass man nur knapp 6 EUR Zwangs(!)gebühren hat…

Nein im Grunde genommen müsste er keine GEZ-Gebühren bezahlen. Allerdings muss er denen auch Bescheid geben, dass er keinerlei fähiges Gerät besitzt - gemeint sind TV/Radio - und das schriftlich. Einen PC zuhaben oder oder DVD Player ist prinzipiell nichts schlimmes, da er das besitzen darf, allerdings würde ich das auch nicht erwähnen, um einfach Stress zu vermeiden. Dann sollte es von allein laufen. Vorsicht! Es könnte sein, dass nach der Gebühren-Befreiung eine Kontrollperson kommen kann, um sich einfach zu vergewissern. Dieser muss nicht reingelassen werden! - nur mal so am Rande erwähnt.
Ich hoffe, ich habe dir mit dieser Antwort helfen können.
Viele Grüße!
Helmut