Ghostwriting im Studium

Hallo!

Meine letzten wissenschaftlichen Arbeiten, Hausarbeiten etc. habe ich allesamt selbst verfasst, jedoch gemerkt, dass es für Jura nicht von Belang ist, da das Examen ausschließlich aus Klausuren besteht und die in den HAs geforderten Spezialprobleme nach Erstellung der Arbeit schnell in Vergessenheit geraten und ich auch nicht den Weg in die Wissenschaft wählen werde.
Wie kann man die im Internet üppig vertretenen Ghostwriter auf Ihre Seriösität untersuchen, da zwischen den Preisvorstellungen doch erhebliche Unterschiede bestehen?
Im Übrigen ist für mich das Ghostwriting als Arbeitserleichterung gedacht, v.a. im Hinblick auf Literaturauswahl, als ähnlich der Arbeit eines Promotionsberaters, als das ich eine Arbeit 1:1 abgeben würde!

lg

steffi

Hallo,
na das ist ja überaus lobenswert, dass Du Deine Hausarbeiten selbst verfasst hast.
Auch ich bin immer wieder erstaunt, warum wir nicht mehr auf die überragende Kompetenz der Studierenden hören, die wissen schon besser, was sinnvoll ist und was nicht…
Ernsthaft: Natürlich sind auch in Jura Seminararbeiten nicht immer von überragender Praxisrelevanz - übrigens auch kaum für jemanden, der mal wissenschaftlich arbeiten will.
Sie üben jedoch juristisches Denken ein und die Fähigkeit, diese adäquat zu argumentieren und sprachlich auszudrücken! Nur wer das ausreichend geübt hat, wird auch das Examen bestehen können. Genauso kommt die Fähigkeit, Literatur auszuwählen, erst dadurch, dass man vorher x Überflüssiges in der Hand hatte.
Es gibt ein paar Überflieger, zumindest für den normalen Studenten ist Deine Idee mehr als abwegig.
Auch wenn Du es euphemisch als „Arbeitserleichterung“ umschreibst, ist es nicht mehr Deine Seminararbeit, wenn Du die Literatur von jemand anders hast auswählen lassen - denn damit hat derjenige schon ein gutes Stück zur Problemlösung beigetragen. Man kann das dann auch BEtrug nennen, auch wenn es sicherlich schwerer nachzuweisen ist als eine Wiki-Kopie.
Diese süße, aber dennoch dumme Einstellung, dass man ja nur dann ein Plagiat abgegeben hätte/Betrug begangen, wenn man 1:1 abschreibt, begegnet mir neuerdings auch immer wieder - wo haben die Studis das nur her?
ÜBer ein gewisses Berufsethos sollte im Übrigen auch eine Jurastudentin verfügen…
Grüße
Taju

Und zu dem was Taju schon schrieb solltest du als angehende Juristin wissen, dass du deinen Prüfungsanspruch verlieren kannst, wenn das Ghostwriting herauskommt.
Abgesehen davon, was soll man von einem Juristen halten, der bestehende Gesetze und Regelungen nicht einhalten will, wider besseren Wissens.

Ralph

Hi Ralph,

Abgesehen davon, was soll man von einem Juristen halten, der
bestehende Gesetze und Regelungen nicht einhalten will, wider
besseren Wissens.

das er einen im Zweifelsfall prima vertreten wird :wink:
SCNR

Gandalf

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