Es geht um Fragen wie: wer darf sich in einer Debatte wann und in welcher Form „zur Geschäftsordnung“ melden? Wer entscheidet, und wie, welcher von mehreren Anträgen zuerst abgestimmt werden muss? Gibt es solche Regeln, die allgemein (unabhängig davon ob sie in einem Parlament oder in einem Verein auftauchen) festgelegt sind? Oder ist das gesetzmäßig irgendwo aufgeführt? Wie on und wo kann man lernen, eine Verhandlung zu führen?
Du beantwortest deine Frage selbst: Das steht in der jeweiligen Geschäftsordnung, und bei Zweifeln daran, ob das aktuelle Handeln der Geschäftsordnung entspricht, werden dann eben Fragen zur Geschäftsordnung gestellt. Ein schönes Beispiel einer solchen Geschäftsordnung wäre die Geschäftsordnung des deutschen Bundestages: https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/go_btg
Hi,
nur um dich zu ergänzen: ein allgemeines Gesetz dafür gibt es nicht. Das legt jeder Verein etc. selber fest.
die FRanzi