Gibt es beim Ghostwriting auch Konsequenzen für den Beauftragten (und nicht nur für den Aufftraggeber)? Und wie fallen diese Strafen aus?

Hallo, ich muss bald Bachelorarbeit schreiben. Nicht, dass ihr jetzt denkt ich ziehe Ghostwriting in Erwägung aber die Frage hab ich mir jetzt schon öfter gestellt: Gibt es da auch Konsequenzen für den „Dienstleister“? In der Schule hab ich mal ne 6 wegen Unterschleif bekommen, weil mein Banknachbar von mir abgeschrieben hat… Ich also „Teil des Unterschleifs“ war.

Nun ja, welche Konsequenzen soll der erleiden? Falls er mit der Institution, für die die Arbeit geschrieben wird, nicht das mindeste zu tun hat, kann die ihm gar nichts, und einen Aufsatz zu diesem und jenem Thema zu verfassen ist nicht verboten.

Hallo, meiner Meinung nach kann Ghostwriting als Beihilfe zum Betrug angesehen werden. (komme aus der Schweiz, daher ist der Begriff in Deutschland evtl nicht 100% korrekt). Du weisst ja, dass die andere Person mit der Arbeit sich eine Leistung erschleichen will.
Daher würde ich sagen ja, es kann auch für den Schreiber Konsequenzen haben.

Hallo,
war Ghostwriter (wissenschaftlich) ganz offen mit TV und Radio Interviews, mit Werbung an Unis und FHs.
Konsequenz: Hausdurchsuchung nach Strafanzeige einer Uni. Einstellung des Strafverfahrens, kein Beweis bei meinen
Klienten, weil wir professionell gearbeitet haben.

An alle: schreibt eure Arbeiten selbstständig - ihr gebt einen Eid.

Gruß
Hans