Ich möchte mal fragen ob es eine Möglichkeit gegen übertriebene Versandkosten vorzugehen.
Dabei möchte ich sagen, daß ich bezüglich der Versandkosten sehr differenziert denke und mich auch in die Situation des Verkäufers reindenke.
Ich sehe es eigentlich so, daß jeder Käufer von vornherein sehen kann welches sein Endpreis (bestehend aus Artikelpreis plus Versand) sind.
Der Endpreis besteht also aus dem provisionsbelasteten Preiskomponente-A =Artikelpreis sowie die Provisonsfreie Preiskomponente-B nämlich die Versandkosten.
Mit Provisionen meine ich die ebay-Kosten die ebay als Makler nimmt und damit den Verkäufer belastet.
Es ist doch nun so, daß der Verkäufer einen Endpreis nur dann günstig machen kann wenn er hohe Versandkosten nimmt und den Größteil der ProvisionsEinsparung (es sind fast 10%) dem Käufer als vergünstigten Kaufpreis weitergibt.
Jetzt wäre einfach die Frage wie weit Versandkosten angemessen sein müssen wenn sie von vornherein ersichtlich sind.
Ich höre hier im Ebayforum häufig das Wort Versandkostenwucher (ein Wucher ist ja eher ein Begriff der aus dem Kreditwesen kommt).
Da möchte ich mal fragen ob ein Käufer gerichtlich Chancen hat gegen Versandkostenwucher zu klagen. Ist das also was unsittliches wie im Kreditwesen der Wucherzins ? In beiden Fällen sieht man vorher was man als Vertrag abschließt…bei Krediten kann man zumindest wegen Wucher klagen auch wenn man sich freiwillig drauf eingelassen hat.
Ich hatte mal aus einem Nachbarort gesehen, daß jemand 90Euro Versandkosten für einen Karton Handyschrott (von vllt. 15Kg) nehmen wollte…habe das mal im ebay-Forun diskutieren wollen…dort ist das aber untergegangen…außerdem ist ebay. Außerdem prangert ebay (aus Eigennutz) sowieso die hohen Versandkosten an und bläst mit manchem inpertinenten Käufer (der nach günstigen Kauf später die Versandkosten nachverhandeln will) in einem Horn.