Gibt es Anforderungsfrist für Versicherung

Guten Tag,ich habe folgende,für mich sehr wichtige Frage:Ich hatte im Sommer 2012 einen unverschuldeten Verkehrsunfall und mein Auto hat Totalschaden.Was ich da laut Wrackeliste bekommen habe,ist fast nichts,obwohl das Auto durch ständigen Einbau von neuen Teilen das 3-fache wert war.Jetzt zu meiner eigentlichen Frage,ich war auch verletzt und mußte verschiedentliche Ärzte aufsuchen,mußte vor Ort auch ins Krankenhaus zur Erstversorgung.Um mein Schmerzensgeld und alle anderen Ausfälle zu beantragen,nahm ich mir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.Leider ist er aber alles andere als engagiert,ich werde kaum über was in Kenntnis gesetzt,was er tut,erst nach Nachfrage,eigentlich immer abgewimmelt.Im Oktober gab ich schriftlich meine Schweigepflichtsentbindung meines Hausarztes,was der Anwalt an die gegnerische Versicherung auch auf mein Nachfragen dann weitergeleitet hat.Seitdem rührt sich die Versicherung nicht mehr,mein Hausarzt wurde von dieser Versicherung noch nicht kontaktiert.Meine Frage ist:gibt es Fristen für die Versicherung,in denen sie reagieren muß?Kann ja wohl nicht sein,daß dort alles monatelang ruht und ich warte und warte.Ich habe meinen Anwalt wegen der Frist gefragt,aber er gibt mir keine Antwort darauf.Weiß jemand von hier eine klare Antwort,bitte keine Mutmaßungen,das hilft mir hier nicht weiter.Falls es Fristen gibt,kann ich meinen Anwalt auch anschreiben,daß er dort mal nachfragt.Ich danke sehr für eine Antwort.

Wichtiger Hinweis: ich empfehle nicht, aufgrund meiner folgenden Aussagen Handlungen vorzunehmen oder zu unterlassen und übernehme keinerlei Verantwortung oder Haftung für Folgen jeder Art, die aus der Befolgung vermeintlicher oder tatsächlicher abgegebener Empfehlungen entstehen!

Entschuldige, dass ich erst jetzt antworte, aber ich kam einfach nicht dazu.

Meine Frage ist:gibt es Fristen für die
Versicherung,in denen sie reagieren muß?Kann ja wohl nicht
sein,daß dort alles monatelang ruht und ich warte und
warte

Doch, das kann sein, dass Du wartest und wartest …
Und das hat folgenden Grund:
Nein, für die gegnerische Versicherung gibt es meines Wissens keine Fristen innerhalb dieser sie irgendetwas zu Deinen Gunsten veranlassen muss, soweit sie nicht von einem Gericht dazu verdonnert wurde - daher dauern Schadensersatzprozesse oft Jahre.

Dein Anwalt ist allerdings DER Mensch, welcher der Versicherung Fristen setzen kann - und dies selbst innerhalb bestimmter Fristen zu tun hat. Und weil das so eine komplizierte Geschichte mit dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist, hat er das gelernt und muss das Wissen.
Wenn er nichts tut, dann wäre es an der Zeit, dass DU was tust: nämlich ihn klipp und klar nach dem Sachstand fragen.
Normalerweise bekommst Du von Deinem Anwalt von allen Schriftstücken die er an die Gegenseite richtet, und die von der Gegenseite eingehen, einen Abdruck.
Wie sieht es da aus? Nichts bekommen?

Wenn das so ist, dann wäre zu überlegen, ob man den Herrn Anwalt wegen Untätigkeit von seinem Mandat entbindet und einen anderen Anwalt sucht.

Soweit Du über eine Rechtsschutzversicherung verfügst solltest Du dieser jedoch unbedingt vorher Dein Vorhaben bekannt geben und die Gründe dafür genau schildern sowie die Erlaubnis zum Anwaltswechsel abwarten.
Gleichzeitig steht es Dir frei, einen entsprechenden Brief an die Anwaltskammer zu schicken. Vielleicht helfen die dem müden Bruder wieder auf die Füße!

Sollte ggfs. Dein neuer Anwalt zu dem Schluss kommen, dass Fristen (durch Deinen bisherigen Anwalt) versäumt wurden und Du dadurch Nachteile erlitten hast, so darf er sich auch gleich mit seinem Kollegen wegen des Schadenersatzes auseinandersetzen.

Viel Glück!

Vielen Dank für die Antworten.Nein,leider bekomme ich kaum Abschriften,erst nach Nachfrage oder eine Antwort per Mail.Diese werden aber erst beantwortet,wenn ich nachfrage,denn wenn ich dort anrufe,werde ich immer unfreundlich behandelt,regelrecht abgewimmelt.Da ich keine Rechtsschutzversicherung habe,ist dies alles nicht so leicht.Ich habe erst kürzlich erfahren,daß die Versichrung noch immer nicht meine Arztunterlagen angefordert hat,diese Info kam aber von meinem Arzt.Per Mail teilte ich das dem Anwalt mit,der antwortete per Mail,daß er die gegnerische Versichrung deshalb nochmals angeschrieben hat.Wie er das gemacht hat und den Wortlaut selbst kenne ich nicht,da ich keine Abschrift bekommen habe.Ich bin wütend und auch frustriert,daß dieser Mensch regelrecht gleichgültig ist,ich brauche das mir zustehende Geld so dringend.Danke nochmals!!

Ich würde mich an die zuständige Anwaltskammer deines Bundeslandes wenden.
Welche das ist findest du im Internet.
Ein Beispiel wie Du Dich beschweren kannst findest du hier:
http://www.rak-stuttgart.de/355.html

Vielen Dank für diese Info!!!Ich habe jetzt nochmals eine Mail geschrieben,daß er mir Abschriften seines Schriftverkehrs schicken und er doch bitte der Versicherung eine Frist setzten soll.Ich versuche immer,erst alles gütlich zu regeln,aber ich habe auch keine Angst,mein Recht dann durchzusetzen.Hoffentlich reagiert er nun mal.Ansonsten befolge ich den Rat.Wie ich schon schrieb,habe ich leider keine Rechtsschutzversicherung und bin schuldlos arbeitslos,wahrscheinlich verdient man an mir nicht genug-ist ironisch gemeint.Natürlich habe ich auch darüber nachgedacht,den Anwalt zu wechseln,aber wie ist es denn im Leben?Nimmt ein anderer Anwalt den Fall an,ist unvoreingenommen-eben,weil sie sich alle untereinander kennen-ist wie bei den Ärzten.Gucken wir mal,ob nun eine Reaktion kommt.Jetzt fällt mir auch noch eine Begebenheit ein,im November habe ich per Telefon nach dem aktuellen Stand gefragt-Antwort:ichbrauche Ihre Schweigepflichtsentbindung.Ich machte ihn darauf aufmerksam,das ich diese sowie eine Aufstellung der Haushaltshilfe,Schmerztagebuch…
längst an ihn geschickt hätte.Darauf kam die Antwort:das habe ich mir noch nicht durchgelesen.Ich glaube,dieser Satz spricht schon für sich.Egal nun,ich gucke jetzt,wie er reagiert,dann reagiere ich.Vielen herzlichen Dank nochmals!!!