Hallo Legalspeed, jetzt habe ich nochmal genauer nachgeforscht. In Wikipedia beispielsweise ist die Sache ausführlich erklärt. Demnach wollte man damals (1949) tatsächlich durch die Wahl des Begriffes „Grundgesetz“ zum einen die Abkehr von den Mängeln der Weimarer Verfassung herausstellen und zum anderen den vorübergehenden Charakter - bis die Teilung Deutschlands eine Ende gefunden hätte - betonen. Das Grundgesetz sollte dann durch eine Verfassung ersetzt werden, die sich die Bürger Deutschlands in freier Selbstbestimmung geben würden.
In der letzten großen Reform (sog. „Verfassungsreform (!) von 1994“) wurde u.a. beschlossen, auf eine Volksabstimmung über das Grundgesetz zu verzichten und die Legitimation anderweitig hergeleitet. Man hat wesentliche Passagen der Präambel geändert.
So hat es vor dem Fall der Mauer noch geheißen „Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.“ 1994 wurde daraus, dass „sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben“ habe.
Es ist nur scheinbar ein Widerspruch, dass diese gesamtdeutsche Verfassung weiterhin die Bezeichnung „Grundgesetz“ trägt. Das Grundgesetz erfüllt … alle Funktionen einer Verfassung und hat sich … als solche gefestigt. Sie wird auch den Legitimitätsanforderungen an eine Verfassung gerecht. Die Beibehaltung des ursprünglichen Namens Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist historisch bedingt und lässt sich auch als Respekt vor der Arbeit des Parlamentarischen Rates deuten. Gegenwärtig lautet daher die Feststellung zur Verfassungsgesetzgebung vereinfacht: Das Grundgesetz ist die Verfassung.
Quelle: Wikipedia