Hallo,
ich hätte da mal eine Frage. Ist es rechtens das mein Sohn (6. Klasse) an einem „Gesangs und Tanzwettbewerb“ der gesammten 6. Klasse teilnehmen (also estwas vortragen) muss?
Klar das Anwesenheitspflicht besteht während der Schulzeit ist mir klar. Aber wie ist es mit etwas vortragen? Es gibt dafür weder Noten noch sonst was sondern ist praktisch ein Wettbewerb.
Ich meine ich kann meine Kinder auch nicht dazu zwingen an einem „schwimmwettbewerb“ dran teilzunehmen wenn sie nicht wollen.
Und was machen sie wenn die Kinder weder ein Instrument noch singen können? Sollen die sich vor der Gesammten Jahrgangsstufe blamieren!?
Ich bin der Meinung er kann nicht dazu gezwungen werden mitzumachen aber anwesenheitspflicht besteht, oder?
Grüße
*hero