Gibt es eigentlich Wucher bei Versandkosten

Ich möchte mal fragen ob es eine Möglichkeit gegen übertriebene Versandkosten vorzugehen.

Dabei möchte ich sagen, daß ich bezüglich der Versandkosten sehr differenziert denke und mich auch in die Situation des Verkäufers reindenke.

Ich sehe es eigentlich so, daß jeder Käufer von vornherein sehen kann welches sein Endpreis (bestehend aus Artikelpreis plus Versand) sind.

Der Endpreis besteht also aus dem provisionsbelasteten Preiskomponente-A =Artikelpreis sowie die Provisonsfreie Preiskomponente-B nämlich die Versandkosten.

Mit Provisionen meine ich die ebay-Kosten die ebay als Makler nimmt und damit den Verkäufer belastet.

Es ist doch nun so, daß der Verkäufer einen Endpreis nur dann günstig machen kann wenn er hohe Versandkosten nimmt und den Größteil der ProvisionsEinsparung (es sind fast 10%) dem Käufer als vergünstigten Kaufpreis weitergibt.

Jetzt wäre einfach die Frage wie weit Versandkosten angemessen sein müssen wenn sie von vornherein ersichtlich sind.

Ich höre hier im Ebayforum häufig das Wort Versandkostenwucher (ein Wucher ist ja eher ein Begriff der aus dem Kreditwesen kommt).

Da möchte ich mal fragen ob ein Käufer gerichtlich Chancen hat gegen Versandkostenwucher zu klagen. Ist das also was unsittliches wie im Kreditwesen der Wucherzins ? In beiden Fällen sieht man vorher was man als Vertrag abschließt…bei Krediten kann man zumindest wegen Wucher klagen auch wenn man sich freiwillig drauf eingelassen hat.

Ich hatte mal aus einem Nachbarort gesehen, daß jemand 90Euro Versandkosten für einen Karton Handyschrott (von vllt. 15Kg) nehmen wollte…habe das mal im ebay-Forun diskutieren wollen…dort ist das aber untergegangen…außerdem ist ebay. Außerdem prangert ebay (aus Eigennutz) sowieso die hohen Versandkosten an und bläst mit manchem inpertinenten Käufer (der nach günstigen Kauf später die Versandkosten nachverhandeln will) in einem Horn.

Hallo auch,

Da möchte ich mal fragen ob ein Käufer gerichtlich Chancen hat
gegen Versandkostenwucher zu klagen. Ist das also was
unsittliches wie im Kreditwesen der Wucherzins ? In beiden
Fällen sieht man vorher was man als Vertrag abschließt…bei
Krediten kann man zumindest wegen Wucher klagen auch wenn man
sich freiwillig drauf eingelassen hat.

und da liegt der Hund begraben…Warum sollte ein Käufer gegen die Versandkosten klagen, wo ihm doch freigestellt ist, dieses Geschäft nicht einzugehen?! Er hat doch die freie Entscheidung! oder nicht?

Wenn dem potenziellen Käufer die Versandkosten zu hoch sind, kann er ja zu einem anderen Anbieter wechseln.
Wenn er aber partour bei genau diesem Anbieter mit den exorbitanten Versandkosten bestellen will und dessen AGB anerkennt, kann er doch nicht hinterher wegen „Wucher“ klagen…
merkst du es noch?!

Gruss Angus

Hi
Als gelegentlicher Verkäufer wird mir manchmal auch „Versandwucher“ unterstellt , da ich grundsätzlich die Preise von DHL in die Sparte Versandkosten eintrage.

Ich bekomme da manchmal weniger nette Pn’s geschickt , das dieses oder jenes bei dem Privatversender Hermes , GLS usw usw billiger wäre .

dabei vergisst man wohl anscheinend wo der Artikelstandort ist.
Die Post ist im Nachbarort , ein Hermes-Versender gibt es in der nächsten Stadt in etwa 15 km , und GLS weiss ich gar nicht wo es den im Umkreis gibt.
Um einen Flexiblen Versand schnell und unkomoliziert zu gewährleisten , versende ich mit DHL , das DHL der teuerste ist , ist nicht mein Verschulden.

und wie schon ein Vorredner schrieb , man muss den Artikel ja nicht kaufen , wenn einem die Versandkosten zu hoch sind

gruss

Toni

Hallo

Ich stelle bei ebay sehr viel rein und wenn z. B. eine Büchersendung 1,45 kostet kann ich keine 2,00 angeben genauso wie ein Paket bei Onlinefrankierung 5,90 und bei der Post 6,90 kann ich auch keine 8,00 angeben da ebay eine Versandkostenbremse hat.

Habe die Versandkosten von DHL, Hermes und GLS verglichen und da war DHL billiger. Kommt aber auch auf Größe und Gewicht des Paketes an.

Gegen Versandkosten klagen kannst du nicht. Wenn die Versandkosten zu hoch sind einfach nicht bieten.

Gruß Corsalady

Ja und und das finde ich auch richtig, daß ebay zumindest in Teilbereichen die Versandkosten diktiert.

Wenn ich ne Sache als Briefsendung angebe so kann ichs auch nicht heimlich als Warensendung schickenken um Geld zu sparen der Käufer hat Anspruch auf Brief.

Nun ja es ist hier wohl einstimmige Meinung, daß es den Versandkostenwucher so nicht gibt…es gibt keine Grenzen nach oben.

Sternchenbewertung:
Ich finde es auch ganz gut, daß der Käufer die Angemessenheit der Versandkosten mit Sternchenabgabe bewerten kann…so kann er diejenigen warnen, die keine Artikelbeschreibung lesen können…einen Verkäufer soll das nicht stören.

So hat dann auch ebay seinen Versandkostenpranger.

Vergünstigen sich die Versandkosten dann verdient vor allem ebay.

Am besten wäre es wenn ebay fixe Versandkosten nimmt auch wenn das nicht immer so ganz hinkommt und manchmal der Verkäufer auch mal drauflegen muß (ähnlich wie bei Amazon…in Teilbereichen sind die VK ja auch bei ebay gedeckelt). So hätte ebay eine relativ feste Einnahme,

Dann kann sich ebay nicht mehr als sozialer Ritter aufspielen…ebay denkt da letztenendes nur eigennützlich.

Ich höre hier im Ebayforum häufig das Wort Versandkostenwucher
(ein Wucher ist ja eher ein Begriff der aus dem Kreditwesen
kommt).

Gewiß nicht. Wucher ist im BGB geregelt und wenn man einen Blick hineinwirft, wird schnell klar, daß es unter diesen Umständen Wucher gar nicht geben kann.
http://dejure.org/gesetze/BGB/138.html

Mit den Versandkosten hat sich Ebay ein gehöriges Eigentor geschossen und kommt auch aus der Falle kaum raus!

Beispiel:

Ich verkaufe eine schweineteure Porzellanvase aus der Ming-Dynastie - entsprechend wird mein Aufwand für Verpackung uns Versand sein - Ebay gestattet mir dafür gerade 7 Euro!

Ich hatte in so einer ähnlichen Situation ein sehr langes Gespräch mit der Premium-Hotline ( als gewerblicher Powerseller ) - das Ergebnis war, dass man mir den Rat gab, das Produkt bewusst in eine „falsche“ Kategorie einzustellen, um aus der Nummer rauszukommen…

Das gefiel mir aber gar nicht, denn wenn ich bewusst in die falsche Kategorie einstelle, dann werden gewisse potentielle Käufer mein Produkt nicht finden, die nicht nach Stichwort suchen, sondern die ganze Kategorie abklappern…

Der freundliche „Berater“ meinte, das wäre nun mal so… er würde meinen berechtigten Einwand weiter geben… das war vor ca. 2 Jahren…

Hallo,

Du kannst wegen Abzocke meckern, wenn Paket-Versanskosten in Rechnung gestellt werden und dann eine unvers. Warensendung ankommt, z.B.
Klagen wegen Wucher kannst Du nicht.
Wucher ist etwas ganz anderes.

Manche Ebayer ziehen da theoretisch ab, aber ein vernünftiger Käufer rechnet ja die Versandkosten beim Gebot mit ein, so dass man sich nur ärgert, wenn nichts ankommt, obwohl die Versanskosten für versicherten Versand gereicht und man selbigen erwartet hätte.
Das ist dann ein Grund zum Meckern.

Schau halt vorher auf die Versandkosten und frage ev. rechtzeitig nach, wie konkret verschickt wird. Versicherter Versand ist schon sehr zu emphfehlen, da andere Sendungen nicht immer ankommen.

Gruß, Paran